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Kapitalrente soll 2 Prozent Zusatzbeitrag kosten

Mann mittleren Alters schaut sich Aktienkurse auf dem Computer an

Die gesetzliche Rente soll eine neue kapitalgedeckte Komponente bekommen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt dafür eine sogenannte gesetzliche Kapitalrente. Gemeint ist kein privater Fondsvertrag und keine freiwillige Riester-Nachfolge, sondern ein zusätzlicher Pflichtbeitrag innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der zentrale Vorschlag lautet: Zusätzlich zu den normalen Rentenbeiträgen sollen zwei Prozent des Bruttolohns in eine kapitalgedeckte Rentenkomponente fließen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen diesen Beitrag je zur Hälfte tragen. Für Beschäftigte hieße das am Ende ein Prozent zusätzlicher Beitrag vom Bruttolohn, für Arbeitgeber ebenfalls ein Prozent zusätzliche Lohnkosten.

Beschlossen ist das noch nicht. Der Vorschlag gehört aber zu den wichtigsten Punkten des Reformpakets, das die Bundesregierung zügig weiterverfolgen will. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, die Empfehlungen der Kommission vollständig umsetzen zu wollen.

Was die Kapitalrente ändern soll

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert bisher fast vollständig im Umlageverfahren. Die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Renten. Das System ist stark von Demografie und Arbeitsmarkt abhängig. Wenn weniger Beitragszahler auf mehr Rentner treffen, steigt der Druck auf Beitragssatz, Bundeszuschuss und Rentenniveau.

Die Kapitalrente soll dieses System nicht ersetzen, sondern ergänzen. Ein Teil der künftigen Altersvorsorge soll nicht sofort für laufende Renten ausgegeben, sondern auf individuellen Kapitalkonten gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kommission orientiert sich dabei ausdrücklich am schwedischen Modell der Prämienrente.

Damit würde die gesetzliche Rente eine neue zweite Finanzierungslogik bekommen: Neben der umlagefinanzierten Rente gäbe es eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was 2 Prozent konkret kosten

Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro würde der volle Kapitalrentenbeitrag zwei Prozent betragen. Das wären 60 Euro im Monat. Davon würden 30 Euro vom Arbeitnehmer und 30 Euro vom Arbeitgeber getragen.

Die Belastung hängt direkt vom Bruttolohn ab:

Bruttolohn im MonatGesamtbeitrag 2 ProzentArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
2.000 Euro40 Euro20 Euro20 Euro
3.000 Euro60 Euro30 Euro30 Euro
4.000 Euro80 Euro40 Euro40 Euro
5.000 Euro100 Euro50 Euro50 Euro

Für Arbeitnehmer ist das keine reine Förderung, sondern zunächst eine zusätzliche Belastung. Bei 3.000 Euro brutto wären es 30 Euro zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag im Monat. Für Arbeitgeber kämen ebenfalls 30 Euro zusätzliche monatliche Lohnnebenkosten hinzu.

Einführung soll schrittweise erfolgen

Die Kommission schlägt keine sofortige volle Belastung mit zwei Prozent vor. Der zusätzliche Beitrag soll schrittweise eingeführt werden, idealerweise ab 2028 in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten. Damit soll verhindert werden, dass die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sprunghaft steigt.

Bei 3.000 Euro brutto sähe das vereinfacht so aus:

SchrittGesamtbeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
0,5 Prozent15 Euro7,50 Euro7,50 Euro
1,0 Prozent30 Euro15 Euro15 Euro
1,5 Prozent45 Euro22,50 Euro22,50 Euro
2,0 Prozent60 Euro30 Euro30 Euro

Diese Zahlen zeigen den politischen Kern der Kapitalrente. Sie soll langfristig höhere Alterseinkommen ermöglichen, kostet aber kurzfristig zusätzliches Geld. Gerade kleine und mittlere Einkommen spüren solche Abzüge unmittelbar.

Beispiel mit 3.000 Euro brutto

Bei einem konstanten Bruttolohn von 3.000 Euro und vollem Zwei-Prozent-Beitrag würden monatlich 60 Euro in die Kapitalrente fließen. Davon kämen 30 Euro vom Arbeitnehmer und 30 Euro vom Arbeitgeber.

Auf ein Jahr gerechnet wären das 720 Euro. Über 26 Jahre ergäbe sich ohne Rendite eine reine Einzahlungssumme von 18.720 Euro. Davon hätte der Arbeitnehmer 9.360 Euro getragen, der Arbeitgeber ebenfalls 9.360 Euro.

AnteilEinzahlung pro JahrEinzahlung über 26 Jahre
Arbeitnehmer360 Euro9.360 Euro
Arbeitgeber360 Euro9.360 Euro
Insgesamt720 Euro18.720 Euro

Entscheidend ist aber nicht nur die Summe der Einzahlungen, sondern die Anlage über viele Jahre. Anders als bei einer normalen Umlagerente wird das Geld nicht sofort für heutige Renten ausgegeben, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch kann ein Zinseszinseffekt entstehen.

Eine einfache Modellrechnung zeigt die Größenordnung. Werden 720 Euro jährlich über 26 Jahre eingezahlt, ergeben sich bei 6 Prozent Rendite pro Jahr rund 42.600 Euro. Bei 7 Prozent wären es rund 49.400 Euro. Kosten, Steuern, Inflation und die spätere Umrechnung in eine lebenslange Rente sind dabei noch nicht berücksichtigt.

AnnahmeEndwert nach 26 Jahren
ohne Rendite18.720 Euro
6 Prozent Rendite pro Jahrrund 42.600 Euro
7 Prozent Rendite pro Jahrrund 49.400 Euro

Die Rechnung ist bewusst nur ein Beispiel. Der Zeitraum von 26 Jahren ist keine Vorgabe des Berichts, sondern eine Modellannahme für eine längere Ansparphase. Der Kommissionsbericht nennt keinen garantierten Endwert und keine feste Rendite. Genau deshalb wäre es falsch, aus dem Zwei-Prozent-Beitrag eine sichere spätere Zusatzrente abzuleiten. Die Kapitalrente kann langfristig mehr bringen als die reine Einzahlungssumme, hängt aber stark von Rendite, Kosten und Anlagedauer ab.

Kein normales Depot und nicht vererbbar

Wichtig ist eine Abgrenzung: Die individuellen Kapitalkonten sollen nicht mit einem Bankkonto oder einem normalen Wertpapierdepot verwechselt werden. Die Kommission beschreibt die Kapitalrente ausdrücklich als Teil der Sozialversicherung. Die Konten sollen individuell geführt werden, aber nicht frei verfügbar und nicht vererbbar sein. Risiken sollen im Kollektiv ausgeglichen werden.

Das unterscheidet die Kapitalrente grundlegend von einem privaten ETF-Sparplan. Wer einzahlt, baut zwar einen individuellen Anspruch auf. Das Kapital gehört aber nicht wie ein privates Depot zur freien Verfügung. Im Alter soll daraus zusammen mit der umlagefinanzierten Rente eine lebenslange Zahlung entstehen.

Für viele Beschäftigte dürfte genau dieser Punkt entscheidend sein. Die Kapitalrente verbindet private Kapitalanlage-Logik mit Sozialversicherungsrecht. Sie soll Renditechancen nutzen, aber nicht wie ein frei vererbbares Vermögen funktionieren.

Öffentlicher Fonds als Standardlösung

Für die Anlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds eingerichtet werden. Die Kommission nennt als Beispiel den KENFO, also den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Wer nicht in den öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer begrenzten Zahl zertifizierter Anlagefonds wählen können. Auch diese Anbieter müssten strenge Kriterien erfüllen.

Die Anlage soll breit gestreut, professionell und langfristig erfolgen. Politische Einflussnahme auf Anlageentscheidungen soll vermieden werden. Nach dem Bericht sollen Renditeorientierung und niedrige Kosten im Vordergrund stehen. Als Ziel nennt die Kommission effektive Kosten von höchstens 0,1 Prozent pro Jahr.

Das ist ein zentraler Unterschied zu vielen privaten Vorsorgeprodukten. Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten haben die Rendite früherer geförderter Vorsorgeformen oft spürbar gedrückt. Die Kapitalrente soll genau diesen Fehler vermeiden.

Warum die Kapitalrente nicht sofort hilft

Ein häufiger Denkfehler wäre: Wenn die Kapitalrente kommt, ist das Rentenproblem kurzfristig gelöst. Das stimmt nicht. Kapitalgedeckte Vorsorge braucht Zeit. Beiträge, die angespart werden, stehen nicht zur Finanzierung der heutigen Renten zur Verfügung. Sie müssen zusätzlich zu den laufenden Rentenbeiträgen aufgebracht werden. Spürbare Effekte auf Alterseinkommen entstehen nach Einschätzung des Berichts erst nach zehn bis 15 Jahren.

Genau deshalb soll es für rentennahe Jahrgänge einen Übergangsfaktor geben. Wer ab 2032 in Rente geht und wegen kurzer Ansparzeit noch nicht ausreichend von der Kapitalrente profitieren kann, soll einen Niveauzuschlag erhalten. Dieser Zuschlag soll aus Steuermitteln finanziert und später abgeschmolzen werden, wenn die Kapitalrente stärker wirkt.

Ohne diesen Übergangsfaktor hätten jüngere Jahrgänge langfristig Vorteile, rentennahe Jahrgänge aber zunächst vor allem die zusätzliche Beitragsbelastung.

Die Kapitalrente ist keine zweite Riester-Rente

Die Kapitalrente erinnert auf den ersten Blick an Riester, unterscheidet sich aber an mehreren Stellen. Sie soll nicht freiwillig sein, sondern obligatorisch. Sie soll nicht über viele einzelne Verträge mit hohen Vertriebskosten laufen, sondern zentral organisiert werden. Und sie soll innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung stehen.

Trotzdem gibt es eine Gemeinsamkeit: Der Staat verschiebt einen Teil der Altersvorsorge stärker auf Kapitaldeckung. Der Unterschied liegt darin, wer die Beiträge trägt. Bei Riester zahlte in erster Linie der Sparer selbst, flankiert durch Zulagen und Steuervorteile. Bei der Kapitalrente sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags finanzieren.

Für Arbeitnehmer mit 3.000 Euro brutto heißt das: Der eigene Anteil läge bei 30 Euro im Monat. Der Arbeitgeber müsste zusätzlich ebenfalls 30 Euro aufbringen. Aus Sicht des Beschäftigten ist das also keine kostenlose Zusatzrente. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es eine neue Lohnnebenkostenbelastung.

Rendite, Kosten und Politik werden entscheidend

Ob die Kapitalrente funktioniert, hängt an drei Punkten: Die Beiträge müssen breit gestreut und langfristig angelegt werden, die Kosten müssen niedrig bleiben und die Anlageentscheidungen dürfen nicht politisch zweckentfremdet werden.

Der Bericht setzt deshalb auf einen öffentlichen Fonds oder wenige zertifizierte Alternativen. Als Kostenziel nennt die Kommission maximal zehn Basispunkte pro Jahr, also höchstens 0,1 Prozent. Das ist wichtig, weil hohe Kosten die Rendite über Jahrzehnte stark drücken können.

Für Beschäftigte bleibt die Kapitalrente trotzdem eine zusätzliche Belastung. Bei 3.000 Euro brutto wären es im Endausbau 30 Euro im Monat aus dem Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber müsste ebenfalls 30 Euro zahlen. Die politische Kernfrage lautet daher nicht nur, ob die Kapitalrente Renditechancen bietet, sondern ob diese Chancen die zusätzlichen Beiträge rechtfertigen.