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Grundrentenzuschlag bringt im Schnitt nur 97 Euro

Rentnerin mit Rentenbescheid und 97 Euro in der Hand

Jahrelang gearbeitet und trotzdem nur eine kleine Rente: Für solche Fälle gibt es seit 2021 den Grundrentenzuschlag. Ende 2024 steckte er in rund 1,4 Millionen Rentenzahlungen. Der durchschnittliche Aufschlag fiel mit 97 Euro brutto im Monat allerdings deutlich kleiner aus, als der Name Grundrente vermuten lässt.

Selbst zusammen mit dem Zuschlag lag die durchschnittliche Rentenzahlung der Empfänger nur bei 990 Euro. Die neue Statistik zeigt damit zweierlei: Das Instrument erreicht viele Menschen mit niedrigen Einkommen. Vor einer sehr kleinen Gesamtrente schützt es aber längst nicht immer.

Nur gut jede zwanzigste Rente erhält den Zuschlag

Zum Jahresende 2024 wurden in Deutschland rund 26,1 Millionen gesetzliche Renten gezahlt. Einen Grundrentenzuschlag enthielten davon 1.400.047 Zahlungen. Das entspricht 5,4 Prozent und damit nur gut jeder zwanzigsten Rente. Bei den Altersrenten lag der Anteil mit 6,4 Prozent etwas höher.

Den größten Block bildeten 1.220.085 Altersrenten. Hinzu kamen 66.889 Erwerbsminderungsrenten und 113.073 Hinterbliebenenrenten. Die Zahlen stammen aus dem Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung.

Anspruch entsteht nicht allein wegen einer niedrigen Rente. Erforderlich sind mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und nicht erwerbsmäßiger Pflege. Außerdem müssen die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Näheres zu den Voraussetzungen erklärt renten.net im Überblick zur Grundrente.

Ein gesonderter Antrag ist normalerweise nicht erforderlich. Die Rentenversicherung prüft den Zuschlag anhand des Versicherungskontos und der elektronisch übermittelten Steuerdaten. Umso wichtiger ist ein vollständiger Versicherungsverlauf: Was dort fehlt, kann bei der Zahl der Grundrentenzeiten und bei der Berechnung nicht korrekt berücksichtigt werden.

Frauen erhalten häufiger einen Zuschlag

Rund eine Million Empfänger waren Frauen. Sie stellten damit etwa drei Viertel aller Bezieher. Das passt zu den häufigeren Unterbrechungen und Teilzeitphasen in weiblichen Erwerbsbiografien, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

Auch bei der Höhe zeigt sich ein Abstand. Frauen bekamen im Durchschnitt 104 Euro Zuschlag, Männer 79 Euro. Bei reinen Altersrenten waren es 106 Euro für Frauen und 85 Euro für Männer. Trotz des höheren Zuschlags erreichte die gesamte Rentenzahlung der Frauen im Mittel nur 994 Euro. Männer kamen auf 978 Euro.

Solche Durchschnittswerte sagen nichts über den einzelnen Bescheid aus. Abhängig von den persönlichen Entgeltpunkten kann der Aufschlag niedriger oder deutlich höher ausfallen. Entscheidend ist außerdem die Einkommensprüfung. Berücksichtigt werden das eigene zu versteuernde Einkommen sowie das Einkommen des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Liegt es oberhalb der Freibeträge, wird der Zuschlag gekürzt oder entfällt vollständig.

Im Osten häufiger und trotzdem niedriger

Besonders auffällig ist der regionale Vergleich. In den ostdeutschen Ländern enthielten zwischen 8,4 und 9,7 Prozent der Altersrenten einen Grundrentenzuschlag. In den westdeutschen Ländern lag der Anteil höchstens bei rund sieben Prozent. Der Zuschlag kam im Osten also deutlich häufiger vor.

Mehr Geld bedeutete das dennoch nicht. Bei Altersrenten bewegte sich der durchschnittliche Zuschlag im Osten je nach Land nur zwischen 84 und 87 Euro. Im Westen waren es überwiegend 105 bis 112 Euro. Niedrige Löhne sorgen somit zwar häufiger für einen Anspruch, begrenzen wegen der geringeren erworbenen Entgeltpunkte aber zugleich dessen Höhe.

97 Euro lösen das Armutsproblem nicht

Die Bezeichnung kann leicht den Eindruck einer garantierten Mindestrente erwecken. Tatsächlich ist der Grundrentenzuschlag nur ein individueller Aufschlag auf die bereits erworbene Rente. Einen festen Mindestbetrag, auf den jede lange Erwerbsbiografie angehoben wird, gibt es nicht.

Deshalb können Betroffene trotz Zuschlag weiterhin auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Der durchschnittliche Gesamtbetrag von 990 Euro liegt jedenfalls weit entfernt von einer komfortablen Altersversorgung. Unterkunftskosten und weitere anerkannte Bedarfe werden bei Sozialleistungen zudem individuell berechnet, sodass die Rentenhöhe allein noch nicht über einen Anspruch entscheidet.

Wer viele Jahre gearbeitet hat und dennoch keinen Aufschlag im Bescheid findet, sollte zuerst prüfen, ob alle Versicherungszeiten gespeichert sind. Fehlende Kindererziehungs-, Pflege- oder Beschäftigungszeiten können den Anspruch beeinflussen. Warum selbst langjährig Versicherte bei der Grundrente leer ausgehen können, zeigt auch der Beitrag Grundrente trotz langer Arbeit abgelehnt.

Unterm Strich erreicht der Zuschlag zwar 1,4 Millionen Renten. Ein durchschnittliches Plus von 97 Euro zeigt jedoch, wie begrenzt seine Wirkung bleibt. Für viele Empfänger mildert es die niedrige Rente lediglich ab, statt Altersarmut zuverlässig zu verhindern.