Zum Inhalt springen

Unionsfraktionschef erklärt das Aus der Rente mit 63 für nicht verhandelbar

Der Streit um die Rente mit 63 verhärtet sich. Unionsfraktionschef Thorsten Frei schließt Nachverhandlungen über die geplante Abschaffung des abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Versicherungsjahren aus, obwohl inzwischen sieben Ministerpräsidenten die Regelung erhalten wollen. Wird die Empfehlung der Rentenkommission Gesetz, schützen 45 Jahre allein nicht mehr vor dauerhaften Abzügen. Für den Jahrgang 1964 könnten bei einem Rentenstart mit 65 nach heutiger Abschlagslogik 7,2 Prozent der Bruttorente fehlen. Beschlossen ist das noch nicht.

Frei zieht eine rote Linie

Frei sagte am 4. August im Interview mit Welt TV, er sehe keinen Verhandlungsspielraum. Auch gegenüber Table.Briefings bekräftigte er, die Koalition habe sich auf eine vollständige Umsetzung der Kommissionsempfehlungen verständigt. Das gelte ausdrücklich für das Ende der sogenannten Rente mit 63.

Die Aussage kommt nicht aus der zweiten Reihe. Frei führt seit Ende Juli die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit den größeren Teil der Regierungsmehrheit im Parlament. Seine Botschaft lautet: Einzelne Bausteine sollen nicht aus dem Paket herausgelöst werden. Genau das verlangen die Gegner der Abschaffung inzwischen jedoch immer offensiver.

Sieben Länderchefs halten dagegen

Nach einer aktuellen Zusammenstellung der Tagesschau lehnen sieben von 16 Ministerpräsidenten die Abschaffung ab. Dazu gehören die fünf ostdeutschen Regierungschefs sowie Anke Rehlinger aus dem Saarland und Andreas Bovenschulte aus Bremen. Der Widerstand verläuft damit quer durch CDU und SPD.

Rehlinger hat bereits einen Tausch zwischen Rente mit 63 und Minijob-Reform ins Spiel gebracht. Andere Länderchefs verlangen den vollständigen Erhalt oder längere Übergangsfristen. Politisch wächst der Druck damit weiter. Eine gemeinsame Alternative, auf die sich alle Gegner verständigt hätten, gibt es bislang aber nicht.

45 Jahre verlieren ihren Sonderstatus

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte nach 45 anrechenbaren Jahren früher ohne Abschlag in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Die Regelaltersgrenze beträgt für diese Jahrgänge 67 Jahre. Die bekannte Bezeichnung Rente mit 63 ist deshalb längst ungenau, politisch aber weiterhin gebräuchlich.

Die Alterssicherungskommission will den abschlagsfreien Sonderweg komplett streichen. Zugleich soll die früheste Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren von 63 auf 64 steigen. Wer nach 45 Jahren trotzdem vor der Regelaltersgrenze aufhört, müsste dann voraussichtlich diese andere Rentenart mit dauerhaften Abschlägen nutzen oder bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Bei 65 Jahren wären 7,2 Prozent möglich

Die Geldfolge lässt sich nur als Modellrechnung zeigen, weil ein Gesetzentwurf mit Übergangsregeln und künftigen Abschlagsfaktoren fehlt. Unterstellt wird ein Versicherter des Jahrgangs 1964 mit mindestens 45 Jahren und einer ungekürzten Bruttorente von 1.900 Euro. Der Rentenbeginn soll mit 65 erfolgen. Nach geltendem Recht wäre das ohne Abschlag möglich.

ModellRentenbeginnDauerhafter AbschlagBruttorente
Geltendes Recht nach 45 Jahren650 %1.900,00 €
Andere Altersrente nach heutiger Abschlagsregel657,2 %1.763,20 €

Die Differenz beträgt 136,80 Euro im Monat und 1.641,60 Euro im Jahr. Der Abzug bliebe lebenslang bestehen. Der tatsächliche Unterschied auf dem Konto wäre kleiner, weil mit der niedrigeren Bruttorente auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise Steuern sinken. Die Rechnung setzt außerdem voraus, dass die heutige Kürzung von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat unverändert bleibt. Die Kommission empfiehlt zwar weiterhin versicherungsmathematische Ab- und Zuschläge, deren spätere Höhe ist jedoch noch nicht festgelegt.

Die harte Ansage ist noch kein Gesetz

So klar Freis politische Position klingt, so unfertig ist das Verfahren. Das Bundesarbeitsministerium erklärte am 3. August in der Regierungspressekonferenz, der Rentenentwurf befinde sich noch nicht einmal in der Ressortabstimmung. Einen Kabinettstermin konnte das Ministerium ebenfalls nicht nennen.

Damit fehlen weiterhin die entscheidenden Details: betroffene Jahrgänge, Stichtag, Vertrauensschutz und mögliche Härtefallregeln. Auch die Frage, ob rentennahe Jahrgänge ihre bisherige Planung behalten dürfen, ist offen. Der aktuelle Stand der Deutschen Rentenversicherung bleibt deshalb maßgeblich. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht, kann weiterhin ohne Abschlag in diese Altersrente gehen.

Neu ist nicht das Recht, sondern die politische Front. Der Chef der Unionsfraktion erklärt die Abschaffung für nicht verhandelbar, während sieben Länderchefs genau darüber verhandeln wollen. Solange kein Entwurf vorliegt, sollten Versicherte ihre Rentenplanung weder vorschnell umstellen noch die angekündigte Streichung ignorieren.