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Pflegeheimkosten unterscheiden sich regional um bis zu 13.848 Euro im Jahr

Ob ein Pflegeheimplatz bezahlbar bleibt, hängt inzwischen stark von der Region ab. Neue WIdO-Daten für alle 401 Kreise und kreisfreien Städte zeigen zum 30. Juni 2026 in Krefeld eine durchschnittliche Eigenbelastung von 3.264 Euro im Monat. Im Altmarkkreis Salzwedel sind es 2.110 Euro. Die Differenz beträgt 1.154 Euro monatlich beziehungsweise 13.848 Euro im Jahr, obwohl die Zuschläge der Pflegeversicherung bereits berücksichtigt sind.

1.154 Euro Unterschied allein zwischen den Extremwerten

Die am 25. August veröffentlichte Regionalauswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK macht sichtbar, was Landesdurchschnitte nur grob zeigen. In Krefeld setzt sich die monatliche Belastung aus 1.177 Euro pflegebedingtem Eigenanteil, 1.450 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 637 Euro Investitionskosten zusammen. Im Altmarkkreis Salzwedel liegen diese drei Posten bei 959, 814 und 337 Euro.

RegionDurchschnittliche Eigenbelastung
Krefeld3.264 €
Nordrhein-Westfalen3.071 €
Deutschland2.707 €
Sachsen-Anhalt2.274 €
Altmarkkreis Salzwedel2.110 €

Der Bundesdurchschnitt liegt im bisherigen Jahr 2026 bei 2.707 Euro im Monat. Unter den Ländern ist Nordrhein-Westfalen mit 3.071 Euro am teuersten. Sachsen-Anhalt liegt mit 2.274 Euro am unteren Ende. Die neuen Kreisdaten zeigen, dass selbst diese Unterschiede noch nicht die gesamte regionale Spannweite abbilden.

Die Werte sind Durchschnittsbeträge und keine Preislisten einzelner Einrichtungen. Ein Heim in Krefeld kann darunter oder darüber liegen, ebenso ein Heim im Altmarkkreis. Die Statistik sagt auch nichts darüber aus, ob eine höhere Rechnung mit einer besseren Versorgung verbunden ist. Unterschiede entstehen unter anderem bei Personalkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Im ersten Heimjahr bleibt die Rechnung besonders hoch

Zusätzlich zum Wohnort wirkt sich die Aufenthaltsdauer erheblich auf die Eigenbelastung aus. Wer Ende Juni weniger als zwölf Monate in einem Heim lebte, zahlte nach den WIdO-Daten bundesweit durchschnittlich 3.344 Euro im Monat aus eigener Tasche. Nach mehr als drei Jahren waren es im Mittel 2.115 Euro. Dazwischen liegen 1.229 Euro monatlich.

Der Grund sind die gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegeversicherung. Nach geltendem Recht für vollstationäre Pflege übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Nach zwölf Monaten sind es 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.

Die hohe letzte Stufe senkt aber nicht die gesamte Heimrechnung um drei Viertel. Der Zuschlag greift nur beim pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. In Krefeld machen allein diese beiden nicht bezuschussten Kostenblöcke zusammen 2.087 Euro im Monat aus. Genau deshalb kann auch ein hoher Leistungszuschlag die Gesamtbelastung nicht auf einen kleinen Restbetrag drücken.

Der Reformentwurf würde höhere Zuschläge später bringen

Für neue Heimbewohner könnte sich diese zeitliche Entlastung ab 2027 verschlechtern. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes will die Stufen von jeweils zwölf auf 18 Monate verlängern. Der Zuschlag von 75 Prozent würde dann erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreicht. Bereits erreichte Stufen bestehender Heimbewohner sollen geschützt werden.

Die geplante Verschiebung des höchsten Pflegeheim-Zuschusses um 18 Monate ist bislang nicht beschlossen. Bis zu einer Gesetzesänderung gelten die bisherigen Zwölf-Monats-Stufen weiter. Für eine aktuelle Kostenplanung darf deshalb nicht so gerechnet werden, als sei der Reformentwurf bereits in Kraft.

Wenn Rente und Vermögen für das Heim nicht reichen

Für Pflegebedürftige mit niedriger Rente kann bereits der günstigere regionale Durchschnitt von 2.110 Euro eine Finanzierungslücke bedeuten. Reichen Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und einsetzbares Vermögen nicht aus, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger in Betracht. Die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt schützt Kinder grundsätzlich vor einem Unterhaltsrückgriff, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen diese Schwelle nicht überschreitet. Für Ehepartner gelten andere Regeln.

Bei der Suche nach einem Heimplatz sollte deshalb nicht nur der Pflegegrad oder der feste Kassenbetrag verglichen werden. Entscheidend ist die aktuelle Gesamtrechnung der konkreten Einrichtung mit pflegebedingtem Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und dem persönlichen Leistungszuschlag nach bisheriger Aufenthaltsdauer. Der neue Kreisvergleich ist dafür eine gute Orientierung, ersetzt diese individuelle Kostenaufstellung aber nicht.