Rentner und Pensionäre sind beim Wohngeld keine Randgruppe. In 638.215 von insgesamt 1.216.780 reinen Wohngeldhaushalten gehörte der Haupteinkommensbezieher Ende 2024 zu dieser Gruppe. Das entspricht 52,5 Prozent. Damit gibt es sogar mehr Wohngeldhaushalte von Rentnern und Pensionären als Haushalte aller anderen sozialen Gruppen zusammen.
Rentner übertreffen alle anderen Gruppen zusammen
Die vom Statistischen Bundesamt nach sozialer Stellung aufgeschlüsselten Zahlen vom 20. April 2026 zeigen eine klare Rangfolge. Auf Rentner und Pensionäre entfielen 638.215 Haushalte. Arbeitnehmer und Beamte folgten mit 456.360 Haushalten deutlich dahinter. Arbeitslose stellten 49.175 Haushalte, Studenten und Auszubildende 28.525.
| Soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers | Reine Wohngeldhaushalte | Anteil |
|---|---|---|
| Rentner und Pensionäre | 638.215 | 52,5 % |
| Arbeitnehmer und Beamte | 456.360 | 37,5 % |
| Arbeitslose | 49.175 | 4,0 % |
| Sonstige | 32.075 | 2,6 % |
| Studenten und Auszubildende | 28.525 | 2,3 % |
| Selbstständige | 12.425 | 1,0 % |
Zieht man die 638.215 Rentner- und Pensionärshaushalte von der Gesamtsumme ab, bleiben für sämtliche anderen Gruppen 578.565 Haushalte. Der Vorsprung beträgt damit knapp 60.000. Gegenüber Arbeitnehmern und Beamten allein liegt die Gruppe der Rentner und Pensionäre sogar um rund 40 Prozent vorn.
Was ein reiner Wohngeldhaushalt bedeutet
Die Destatis-Tabelle zur sozialen Stellung erfasst sogenannte reine Wohngeldhaushalte. Das sind Haushalte, in denen alle Mitglieder wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es zusätzlich 25.535 wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch zusammenlebten.
Insgesamt bezogen damit 1.242.315 Haushalte Wohngeld. Die reinen Wohngeldhaushalte machten knapp 98 Prozent davon aus. Die Aussage, dass mehr als jeder zweite Wohngeldhaushalt von Rente oder Pension geprägt ist, beruht folglich auf nahezu dem gesamten Bestand. Präzise bezeichnet die Statistik aber die soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers. Sie sagt nicht, dass das gesamte Haushaltseinkommen ausschließlich aus einer Rente oder Pension stammt.
Wohngeld ist für viele Teil des Ruhestandseinkommens
Wohngeld ist keine Rentenleistung, sondern ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Zahlen zeigen trotzdem, wie eng es inzwischen mit der finanziellen Lage im Ruhestand verbunden ist. Im Durchschnitt erhielten reine Wohngeldhaushalte Ende 2024 monatlich 287 Euro. Dieser Durchschnitt gilt für alle sozialen Gruppen und darf nicht als spezieller Rentnerbetrag gelesen werden.
Nach der Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes stieg die Gesamtzahl der Wohngeldhaushalte innerhalb eines Jahres um 5,9 Prozent. Bund und Länder gaben 2024 insgesamt knapp 4,7 Milliarden Euro dafür aus. Das Wohngeld ist damit längst mehr als eine kleine Ergänzungsleistung für wenige Ausnahmefälle.
Die Zahl ist kein Beleg für Grundsicherung
Aus den 638.215 Haushalten lässt sich nicht ableiten, dass ebenso viele Rentner Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten. Wer Grundsicherung oder andere Leistungen erhält, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Das Wohngeld erreicht deshalb vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt zusammen mit dem Zuschuss noch außerhalb der Sozialhilfe sichern können.
Wie schmal dieser Bereich sein kann, hängt von der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren Einkommen, der Miete und der örtlichen Mietstufe ab. Ob statt Wohngeld eine Grundsicherung im Alter infrage kommt, entscheidet daher nicht allein die Höhe der gesetzlichen Rente.
Alleinlebende Rentner prägen die Statistik
Hinter dem hohen Gesamtanteil steht vor allem eine große Zahl alleinlebender älterer Menschen. Von den 638.215 Wohngeldhaushalten mit einem Rentner oder Pensionär als Haupteinkommensbezieher waren 550.910 Einpersonenhaushalte. Damit leben fast neun von zehn Rentnern und Pensionären mit Wohngeld allein.
Wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen kann, sollte außerdem prüfen, ob der Grundrentenfreibetrag bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wurde. Das Bundesbauministerium weist darauf hin, dass die Wohngeldbehörde dafür einen Nachweis des zuständigen Rentenversicherungsträgers benötigt. Gerade bei einem abgelehnten oder überraschend niedrigen Bescheid kann dieser Freibetrag das Ergebnis verändern.