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Rente gekürzt – alter Versorgungsausgleich kostet Rentner 1.511 Euro

Rentner sucht in einem Aktenschrank nach alten Scheidungsunterlagen.

Eine falsche Antwort im Rentenantrag kann noch Jahre später teuer werden. Ein Rentner verneinte die Frage nach einem Versorgungsausgleich, obwohl bei einer lange zurückliegenden Scheidung Rentenansprüche auf seine erste Ehefrau übertragen worden waren. Die Rentenversicherung bemerkte den Fehler erst nach der Bewilligung. Seine monatliche Rente sank daraufhin deutlich, außerdem sollte er 1.511 Euro zurückzahlen. Dass der Vorgang mehr als vier Jahrzehnte zurücklag und nicht einmal im Versicherungskonto gespeichert war, rettete ihn vor Gericht nicht.

Falsche Antwort im Rentenantrag bleibt nicht folgenlos

Bei der Scheidung von seiner ersten Frau hatte ein Familiengericht Rentenanwartschaften von monatlich 82,65 DM auf deren Versicherungskonto übertragen. Jahrzehnte später war dieser Versorgungsausgleich im Konto des Mannes nicht gespeichert. Als er im September 2020 seine Regelaltersrente beantragte, beantwortete er die ausdrückliche Frage nach einem früheren Versorgungsausgleich trotzdem mit Nein.

Zunächst fiel der Fehler nicht auf. Die Rentenversicherung bewilligte ihm ab Juli 2020 eine monatliche Nettorente von 333,24 Euro. Erst eine Mitteilung der DRV Nord über die Rentengewährung an die geschiedene Frau brachte den alten Vorgang ans Licht. Nach der Neuberechnung blieben dem Mann ab Oktober 2021 nur noch 234,03 Euro netto. Seine Rente sank damit dauerhaft um 99,21 Euro im Monat.

Zusätzlich fordert die Rentenversicherung 1.511 Euro zurück

Mit der Kürzung für die Zukunft war der Rentner einverstanden. Gegen die Rückforderung für den Zeitraum von Juli 2020 bis September 2021 wehrte er sich jedoch. Er habe sich an den fast 40 Jahre zurückliegenden Versorgungsausgleich nicht erinnert und den umfangreichen Rentenbescheid nicht im Detail verstehen können. Deshalb habe er auf die zunächst festgesetzte Rentenhöhe vertrauen dürfen.

In erster Instanz bekam er Recht. Das Sozialgericht Duisburg hielt ein Vergessen angesichts des langen Zeitraums und der ungewöhnlichen Aktenlage für möglich. Es untersagte die rückwirkende Rückforderung mit Urteil vom 14. Februar 2025, Az. S 34 R 531/23. Für eine Korrektur der künftigen Rente reichte dieser Vertrauensschutz dagegen nicht.

Landessozialgericht glaubt dem Rentner nicht

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bewertete den Fall strenger. Mit Urteil vom 25. Februar 2026, Az. L 3 R 336/25, hob es die Entscheidung der Vorinstanz auf und bestätigte die Rückforderung von 1.511 Euro.

Nach Überzeugung des Senats war die falsche Angabe mindestens grob fahrlässig. Die Behauptung, der Versorgungsausgleich sei vergessen worden, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Entscheidend war eine auffällige Erinnerungslücke: An Einzelheiten zum damaligen Unterhaltsstreit konnte sich der Mann noch erinnern. Ausgerechnet die Übertragung seiner Rentenanwartschaften sollte ihm dagegen vollständig entfallen sein.

Auch der fehlerhafte Rentenbescheid entlastete ihn nicht. Weil dort kein Abzug wegen des Versorgungsausgleichs erkennbar war, hätte er nach Ansicht der Richter bei der Rentenversicherung nachfragen müssen. Sein Vertrauen in die zu hohe Zahlung war deshalb nicht geschützt. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.

Alte Scheidungen müssen beim Rentenantrag angegeben werden

Ein Versorgungsausgleich teilt die während einer Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert, kann das die spätere Rente eines geschiedenen Ehepartners mindern und die des anderen erhöhen. Maßgeblich bleibt die Entscheidung des Familiengerichts, selbst wenn der Vorgang in einem Versicherungskonto fehlt.

Wer beim Rentenantrag unsicher ist, sollte einen früheren Versorgungsausgleich daher nicht vorschnell verneinen. Fehlen die Scheidungsunterlagen, kann der gerichtliche Beschluss beim zuständigen Familiengericht angefordert werden. Eine offene Angabe ermöglicht der Rentenversicherung, den Vorgang selbst zu ermitteln.

Nach der Bewilligung lohnt sich außerdem ein genauer Blick darauf, ob ein bekannter Versorgungsausgleich in der Berechnung auftaucht. Der Fall zeigt, warum Versicherte ihren Rentenbescheid prüfen sollten, selbst wenn ein Fehler zunächst eine höhere Auszahlung bringt. Wird die Überzahlung später entdeckt, kann nicht nur die laufende Rente sinken. Bereits ausgezahltes Geld kann zusätzlich zurückverlangt werden.