Für die Rentenreform gibt es erstmals einen gemeinsamen parlamentarischen Zeitplan. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben am 28. August in Münster vereinbart, das Reformpaket bis Ende 2026 durch den Bundestag zu bringen. Für die umstrittene abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erhöht das den Druck erheblich. Offen bleibt allerdings weiterhin, ab wann neue Regeln gelten und welche rentennahen Jahrgänge geschützt werden.
Vier Monate für das Reformpaket
Nach der Klausurtagung sprach SPD-Fraktionschef Matthias Miersch von einem „festen Fahrplan“. Union und SPD wollen die vor der Sommerpause vereinbarten Reformvorhaben in den verbleibenden vier Monaten des Jahres parlamentarisch abarbeiten. Zum Paket gehören neben der Rente auch Pflege, Arbeitsmarkt, Steuern und weitere Vorhaben. Der am 28. August vorgestellte Fahrplan der Fraktionen macht aus den bisherigen Regierungsankündigungen nun eine konkrete Vorgabe für die Bundestagsmehrheit.
Das ist der eigentliche neue Punkt: Nicht mehr nur das Kabinett will Tempo machen. Auch die Fraktionen, die die späteren Gesetze beschließen müssen, haben sich auf das Jahresende als Zielmarke festgelegt.
Die 45-Jahre-Rente bleibt im Paket
Aus dem Zeitplan folgt noch kein fertiges Gesetz. Er erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch die politisch heiklen Teile der Rentenreform in den kommenden Monaten tatsächlich aufgerufen werden.
Dazu gehört die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diesen Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Gleichzeitig soll der frühestmögliche Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre steigen. Beides steht im 33-Punkte-Paket der Alterssicherungskommission.
Die Fraktionen wollen dieses Reformprogramm als Gesamtpaket behandeln. Das erschwert es politisch, einzelne unpopuläre Punkte einfach herauszulösen. Es verhindert aber keine Änderungen im Gesetzgebungsverfahren.
Jahresende heißt nicht automatisch 1. Januar 2027
Für Versicherte ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren bis Dezember 2026 bedeutet nicht automatisch, dass alle neuen Regeln am 1. Januar 2027 gelten.
Ein Gesetz kann spätere Stichtage, gestaffelte Altersgrenzen oder Übergangsfristen enthalten. Genau darüber wird bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren derzeit gestritten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat inzwischen ein abruptes Ende ohne Übergangszeit ausgeschlossen. SPD-Fraktionschef Miersch nennt zusätzlich Vertrauensschutz als mögliche Lösung.
Wer aus dem Münster-Beschluss bereits ableitet, dass die heutige 45-Jahre-Rente zum Jahreswechsel verschwindet, geht deshalb zu weit.
Der Übergang entscheidet über bares Geld
Für rentennahe Jahrgänge kann ein Jahr Unterschied beim Stichtag mehrere tausend Euro ausmachen. Nach heutiger Abschlagslogik kostet jeder Monat eines vorzeitigen Rentenbeginns 0,3 Prozent. Zwei Jahre entsprechen 7,2 Prozent.
Bei einer angenommenen Bruttorente von 2.000 Euro wären das 144 Euro weniger im Monat. Über zehn Jahre ergibt sich ohne spätere Rentenanpassungen ein Unterschied von 17.280 Euro. Ob genau diese Abschlagslogik nach der Reform unverändert gilt, steht allerdings noch nicht fest.
Das Rentenpaket verändert mehr als nur den Rentenbeginn
Die Debatte um die sogenannte Rente mit 63 verdeckt leicht, wie weit das Reformprogramm reicht. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, eine neue gesetzliche Kapitalrente und die Einbeziehung weiterer Erwerbsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch bei Minijobs und beim Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente sind Änderungen vorgesehen.
Bundeskanzler Merz hatte bereits am 26. August klargestellt, dass die Empfehlungen nicht wortgleich übernommen werden sollen. renten.net hat die geplante Aufteilung der Rentenreform in zwei Teile bereits eingeordnet.
Jetzt zählt der Gesetzentwurf
Mit Münster steht der politische Kalender. Was für Versicherte tatsächlich gilt, entscheidet sich aber erst im Gesetzestext.
Dort müssen vor allem drei Punkte geklärt werden: der Stichtag für das Ende der abschlagsfreien 45-Jahre-Rente, die konkrete Übergangsregel und die Voraussetzungen der geplanten Schutzrente. Bis diese Regeln beschlossen und verkündet sind, bleibt das heutige Rentenrecht unverändert.