Eine Sirene heult, doch ein gehörloser Mensch hört sie nicht. Die Notunterkunft ist geöffnet, aber mit dem Rollstuhl nicht erreichbar. Genau diese Lücken will der Niedersächsische Inklusionsrat nicht länger hinnehmen. In der am 27. August 2026 verabschiedeten Stader Erklärung fordert er barrierefreie Warnungen, Evakuierungen und Notunterkünfte. Ein verbindlicher Maßnahmenplan ist damit allerdings noch nicht beschlossen.
Warnung darf nicht an einem Sinn hängen
Katastrophenschutz beginnt lange vor dem Eintreffen der Feuerwehr. Eine Warnung muss zunächst wahrgenommen und verstanden werden. Wer ausschließlich auf Sirenen setzt, erreicht Menschen mit Hörbehinderung nicht zuverlässig. Rein geschriebene Hinweise können wiederum für blinde Menschen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen zur Barriere werden.
Der Niedersächsische Inklusionsrat verlangt deshalb barrierefreie Warn- und Informationssysteme. Gemeint ist keine einzelne App, sondern eine Kette aus mehreren zugänglichen Wegen: Ton, Text, Licht, leicht verständliche Hinweise und persönliche Unterstützung müssen zusammenspielen.
Die Forderung reicht über Niedersachsen hinaus. Der Inklusionsrat sieht erheblichen Handlungsbedarf auf allen staatlichen Ebenen. Das ist nachvollziehbar, weil Warnsysteme, Rettungsdienste, Katastrophenschutzbehörden und kommunale Notunterkünfte ineinandergreifen müssen. Fällt nur ein Glied aus, kommt Hilfe zwar auf dem Papier an, praktisch aber nicht bei jedem Menschen.
Nach der Warnung beginnt das größere Problem
Eine Nachricht auf dem Smartphone löst noch keine Evakuierung. Wer ein elektrisch betriebenes Hilfsmittel nutzt, nicht selbst Treppen überwinden kann oder bei der Orientierung Unterstützung braucht, muss wissen, wer im Ernstfall hilft. Auch ein erreichbarer Sammelpunkt nützt wenig, wenn dort keine rollstuhlgerechte Toilette vorhanden ist, Medikamente nicht gekühlt werden können oder ein Assistenzhund abgewiesen wird.
Die Stader Erklärung verlangt deshalb, unterschiedliche Unterstützungsbedarfe schon bei der Planung zu berücksichtigen und Menschen mit Behinderung daran zu beteiligen. Ein Merkzeichen B kann im Alltag die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson ermöglichen. Es sorgt jedoch weder automatisch für Hilfe bei einer Evakuierung noch reserviert es einen geeigneten Platz in einer Notunterkunft. Genau diese organisatorische Lücke müssen Landkreise, Städte und Gemeinden vor einer Krise schließen.
Was jetzt schon vorbereitet werden kann
Die Verantwortung darf nicht auf Betroffene und Angehörige abgeschoben werden. Solange die öffentlichen Strukturen aber noch Lücken haben, kann ein eigener Notfallplan Zeit sparen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt besonders:
- Hilfsmittel, Ersatzakkus, Ladegeräte und notwendige Mobilitätshilfen griffbereit zu halten,
- Medikamentenplan, benötigte Medikamente und einen Notfallausweis vorzubereiten,
- Notfallkontakte auszudrucken und mit dem persönlichen Umfeld konkrete Hilfe abzusprechen,
- Fluchtwege vorab zu prüfen und zu klären, wer unterstützt, wenn diese nicht selbstständig nutzbar sind.
Für Menschen, die nicht sprechen können, nennt das Bundesamt außerdem die Notruf-App nora. Menschen mit Hörbehinderung können Rauchmelder mit Licht- und Vibrationsalarm einsetzen. Bei einem Strom- oder Mobilfunkausfall reichen digitale Lösungen allein jedoch nicht. Ersatzakkus, ein batteriebetriebenes Radio und verabredete Unterstützung bleiben deshalb Teil derselben Vorsorge.
Die Erklärung muss erst in Einsatzpläne gelangen
Der Inklusionsrat will seine Forderungen nun an das Land und die Kommunen übermitteln. Einen unmittelbaren Anspruch auf einen barrierefreien Evakuierungsplatz schafft die Erklärung nicht. Ihr Wert entscheidet sich daran, ob Behörden daraus konkrete Einsatzpläne, erreichbare Warnwege und überprüfte Notunterkünfte machen.
Für Städte und Landkreise bedeutet das mehr als eine Rampe am Eingang. Sie müssen erfassen, welche Barrieren im Ernstfall entstehen, Zuständigkeiten festlegen und die Abläufe gemeinsam mit Betroffenen testen. Erst dann wird aus einer Warnung tatsächlich Schutz.Eine Sirene heult, doch ein gehörloser Mensch hört sie nicht. Die Notunterkunft ist geöffnet, aber mit dem Rollstuhl nicht erreichbar. Genau diese Lücken will der Niedersächsische Inklusionsrat nicht länger hinnehmen. In der am 27. August 2026 verabschiedeten Stader Erklärung fordert er barrierefreie Warnungen, Evakuierungen und Notunterkünfte. Ein verbindlicher Maßnahmenplan ist damit allerdings noch nicht beschlossen.