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Rente mit 63 soll weg – Bas will bei Reform nachverhandeln

Das Aus der Rente mit 63 bleibt auf dem Tisch. Aber wie hart der Schnitt ausfällt, wer künftig gesundheitlich geschützt wird und was mit Minijobs passiert, ist politisch längst nicht so festgezurrt, wie es nach dem Abschluss der Rentenkommission zunächst klang.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat den Kommissionsbeschluss jetzt ausdrücklich von einer politischen Einigung getrennt. Bei Menschen mit sehr langen Erwerbsbiografien, bei den geplanten Regeln zur Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sowie bei Minijobs sieht sie noch Gesprächsbedarf.

Damit rüttelt Bas nicht am gesamten Reformpaket. Sie öffnet aber ausgerechnet jene Punkte wieder, von denen für Versicherte später Geld, Rentenbeginn und Zugangsvoraussetzungen abhängen.

Rente mit 63 soll weg – gestritten wird über den Schnitt

An der Grundrichtung lässt Bas wenig Zweifel. Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren soll in ihrer heutigen Form auslaufen.

Offen bleibt aber, wie der Übergang aussieht.

Gerade für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand ist das entscheidend. Wer seine Lebensplanung auf die heutige Rente mit 63 ausgerichtet hat, kann nicht ohne Weiteres auf ein komplett anderes Rentenmodell umstellen. Deshalb stehen Übergangsfristen und Vertrauensschutz inzwischen im Zentrum der Debatte.

Bas hatte Ende August fünf Jahre als mögliche Orientierung genannt. Eine feste Frist ist daraus noch nicht geworden.

Die finanzielle Fallhöhe ist erheblich. Wer statt einer abschlagsfreien Rente beispielsweise zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze eine abschlagspflichtige Altersrente nutzen müsste, käme nach heutiger Systematik auf 7,2 Prozent Abschlag.

Bei 2.000 Euro Bruttorente wären das 144 Euro weniger im Monat.

Genau deshalb entscheidet am Ende nicht nur die Frage, ob die Rente mit 63 fällt, sondern ab welchem Jahr und für wen.

Ausgerechnet das Ersatzmodell ist ebenfalls noch offen

Noch interessanter wird Bas’ Aussage bei gesundheitlich belasteten Beschäftigten.

Die Rentenkommission will die bisherige Rente mit 63 nicht einfach ersatzlos streichen. Wer lange gearbeitet hat und seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll einen neuen früheren Rentenzugang bekommen.

Bas bezeichnet dieses Modell inzwischen selbst als neue Berufsunfähigkeitsrente. Gemeint ist aber keine Rückkehr zur alten gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle Versicherten.

Der Kommissionsvorschlag zielt auf rentennahe Menschen mit langer Erwerbsbiografie. Sie sollen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nicht mehr zwingend auf Umschulungen oder völlig andere Tätigkeiten verwiesen werden.

Gerade dieser neue gesundheitliche Rentenzugang ist eng mit dem Ende der Rente mit 63 verbunden.

Und genau hier sieht Bas jetzt ebenfalls Gesprächsbedarf.

Das macht die Sache politisch komplizierter: Einerseits soll der bisherige abschlagsfreie Weg nach 45 Versicherungsjahren verschwinden. Andererseits ist noch nicht endgültig geklärt, wie weit das Modell reicht, das gesundheitlich belastete Beschäftigte auffangen soll.

Auch bei der klassischen Erwerbsminderungsrente liegen Änderungen auf dem Tisch. Der Erprobungszeitraum für EM-Rentner, die wieder arbeiten möchten, soll von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden, damit ein Arbeitsversuch nicht zu früh den Rentenstatus gefährdet.

Hinzu kommt die Frage, wie realistisch Arbeitsmöglichkeiten bewertet werden. Wer nur noch rund drei Stunden am Tag arbeiten kann, soll künftig nicht allein nach theoretischer Leistungsfähigkeit beurteilt werden. Auch tatsächliche Vermittlungschancen sollen stärker zählen.

Bas stellt damit nicht das Ziel infrage, gesundheitlich belastete Menschen besser abzusichern. Offen ist vielmehr, wie genau diese Regeln aussehen.

Minijobs sind der dritte Konfliktpunkt

Auch beim geplanten Ende des Minijob-Sonderstatus will Bas noch einmal reden.

Die Rentenkommission empfiehlt, Minijobs weitgehend in die normale Steuer- und Sozialversicherung einzubeziehen. Ausnahmen sollen im Wesentlichen nur noch für Schüler gelten.

Aus der Wirtschaft kommt dagegen Widerstand, besonders aus der Gastronomie. Bas hat deshalb auch diesen Punkt ausdrücklich als Gesprächsgegenstand genannt.

Für Rentner mit Nebenjob ist das relevant, weil sich dadurch Beiträge und Abgaben verändern könnten. Die heutigen Sonderregeln bei Minijob und Rente wären dann nicht einfach unverändert fortgeschrieben.

Der entscheidende Satz von Bas lautet deshalb nicht, dass die Reform gestoppt wird.

Er lautet sinngemäß: Die Kommission hat Vorschläge gemacht – die politische Einigung über jedes Detail steht damit noch nicht.

Das Aus der Rente mit 63 bleibt bestehen. Aber Übergang, gesundheitlicher Ersatz, EM-Regeln und Minijobs sind noch nicht endgültig entschieden.

Für Versicherte ist genau das der Punkt: Die Richtung der Reform steht weitgehend fest. Wer am Ende tatsächlich früher in Rente gehen kann, wer Abschläge vermeiden darf und welche Ausnahmen gelten, wird erst in den politischen Verhandlungen entschieden.