Kinderlose Versicherte sollen ab Januar 2027 einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Der Zuschlag steigt nach dem Reformplan von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Beschäftigte tragen die Erhöhung allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Monatslohn sinkt das Netto dadurch um weitere drei Euro, bei 5.000 Euro um fünf Euro. Auch kinderlose Rentner wären betroffen.
Zuschlag steigt auf 0,7 Prozent
Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3,6 Prozent. Für kinderlose Mitglieder kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Ihr Gesamtbeitrag beträgt damit 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zum 1. Januar 2027 soll der Zuschlag auf 0,7 Prozentpunkte angehoben werden. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose würde bei unverändertem allgemeinen Satz auf 4,3 Prozent steigen.
So steht es im Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz. Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht. Der Entwurf muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Änderungen sind deshalb weiterhin möglich.
Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet das Plus von 0,1 Prozentpunkten als moderat. Die praktische Besonderheit liegt jedoch in der Verteilung. Während Beschäftigte und Arbeitgeber den allgemeinen Pflegebeitrag außerhalb Sachsens grundsätzlich je zur Hälfte tragen, zahlen Versicherte den Kinderlosenzuschlag vollständig selbst. Aus drei Euro zusätzlichem Beitrag werden daher nicht jeweils 1,50 Euro für beide Seiten.
Auch kinderlose Rentner zahlen mehr
Der Zuschlag betrifft nicht nur Arbeitnehmer. Kinderlose Rentner, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden, tragen den Pflegebeitrag und den Kinderlosenzuschlag aus ihrer gesetzlichen Rente selbst. Die Rentenversicherung behält die Beiträge direkt von der Bruttorente ein. Bei Versorgungsbezügen übernimmt dies die jeweilige Zahlstelle.
Ausgenommen bleiben nach dem derzeitigen Recht Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, vor dem 1. Januar 1940 Geborene sowie Bezieher von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen dagegen keine Rolle. Ob jemand bewusst ohne Kinder lebt, ungewollt kinderlos ist oder ein Kind verloren hat, ändert am Zuschlag grundsätzlich nichts. Maßgeblich ist der gesetzlich anerkannte Elternstatus.
Eltern zahlen den Kinderlosenzuschlag dauerhaft nicht. Für zwei bis fünf Kinder unter 25 Jahren kommen zeitlich begrenzte Abschläge hinzu. Diese Staffelung bleibt vom jetzt geplanten zusätzlichen Zehntelpunkt für Kinderlose getrennt. Die aktuellen Beitragssätze und Ausnahmen erläutert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Seite zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Höheres Einkommen wird doppelt getroffen
Die tatsächliche Mehrbelastung hängt vom beitragspflichtigen Einkommen ab. 0,1 Prozentpunkte entsprechen einem Euro pro 1.000 Euro monatlicher Beitragsgrundlage. Bei 3.500 Euro wären es 3,50 Euro mehr im Monat beziehungsweise 42 Euro im Jahr. Bei 5.000 Euro steigt der Jahresbeitrag um 60 Euro.
Für Gutverdiener bleibt es nicht zwingend bei diesem Betrag. Der Entwurf soll zugleich die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung anheben. Damit würde ab 2027 ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient und kinderlos ist, kann deshalb sowohl durch den höheren Zuschlag als auch durch die breitere Beitragsbasis belastet werden.
Die Pflegeversicherung soll dadurch zusätzliche Einnahmen erhalten, ohne den allgemeinen Beitragssatz für alle anzuheben. Das Ministerium begründet die Sonderbelastung mit dem Generationenvertrag. Kinderlose Mitglieder sollen stärker zur Finanzierung beitragen, damit Eltern nicht zusätzlich belastet werden. Für die Betroffenen bleibt die Folge nüchtern: Die geplante Stabilisierung wird auf der Gehalts- oder Rentenabrechnung sichtbar, während Arbeitgeber vom zusätzlichen Zuschlag vollständig verschont bleiben.