Beim geplanten Aus der Rente mit 63 steht erstmals eine konkrete Zahl im Raum: fünf Jahre. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nennt diesen Zeitraum jetzt selbst als mögliche Orientierung für den Übergang.
Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand ist das weit mehr als eine politische Detailfrage. Am späteren Stichtag kann hängen, ob sie noch nach den heutigen Regeln abschlagsfrei in Rente gehen können oder dauerhaft Abschläge hinnehmen müssen. Fest steht allerdings auch: Eine Fünf-Jahres-Frist ist noch nicht beschlossen.
Bas gibt der Fünf-Jahres-Zahl neues Gewicht
Die Zahl kursiert bereits seit einigen Wochen. Neu ist, dass sie nun von der Ministerin aufgegriffen wird, deren Haus die Rentenreform gesetzlich vorbereiten muss.
Bas sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, Beschäftigte bräuchten ausreichend lange Übergangsfristen und Vertrauensschutz, um ihre Lebensplanung anpassen zu können. Die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, habe fünf Jahre genannt. Das gebe Orientierung. Über den Vorstoß von Bas zur Rente mit 63 berichtete am 29. August auch das ZDF.
Merz hatte zuvor bereits ausgeschlossen, die heutige Regel von einem Tag auf den anderen abzuschaffen. Bas setzt jetzt erstmals eine konkrete Größenordnung neben dieses Versprechen.
Fünf Jahre heißen nicht automatisch: Rente mit 63 bis 2031
Genau hier droht ein Missverständnis. Aus „fünf Jahre Übergang“ lässt sich derzeit weder ableiten, dass die heutige Rente mit 63 bis Ende 2031 unverändert bestehen bleibt, noch dass alle Versicherten innerhalb dieses Zeitraums geschützt wären.
Offen sind mindestens drei Fragen:
- Ab welchem Datum beginnt die Übergangsfrist?
- Werden komplette Geburtsjahrgänge geschützt?
- Läuft die bisherige Regel weiter oder wird sie schrittweise eingeschränkt?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63. Einen festen Fünf-Jahres-Zeitraum für diese Abschaffung hat sie aber gerade nicht vorgegeben.
Auch die Fünf-Jahres-Frist beim Vertrauensschutz ist deshalb keine Garantie, dass die heutige 45-Jahre-Regel noch fünf Jahre unverändert weiterläuft.
Am Stichtag können 144 Euro im Monat hängen
Für einen Versicherten mit 2.000 Euro Bruttorente kann die Frage nach dem Übergang schnell einen dreistelligen Monatsbetrag ausmachen.
Die sogenannte Rente mit 63 ist rechtlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Versicherungsjahre voraus. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt die abschlagsfreie Altersgrenze inzwischen bei 65 Jahren. Der Name „Rente mit 63“ ist deshalb längst irreführend – wird politisch und bei der Suche aber weiterhin verwendet. Fällt dieser abschlagsfreie Rentenweg weg und müsste ein Versicherter stattdessen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 eine abschlagspflichtige Altersrente nutzen, wären es nach heutiger Systematik 24 Monate vorzeitig.
Bei 0,3 Prozent Abschlag je Monat ergibt das 7,2 Prozent. Aus 2.000 Euro Bruttorente würden rechnerisch 1.856 Euro. Damit fehlen im Monat 144 Euro bzw. 1.728 Euro im Jahr und genau dieser Abschlag bleibt dauerhaft. Ob genau diese Abschlagsregeln nach der Reform unverändert gelten, ist noch offen. Die Rechnung zeigt aber, warum die Diskussion über Übergangsfristen für rentennahe Jahrgänge unmittelbar eine Geldfrage ist.
Besonders heikel wird es bei bereits geplanter Altersteilzeit
Ein bloßer Stichtag könnte außerdem zu kurz greifen. Viele Beschäftigte planen ihren Ruhestand nicht wenige Wochen vorher. Altersteilzeitvereinbarungen, Aufhebungsverträge oder betriebliche Ausstiegsmodelle werden teilweise Jahre im Voraus abgeschlossen. Grundlage solcher Entscheidungen kann gerade die Erwartung sein, nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Ändert sich diese Voraussetzung während einer bereits laufenden Vereinbarung, kann eine komplette Finanzplanung ins Wanken geraten.
Genau deshalb hatte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bereits Übergangsfristen und Vertrauensschutz ins Spiel gebracht. Die Bundesarbeitsministerin hält zusätzlich Härtefallregelungen für denkbar. Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber mehr lösen muss als nur die Frage: Ab welchem Jahr ist Schluss?
Jetzt fehlt nur noch die Zahl, die wirklich zählt
Mit den fünf Jahren wird die Debatte konkreter. Sicherheit schafft Bas damit noch nicht. Entscheidend wird der Gesetzentwurf. Erst dort kann stehen, welche Jahrgänge geschützt werden, wie lange die Übergangsphase tatsächlich dauert und ob bereits getroffene Ruhestandsplanungen besonderen Schutz erhalten. Bis dahin gilt die Rente mit 63 in ihrer heutigen Form weiter.
Für Versicherte zählt am Ende ohnehin nicht die Zahl aus dem Interview, sondern der Stichtag im Gesetz. Aber Prognosen können zumindest zeigen, wohin die Reise gehen könnte.