Ein neuer Vorschlag will die Rente mit 63 nicht ersatzlos streichen, sondern durch ein Zuschlagsmodell ersetzen. Prof. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, sieht dafür einen Sonderzuschlag vor. Wer mit 65 aufhört, soll zunächst genauso viel erhalten wie heute. Wer den Rentenbeginn aufschiebt, bekäme mehr.
Der Sonderzuschlag hätte mit 65 zunächst nur eine Ausgleichsfunktion. Er soll finanziell genau das ersetzen, was heute die Abschlagsfreiheit leistet. Erst mit jedem späteren Rentenmonat würde er weiter steigen. Wie dieser Zuschlag berechnet werden soll, führt Weber nicht aus.
Mit 65 soll die Rente gleich hoch bleiben
Aktuell können Versicherte ab Jahrgang 1964 mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 anrechenbare Versicherungsjahre erfüllen. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren verschafft ihnen damit die Möglichkeit, zwei Jahre früher aufzuhören, ohne dass die Monatsrente dauerhaft gekürzt wird.
Diesen Anspruch würde Webers Modell formal abschaffen. An seine Stelle träte ein Sonderzuschlag. Das bedeutet nach seiner Darstellung aber nicht, dass mit 65 zunächst 7,2 Prozent Abschlag entstehen und dieser Nachteil erst durch weiteres Arbeiten bis 67 verschwindet. Bereits beim Rentenbeginn mit 65 soll der Zuschlag finanziell der heutigen Abschlagsfreiheit entsprechen. Auch die Möglichkeiten für den Rentenbeginn sollen gleich bleiben.
Der Begriff Sonderzuschlag kann deshalb in die Irre führen. Wer nach 45 Jahren wie bisher mit 65 in Rente geht, bekäme kein zusätzliches Geld. Wie Weber in einem Beitrag für den Wirtschaftsdienst schreibt, soll der Zuschlag an diesem Punkt lediglich dem finanziellen Wert der bisherigen Abschlagsfreiheit entsprechen.
Drei Modelle für die Rente ab 65
Modell eins ist die heutige Regelung. Nach 45 Versicherungsjahren beginnt die Rente mit 65 ohne Abschlag. Wer bis 66 oder 67 weiterarbeitet, sammelt durch seine Beiträge weitere Rentenpunkte. Einen eigenen Bonus für den späteren Rentenbeginn gibt es vor 67 nicht.
Modell zwei würde die heutige Rente ergänzen. Der abschlagsfreie Beginn mit 65 bliebe bestehen. Wer erst mit 66 oder 67 in Rente geht, erhielte zusätzlich einen wachsenden Bonus. Abschlagsfreiheit und Aufschubbonus wären getrennt geregelt.
Modell drei ist Webers Vorschlag. Der bisherige Anspruch auf die abschlagsfreie Rente mit 65 soll entfallen. Ein Sonderzuschlag soll stattdessen den heutigen Rentenbetrag herstellen. Beginnt die Rente erst mit 66 oder 67, fällt dieser Zuschlag höher aus.
Bei entsprechender Ausgestaltung könnten Modell zwei und Modell drei dieselben Zahlbeträge liefern. Für den Anreiz zum Weiterarbeiten müsste die abschlagsfreie Rente also nicht abgeschafft werden. Weshalb Weber dennoch den bisherigen Anspruch ersetzen und seine Zuschlagskurve bereits mit 64 beginnen lassen will, erklärt er nicht. Eine genaue Berechnungsformel oder einen Vergleich mit der einfacheren Bonuslösung legt er ebenfalls nicht vor.
Der Unterschied liegt in der Konstruktion. Bei Modell zwei bliebe die heutige Rente unangetastet und der Bonus käme hinzu. Bei Weber hängen Abschlagsfreiheit und zusätzlicher Anreiz künftig an demselben Sonderzuschlag. Dadurch entsteht eine eigene Stellschraube, deren Höhe, Dynamisierung oder Voraussetzungen später verändert werden könnten. Das wäre keine automatische Folge, würde aber eine weitere gesetzliche Änderung erleichtern, die nur an diesem Zuschlag ansetzt.
Weber will Fachkräfte länger halten
Der eigentliche Umbau beginnt, wenn die Rente nicht mit 65 beantragt wird. Heute erhöhen weitere Arbeitsmonate zwar die spätere Rente, weil zusätzliche Beiträge eingehen. Für das Aufschieben bis 66 oder 67 gibt es aber keinen eigenen prozentualen Zuschlag. Die Erhöhung um 0,5 Prozent je Monat greift erst, wenn die Rente über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben wird.
Weber will diese Lücke schließen. Bezogen auf Versicherte, die nach heutigem Recht mit 65 abschlagsfrei gehen könnten, bedeutet seine Idee: Mit 65 soll der bisherige Rentenwert erreicht sein. Mit 66 läge der Sonderzuschlag höher, mit 67 nochmals höher. Die genaue Steigerung nennt er nicht.
Zusätzlich entstünden durch die weitere Beschäftigung neue Entgeltpunkte. Der neue Vorteil richtet sich damit ausschließlich an diejenigen, die länger arbeiten können und dazu bereit sind.
Genau darin liegt Webers arbeitsmarktpolitisches Ziel. Die Rente nach 45 Jahren setzt aus seiner Sicht eine Norm des Aufhörens und entzieht dem Arbeitsmarkt erfahrene Fachkräfte. Ein steigender Zuschlag soll mehr Beschäftigte zum Bleiben bewegen. Weber erwartet dadurch zusätzliche Wertschöpfung, höhere Beitragseinnahmen und mehr Steuern.
Die Logik ähnelt damit der Aktivrente, setzt aber früher und an einer anderen Stelle an. Die Aktivrente begünstigt Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich. Weber will dagegen schon den Rentenaufschub zwischen dem möglichen Ausstieg nach 45 Versicherungsjahren und der Regelaltersgrenze finanziell aufwerten.
Der Grund für den frühen Ausstieg bleibt bestehen
Offen bleibt, warum Beschäftigte die abschlagsfreie Rente mit 65 überhaupt nutzen. Nach 45 Versicherungsjahren geht es nicht nur um einen frühen Rentenbeginn ohne Abschläge. Viele wollen oder können nach einem langen Arbeitsleben nicht bis 67 im Beruf bleiben. Für sie verändert der wachsende Zuschlag nichts. Ihr bisheriges Ergebnis mit 65 soll lediglich über eine andere Berechnung erhalten bleiben.
Gesundheitliche Härten will Weber aus der Rente nach 45 Jahren herauslösen und über die Erwerbsminderungsrente absichern. Seine Rechnung beginnt bei einem Ausfall zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Dann stehen 7,2 Prozent Abschlag fiktiven Rentenpunkten für zwei Jahre gegenüber. Bei 45 Versicherungsjahren entsprechen diese zusätzlichen Punkte rund 4,45 Prozent. Bis zur heutigen abschlagsfreien Rente bleibt eine Lücke von 2,75 Prozent.
Zum Ausgleich könnten die Abschläge der Erwerbsminderungsrente von 0,3 auf 0,2 Prozent je Monat sinken. Der Höchstabschlag von 10,8 Prozent würde dadurch erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreicht. Voraussetzung bliebe aber eine anerkannte Erwerbsminderung und damit eine medizinische Prüfung.
Wer mit 65 aufhören will, würde durch Webers Modell somit nicht bessergestellt. Wer länger arbeiten kann, bekäme einen zusätzlichen Anreiz. Wer vorher gesundheitlich ausfällt, wäre stärker auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen. Genau diese Verschiebung unterscheidet den Vorschlag von der heutigen abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren.