Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beitragszahler wird die Finanzierungsfrage 2027 noch enger. AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann rechnet mit rund acht Milliarden Euro Defizit in der sozialen Pflegeversicherung. Ohne zusätzliche Bundesmittel oder andere Finanzierungsmaßnahmen könnten die Beiträge erneut steigen. Zugleich will der neue Gesundheitsminister eine geplante Rentenkürzung für Pflegepersonen streichen, mit der bislang 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollten.
AOK-Prognose liegt nah an der Regierungsrechnung
Die am 25. August veröffentlichte AOK-Prognose zur Pflegeversicherung ist keine überraschende Einzelwarnung. Schon der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom Juni kalkuliert für 2027 bei unverändertem Beitragssatz mit einem rechnerischen Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen im Entwurf weitere Finanzierungsbedarfe, darunter ein Risiko- und Nachhaltigkeitspuffer.
Der Unterschied zwischen 7,6 und rund acht Milliarden Euro ist deshalb weniger entscheidend als die Größenordnung. Die Pflegeversicherung hat kaum noch Reserven. Für 2026 sieht der Bund bereits ein Darlehen von 3,2 Milliarden Euro vor. Reimann geht nach dem aktuellen Ausgabenverlauf davon aus, dass selbst dieses Geld nicht bis zum Jahresende reicht.
Das Bundesgesundheitsministerium beziffert den rechnerischen Finanzbedarf für 2027 im Reformentwurf sogar auf 11,2 Milliarden Euro. Darin stecken neben dem erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro weitere 3,6 Milliarden Euro als Risiko- und Nachhaltigkeitspuffer. Diese 11,2 Milliarden Euro sind daher nicht mit einem prognostizierten Jahresverlust gleichzusetzen.
Höherer Pflegebeitrag ist noch nicht beschlossen
Aus der Acht-Milliarden-Prognose folgt nicht automatisch eine Beitragserhöhung. Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Kinderlose gilt einschließlich Zuschlag ein Satz von 4,2 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium nennt diese Sätze weiterhin als geltendes Recht.
Reimann warnt allerdings vor weiteren Beitragssatzanhebungen, wenn die Finanzierungslücken nicht durch andere Maßnahmen oder zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt geschlossen werden. Als Möglichkeiten nennt sie unter anderem einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine stärkere Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.
Aus den acht Milliarden Euro lässt sich auch kein seriöser neuer Beitragssatz ableiten. Dafür müsste feststehen, welcher Teil der Lücke über Beiträge geschlossen wird, welche zusätzlichen Einnahmen tatsächlich kommen und ob der Bund weiteres Geld bereitstellt. Selbst bei gleicher Defizitgröße können diese Entscheidungen zu sehr unterschiedlichen Belastungen für Beschäftigte, Rentner und Arbeitgeber führen. Eine konkrete Erhöhung in Prozentpunkten wäre zum jetzigen Zeitpunkt deshalb Spekulation.
Der bisherige Reformentwurf verfolgt einen anderen Mix. Er kombiniert Leistungskürzungen und Ausgabenbremsen mit zusätzlichen Einnahmen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Einnahmen über die Beitragsbemessungsgrenze, Beiträge auf Minijobs und ein höherer Zuschlag für Kinderlose. Beschlossen ist dieses Paket nicht. Seit dem Ministerwechsel wird an zentralen Punkten erneut verhandelt.
Linnemanns Kurswechsel hinterlässt 1,8 Milliarden Euro Ersatzbedarf
Besonders konkret zeigt sich das bei den Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen. Der Entwurf wollte die dafür angesetzten beitragspflichtigen Einnahmen ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Werts begrenzen. Im Finanztableau sind dadurch allein für 2027 Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro eingeplant.
Dass Carsten Linnemann die geplante 30-Prozent-Kürzung bei der Pflege-Rente stoppen will, schützt die künftigen Rentenansprüche der Pflegepersonen, sofern sich der Minister in der Koalition durchsetzt. Für die Finanzierung der Pflegeversicherung verschwindet damit aber ein großer Sparposten aus dem bisherigen Rechenwerk. Diese 1,8 Milliarden Euro müssten durch andere Einsparungen, zusätzliche Einnahmen oder Bundesmittel ersetzt werden.
Für Pflegehaushalte ändert sich heute noch nichts
Die neue Defizitprognose verändert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen, Pflegegrade oder laufende Rentenbeiträge für Pflegepersonen. Auch der Reformentwurf ist noch kein geltendes Recht. Für Haushalte mit Pflegebedarf wäre es deshalb falsch, bereits mit gekürzten Leistungen oder einem höheren Beitragssatz ab Januar 2027 zu rechnen.
Die politische Rechnung wird jedoch schwieriger. Die Koalition muss ein Milliardenloch schließen und gleichzeitig entscheiden, welche Gruppen sie dabei belasten will. Gerade bei der häuslichen Pflege zeigt sich der Zielkonflikt besonders deutlich: Werden Rentenbeiträge für Angehörige geschont, braucht die Pflegeversicherung an anderer Stelle einen Ersatz. Werden Leistungen gekürzt, landet ein größerer Teil der Versorgung oder Finanzierung unmittelbar bei Pflegebedürftigen und ihren Familien.