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Rente mit 63, Rentenalter, Kapitalrente: Das empfiehlt die Rentenkommission

Älteres Ehepaar prüft seine Rentenunterlagen.

Die Rente mit 63 soll wegfallen, das Renteneintrittsalter künftig automatisch mit der Lebenserwartung steigen und eine neue Kapitalrente eingeführt werden: Das sind einige der rund 30 Empfehlungen, auf die sich die Alterssicherungskommission verständigt hat. Offiziell übergeben wird der Bericht an diesem Dienstag, dem 23. Juni 2026, an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Ein Gesetz ist das noch nicht – ob und wie die Vorschläge tatsächlich kommen, darüber muss in der Regierung noch abgestimmt werden.

Der Grund für die Reform ist demografischer Natur: Schon heute kommen auf einen Rentner deutlich weniger Beitragszahler als noch vor wenigen Jahrzehnten, und in den kommenden Jahren gehen zusätzlich die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in Rente. Ohne Reformen müssten entweder die Beiträge stark steigen oder das Rentenniveau sinken – genau dieses Finanzierungsproblem soll die Kommission lösen.

Das Renteneintrittsalter soll sich an der Lebenserwartung orientieren

Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze wie bereits beschlossen auf 67 Jahre. Danach soll sie nicht mehr politisch festgelegt, sondern automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden – nach einem sogenannten Zwei-zu-eins-Modell: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen davon acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente bekommen.

Nach den bisherigen Berechnungen der Kommission würde das Eintrittsalter zunächst langsam steigen: auf rund 67,5 Jahre ab 2041/42, auf etwa 68 Jahre ab 2051/52, danach um rund ein halbes Jahr pro Jahrzehnt weiter. Eine feste „Rente mit 70“ sieht der Bericht ausdrücklich nicht vor. Wird das Modell über viele Jahrzehnte fortgeschrieben, könnte die Regelaltersgrenze rein rechnerisch irgendwann auch bei 70 Jahren liegen. Manche Medien nennen dafür das Jahr 2092. Die Kommission selbst nennt aber bewusst keine solche Zahl, weil sich Entwicklungen über so lange Zeiträume nicht seriös vorhersagen lassen. Sollte die Lebenserwartung einmal sinken, könnte nach diesem Modell theoretisch auch das Eintrittsalter wieder fallen.

Die Rente mit 63 soll wegfallen

Das ist die wohl folgenreichste Einzelmaßnahme für alle, die ihre Rentenplanung bereits auf die sogenannte „Rente mit 63“ ausgerichtet haben. Aktuell können Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren je nach Geburtsjahrgang bis zu 24 Monate vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand gehen – für heutige Jahrgänge entspricht das faktisch einer Rente mit gut 64 Jahren. Genau diese Möglichkeit soll nach den Empfehlungen entfallen.

Eine vielzitierte, von der Kommission selbst aber unabhängige Studie des DIW Berlin im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung liefert dazu Zahlen, die die Debatte mitprägen: Jährlich nehmen rund 250.000 bis 280.000 Menschen diese Frührente neu in Anspruch, das entspricht etwa 30 Prozent aller neuen Renten. Eine Abschaffung würde die Rentenkasse den Berechnungen zufolge netto um rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang entlasten und dem Arbeitsmarkt rechnerisch rund 125.000 zusätzliche Vollzeitkräfte erhalten – weil Betroffene ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben würden.

Eine neue Härtefallregelung soll den Wegfall abfedern

Die Kommission will die Streichung der Rente mit 63 ausdrücklich nicht ohne sozialen Ausgleich umsetzen. Im Gespräch ist eine neue Regelung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen besonders belastender Berufe gar nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können. Dabei soll künftig stärker der individuelle Gesundheitszustand zählen statt allein die Zahl der Versicherungsjahre. Wie diese Härtefallregelung konkret aussehen soll – welche Berufe oder Erkrankungen erfasst wären, ab wann sie greift –, ist nach bisherigem Kenntnisstand noch offen.

Zugang zur Erwerbsminderungsrente soll erleichtert werden

Eng verknüpft mit dem vorigen Punkt: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können, sollen nach den Vorstellungen der Kommission über die Erwerbsminderungsrente besser abgesichert werden. Diskutiert werden unter anderem gelockerte Zugangsvoraussetzungen, die in den vergangenen Jahren verschärft worden waren. Davon könnten insbesondere Beschäftigte profitieren, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.

Eine neue Kapitalrente nach schwedischem Modell

Künftig soll nicht mehr der komplette Rentenbeitrag im Umlagesystem verbleiben: Ein zusätzlicher Anteil des Lohns – getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen – soll stattdessen in einen Fonds fließen und am Kapitalmarkt investiert werden. Start ist bei 0,5 Prozent, langfristig soll der Satz auf bis zu 2 Prozent wachsen. Die Verwaltung würde bei einem eigens dafür eingerichteten Staatsfonds liegen.

Vorbild ist Schweden, wo ein vergleichbarer Mechanismus schon seit den 1990er-Jahren läuft, dort allerdings mit einem deutlich höheren Anteil von 2,5 Prozent. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die neue Kapitalrente gemeinsam mit den übrigen Reformpunkten – längere Lebensarbeitszeit, mehr Beitragszahler, höhere Beiträge – dazu beitragen, das Rentenniveau zunächst bei 48 Prozent zu stabilisieren und langfristig für neue Rentner auf 50 Prozent anzuheben. Wie verlässlich die erhofften Kapitalmarkterträge tatsächlich kalkulierbar sind, daran zweifelt unter anderem der Sozialverband Deutschland.

Renten sollen langsamer steigen als bisher

Bis 2031 gilt die 2025 beschlossene Haltelinie: Das Rentenniveau ist gesetzlich bei 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der derzeit ausgesetzte „Nachhaltigkeitsfaktor“ wieder greifen, der Rentenanpassungen stärker an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern koppelt. Die Kommission will diesen Mechanismus laut Berichten sogar verschärfen, also seine dämpfende Wirkung verstärken. Das bedeutet praktisch: Die Renten würden in Zukunft weiter steigen, aber langsamer als ohne diesen Faktor. Die Rentenhöhe bleibt dabei weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt, nicht an die Inflation.

Mehr Menschen sollen in die Rentenkasse einzahlen

Um die Finanzierungsbasis zu verbreitern, empfiehlt die Kommission, künftig auch Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dasselbe soll für Politiker gelten, die bislang außen vor waren – betroffen wären sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete.

Bei den Beamten geht die Kommission einen vorsichtigeren Weg: Eine direkte Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rente ist für sie vorerst nicht vorgesehen. Stattdessen soll das Versorgungsniveau bei Pensionen sinken, die Bundesländer sollen verpflichtend Rücklagen für künftige Pensionszahlungen bilden, und es soll insgesamt weniger Neuverbeamtungen geben. Arbeitsministerin Bas hatte sich zwar wiederholt für eine vollständige Einbeziehung der Beamten ausgesprochen, konnte sich damit in der Kommission aber offenbar nicht durchsetzen.

Beitragsfreie Minijobs nur noch für Schüler

Wer im Minijob arbeitet, kann sich bislang von eigenen Rentenbeiträgen befreien lassen. Diese Möglichkeit soll künftig nur noch Schülern vorbehalten sein – alle anderen Minijobber müssten dann ihren Beitragsanteil zahlen, ähnlich wie in einer regulären Beschäftigung.

Was unangetastet bleibt

Bereits 2025 beschlossene Maßnahmen werden von der Kommission nicht wieder aufgeschnürt: die Mütterrente III und die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031. Beide gelten als geltendes Recht und bleiben unverändert – die Kommission zielt explizit auf die Zeit danach.

Was als Nächstes passiert

Welche dieser Empfehlungen tatsächlich Gesetz werden, ist noch offen. Klar ist aber bereits jetzt: Die Vorschläge der Rentenkommission zeigen, in welche Richtung die Rentenpolitik der kommenden Jahre gehen könnte – mit längerem Arbeiten, einer breiteren Finanzierungsbasis und mehr Kapitaldeckung als bislang.