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Im Schnitt 2.200 Euro Rente bei 5.000 Euro Verdienst im letzten Jahr

Mindestens 5.000 Euro beitragspflichtiges Monatsentgelt im Jahr vor dem Rentenfall, aber im Durchschnitt rund 2.243 Euro Rentenzahlbetrag: Genau diesen Abstand zeigt die neue Rentenstatistik für 117.851 neue Altersrenten des Jahres 2025. Die Zahl ist kein persönlicher Umrechnungssatz vom letzten Gehalt in die Rente. Sie zeigt vielmehr, wie stark der gesamte Versicherungsverlauf den späteren Zahlbetrag bestimmt.

Männer kamen auf 2.300 Euro, Frauen auf 2.071 Euro

Die im Juli veröffentlichte Statistik der Deutschen Rentenversicherung wertet in Tabelle 43.00 Z neue Altersrenten nach dem beitragspflichtigen Monatsentgelt im Jahr vor dem Leistungsfall aus. In der höchsten Klasse stehen alle Fälle mit mindestens 5.000 Euro im Monat.

Bei Männern erfasst die DRV 88.326 neue Altersrenten. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 2.300,16 Euro. Bei 29.525 Frauen waren es 2.071,27 Euro. Gewichtet nach der Zahl der Fälle ergibt sich daraus ein gemeinsamer Durchschnitt von rund 2.242,82 Euro, gerundet 2.243 Euro.

Der Abstand zwischen Männern und Frauen beträgt in dieser Einkommensgruppe 228,89 Euro im Monat. Auffällig ist zugleich, wie lang die Versicherungsbiografien im Durchschnitt waren. Männer kamen auf 46,68 Jahre mit Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, Frauen auf 46,13 Jahre. Reine Beitragszeiten machten durchschnittlich 43,57 beziehungsweise 42,51 Jahre aus.

5.000 Euro vor Rentenbeginn bedeuten nicht 5.000 Euro über Jahrzehnte

Die Zahlen dürfen nicht so gelesen werden, als würden 5.000 Euro Monatsverdienst automatisch zu einer Rente von rund 2.243 Euro führen. Entscheidend ist der Zusatz „im Jahr vor dem Leistungsfall“. Die Statistik sortiert nach dem beitragspflichtigen Entgelt kurz vor der Rente. Was in den Jahrzehnten davor verdient und versichert wurde, kann deutlich darunter oder darüber gelegen haben.

Für die gesetzliche Rente wird das versicherte Einkommen jedes einzelnen Jahres in Rentenpunkte umgerechnet. Ein hohes Einkommen unmittelbar vor dem Ruhestand kann deshalb eine lange Erwerbsbiografie mit niedrigeren Verdiensten nicht nachträglich ersetzen. Außerdem wächst der Rentenanspruch oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter.

Das zeigt auch ein weiterer Wert aus der DRV-Tabelle. Männer der höchsten Entgeltgruppe erreichten im Schnitt 1,5524 Entgeltpunkte je Beitragsjahr, Frauen 1,3838. Selbst in dieser Gruppe lag der Versicherungsverlauf damit im Durchschnitt deutlich unter einem durchgehenden Erwerbsleben mit dauerhaft maximalen Beiträgen.

Hinzu kommt, dass die Tabelle verschiedene Altersrenten zusammenfasst. Sie trennt in dieser Auswertung nicht danach, ob eine Rente regulär oder vorzeitig mit Abschlägen begonnen hat. Auch deshalb lässt sich aus der Einkommensklasse keine persönliche Rentenhöhe ableiten. Der Wert beschreibt den tatsächlichen Durchschnitt der erfassten Rentenzugänge, keine Modellrente.

Rentenpunkte-Rechner

Der Zahlbetrag ist noch nicht das endgültige Netto

Auch die 2.243 Euro müssen richtig eingeordnet werden. Die DRV weist hier keinen Bruttorentenbetrag aus, sondern den statistischen Rentenzahlbetrag. Dafür werden bei kranken- und pflegeversicherungspflichtigen Rentnern die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten zieht die Statistik aus Gründen der Vergleichbarkeit ebenfalls einen Eigenanteil in Höhe des bekannten Zuschusses ab, obwohl dieser nicht in gleicher Weise von der Rentenzahlung einbehalten wird. Eine mögliche Einkommensteuer ist damit noch nicht erledigt.

Genau deshalb ist der Vergleich mit einem früheren Nettogehalt irreführend. Im Rentenbescheid sind Bruttorente, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und Zahlbetrag getrennte Größen. Die Einkommensteuer hängt zusätzlich von der persönlichen steuerlichen Situation und weiteren Einkünften ab.

Die DRV-Auswertung umfasst an dieser Stelle Nichtvertragsrenten, also Renten ohne Anwendung zwischen- oder überstaatlicher Regelungen. Fälle ohne auswertbare Entgeltangabe wurden in der Einkommensstaffel ebenfalls nicht berücksichtigt. Für die Aussage bleibt dennoch ein klarer Befund: Ein hohes versichertes Einkommen unmittelbar vor der Altersrente ist kein verlässlicher Maßstab dafür, welcher Betrag später monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt.