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Altersteilzeit ab 55: So wirken Gehalt, Rente und Blockmodell

Mit Altersteilzeit kannst du deine bisherige Wochenarbeitszeit ab 55 auf die Hälfte reduzieren. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Dein Arbeitgeber muss zustimmen. Kommt eine Vereinbarung zustande, zahlt er mindestens 20 Prozent auf dein regelmäßiges Altersteilzeitentgelt hinzu und leistet zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Altersteilzeit ist keine eigene Rente. Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum vereinbarten Ende weiter. Ob du danach tatsächlich eine Altersrente beziehen kannst, hängt von deinem Geburtsjahr, deinen Versicherungszeiten und der gewählten Rentenart ab. Genau diese Verbindung zwischen Vertrag und Rentenbeginn entscheidet darüber, ob das Modell funktioniert.

Aktuelle Rechtslage: Das Mindestalter liegt weiterhin bei 55 Jahren und das Blockmodell ist weiterhin zulässig. Die Rentenkommission 2026 empfiehlt zwar ein Mindestalter von 58 Jahren und das Ende des Blockmodells. Das ist jedoch eine Empfehlung und noch kein geltendes Recht. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt den geltenden Rahmen der Altersteilzeit und veröffentlicht getrennt davon die Vorschläge der Rentenkommission. Was sich nach deren Vorschlag ändern würde, zeigt unser Beitrag zur möglichen Altersteilzeit erst ab 58.

Diese Voraussetzungen gelten für Altersteilzeit

Eine Vereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz setzt vier Punkte voraus:

  • Du hast bei Beginn der Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet.
  • Du warst in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen können mitzählen.
  • Du reduzierst deine bisherige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf die Hälfte.
  • Die Vereinbarung reicht mindestens bis zu einem Zeitpunkt, an dem du erstmals eine Altersrente beanspruchen kannst.

Die bisherige Arbeitszeit ist nicht automatisch die tarifliche Vollzeit. Maßgeblich ist grundsätzlich die unmittelbar vor der Altersteilzeit vereinbarte Wochenarbeitszeit. Sie darf höchstens dem Durchschnitt der letzten 24 Monate entsprechen. Wer bereits 30 Stunden arbeitet, reduziert deshalb im Regelfall auf durchschnittlich 15 Stunden und nicht auf die Hälfte einer Vollzeitstelle.

Die Altersteilzeit muss nach der Reduzierung weiterhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Eine Reduzierung auf einen Minijob erfüllt diese Bedingung nicht. Die Deutsche Rentenversicherung fasst die Voraussetzungen in ihrem Lexikon zur Altersteilzeitarbeit zusammen.

Auch erfüllte Voraussetzungen schaffen keinen Anspruch

Das Altersteilzeitgesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber nicht dazu, mit dir einen Vertrag abzuschließen. Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Dienstvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag ergeben. Dort können auch Altersgrenzen, Quoten, Antragsfristen und Auswahlregeln stehen.

Fehlt eine solche Grundlage, bleibt nur eine individuelle Vereinbarung. Der Arbeitgeber darf dabei betriebliche Interessen berücksichtigen. Für dein Gespräch ist deshalb nicht nur dein gewünschtes Startdatum wichtig. Zeige auch, wie Übergabe, Nachfolge und verbleibende Arbeitszeit organisiert werden können.

Für Altersteilzeit, die seit 2010 neu beginnt, erhält der Arbeitgeber keine Förderung der Bundesagentur für Arbeit mehr. Er trägt Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge selbst. Das erklärt mit, warum viele Betriebe das Modell nur für begrenzte Gruppen oder gar nicht anbieten.

Der Vertrag muss zum möglichen Rentenbeginn passen

Die Vereinbarung muss mindestens bis zur frühestmöglichen Altersrente reichen. Das bedeutet nicht, dass du diese Rente anschließend beantragen musst. Es bedeutet aber, dass ein zu früh endender Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen verfehlt.

Verlasse dich bei diesem Datum nicht auf eine grobe Rechnung mit „Rente ab 63“. Prüfe vorher deine Renteninformation und den gespeicherten Versicherungsverlauf. Mit unserem Renteneintrittsrechner kannst du die möglichen Altersgrenzen zunächst einordnen. Verbindlich klären solltest du den Termin anschließend mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie empfiehlt ausdrücklich, vor der Unterschrift eine Probeberechnung für den geplanten Rentenbeginn anzufordern.

Gleichverteilung oder Blockmodell

Die Arbeitszeit muss über die gesamte Altersteilzeit im Durchschnitt halbiert werden. Wie sie innerhalb dieses Zeitraums liegt, kann unterschiedlich geregelt werden.

ModellArbeitsleistungEntgeltWorauf du achten solltest
GleichverteilungWährend der gesamten Laufzeit etwa die Hälfte der bisherigen WochenstundenAltersteilzeitentgelt und Aufstockung während der gesamten LaufzeitVerteilung auf Tage, Schichten, Urlaub und Mehrarbeit genau festlegen
BlockmodellZuerst Arbeitsphase mit bisherigem Stundenumfang, danach gleich lange Freistellungsphase ohne ArbeitDas reduzierte Entgelt wird gleichmäßig in beiden Phasen gezahltWertguthaben, Insolvenzschutz und Folgen eines vorzeitigen Vertragsendes prüfen
Individuelle VerteilungZum Beispiel stufenweise, saisonal oder in längeren Arbeits- und FreizeitabschnittenNach der vereinbarten VerteilungNur nutzen, wenn Vertrag und anwendbare kollektive Regelung jeden Abschnitt eindeutig abbilden

Beim Gleichverteilungsmodell arbeitest du zum Beispiel statt 40 nur noch 20 Stunden pro Woche. Beim Blockmodell arbeitest du in der ersten Hälfte weiterhin 40 Stunden. Wirtschaftlich wird aber so abgerechnet, als würdest du über die gesamte Laufzeit 20 Stunden arbeiten. Die Hälfte deiner Leistung in der Arbeitsphase baut ein Wertguthaben auf, aus dem das Entgelt in der Freistellungsphase gezahlt wird.

Die Arbeitsphase wird häufig als aktive Phase bezeichnet. Für die anschließende Freistellungsphase ist auch der Ausdruck passive Altersteilzeit gebräuchlich. Rechtlich bleibt sie Teil desselben Arbeitsverhältnisses und ist noch kein Rentenbezug.

Warum das Wertguthaben im Blockmodell entscheidend ist

In der Freistellungsphase erhältst du Geld für Arbeit, die du bereits geleistet hast. Dein Wertguthaben trägt deshalb ein echtes Ausfallrisiko. Sobald es einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag mehr als das Dreifache deines regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts erreicht, muss der Arbeitgeber es grundsätzlich gegen Insolvenz sichern.

Lass dir die konkrete Sicherung schriftlich nachweisen. Eine bloße bilanzielle Rückstellung oder eine Konzernbürgschaft reicht dafür nicht ohne Weiteres. Bleibt eine schriftliche Aufforderung einen Monat lang ohne ordnungsgemäßen Nachweis, kann ein Arbeitnehmer eine geeignete Sicherheitsleistung verlangen. Das bestätigt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2025, Az. 9 AZR 66/25.

Wie lange kann Altersteilzeit dauern?

Eine einheitliche Laufzeit von zwei, drei oder sechs Jahren gibt es nicht. Die Vereinbarung muss bis zur frühestmöglichen Altersrente reichen. Für ungleich verteilte Arbeitszeit lässt das Gesetz ohne besondere kollektive Grundlage grundsätzlich einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu. Ein Tarifvertrag oder eine darauf beruhende Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann einen Zeitraum bis zu sechs Jahren tragen. Die gesetzlichen Mindestleistungen des Arbeitgebers sind auf höchstens sechs Jahre angelegt.

Praktisch sollte die Laufzeit rückwärts vom bestätigten Rentenbeginn geplant werden. Bei vier Jahren Blockmodell ergeben sich zwei Jahre Arbeitsphase und zwei Jahre Freistellungsphase. Der tatsächliche Ausstieg aus dem Betrieb liegt dann zwei Jahre vor dem Vertragsende.

So berechnet sich das Gehalt in Altersteilzeit

Die gesetzliche Mindestleistung besteht aus zwei Teilen. Du erhältst das regelmäßige Entgelt für die halbierte Arbeitszeit. Darauf zahlt der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent Aufstockung.

RechenschrittBeispiel bei bisher 4.000 Euro Monatsbrutto
Regelmäßiges Altersteilzeitentgelt bei halbierter Arbeitszeit2.000 Euro
Gesetzliche Mindestaufstockung von 20 Prozent400 Euro
Summe aus regelmäßigem Entgelt und Aufstockung vor den Abzügen vom regelmäßigen Entgelt2.400 Euro
Zusätzliche Beitragsbasis für die Rentenversicherung1.600 Euro
Gesamte rentenversicherungspflichtige Basis im Standardfall3.600 Euro

Die 400 Euro sind 20 Prozent des Altersteilzeitentgelts von 2.000 Euro. Es sind nicht 20 Prozent deines früheren Vollzeitgehalts. Gesetzlich garantiert sind damit in diesem Beispiel 60 Prozent des früheren Bruttobetrags vor den persönlichen Abzügen. Eine feste Quote vom früheren Netto lässt sich daraus nicht ableiten.

Tarifverträge und einzelne Arbeitgeber können mehr zahlen. Möglich sind eine höhere prozentuale Aufstockung, ein bestimmtes Mindestnetto oder zusätzliche Leistungen für die betriebliche Altersversorgung. Prüfe deshalb nicht nur die Zahl auf dem Vertragsentwurf, sondern auch ihre Berechnungsgrundlage.

Was zum regelmäßigen Entgelt gehört

Für die gesetzliche Mindestaufstockung zählt das regelmäßig laufende, sozialversicherungspflichtige Entgelt, das du für die Altersteilzeit erhältst. Einmalige Zahlungen wie eine echte Jahressonderzahlung gehören nicht automatisch dazu. Variable Bestandteile, Zulagen, Provisionen, Sachbezüge und künftige Tariferhöhungen sollten im Vertrag einzeln geregelt sein.

Im Blockmodell muss außerdem klar sein, wie Entgelterhöhungen während der Arbeits- und Freistellungsphase behandelt werden. Eine Formulierung wie „nach den jeweils geltenden Tabellenwerten“ kann wirtschaftlich etwas anderes bewirken als ein zu Beginn festgeschriebener Eurobetrag.

Die Rentenfolgen sind kleiner als die Gehaltslücke, aber nicht null

Auf dein reguläres Altersteilzeitentgelt werden die normalen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Zusätzlich trägt der Arbeitgeber Beiträge auf 80 Prozent dieses regelmäßigen Entgelts. Bei einer Halbierung von 4.000 auf 2.000 Euro entsteht damit eine zusätzliche Beitragsbasis von 1.600 Euro. Insgesamt werden Beiträge auf 3.600 Euro und damit auf 90 Prozent des früheren Verdienstes berechnet.

Diese 90-Prozent-Wirkung ist der typische Standardfall. Die Beitragsbemessungsgrenze kann das Ergebnis begrenzen. Auch ein Tarifvertrag kann günstigere Leistungen vorsehen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt deshalb, dass die spätere Rente während der Altersteilzeit üblicherweise nur etwa zehn Prozent weniger wächst als bei unveränderter Beschäftigung. Das beschreibt sie sowohl in ihrem Fachlexikon zur Altersteilzeitarbeit als auch in ihrer Übersicht zu den Möglichkeiten der Altersteilzeit.

Beispiel: Vier Jahre Altersteilzeit bei Durchschnittsverdienst

Das vorläufige Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 genau 51.944 Euro. Wer diesen Betrag verdient, erhält für das Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt diese Rechnung in ihrer Erklärung der Entgeltpunkte.

PositionOhne AltersteilzeitMit gesetzlicher Mindestleistung
Früheres Jahresbrutto51.944 Euro51.944 Euro als Ausgangswert
Regelmäßiges Altersteilzeitentgeltentfällt25.972 Euro
Zusätzliche Beitragsbasisentfällt20.777,60 Euro
Gesamte Beitragsbasis pro Jahr51.944 Euro46.749,60 Euro
Entgeltpunkte pro Jahr1,00,9
Entgeltpunkte in vier Jahren4,03,6

Nach vier Jahren fehlen in diesem Modell 0,4 Entgeltpunkte gegenüber vier weiteren Jahren mit unverändertem Durchschnittsverdienst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Bei heutigem Wert entsprechen 0,4 Entgeltpunkte rund 17,01 Euro weniger Bruttorente im Monat.

Die Rechnung zeigt nur den Aufbau neuer Ansprüche während der Altersteilzeit. Sie unterstellt ein gleichbleibendes Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und nur die gesetzliche Mindestleistung. Der Rentenwert wird künftig voraussichtlich verändert. Deine individuelle Differenz hängt zudem von Gehalt, Laufzeit und tariflicher Aufstockung ab. Wie Einkommen in Punkte umgerechnet wird, erklärt unser Beitrag zum Berechnen der Rentenpunkte.

Altersteilzeit und Rentenabschlag sind zwei verschiedene Effekte

Die geringere Beitragsbasis mindert nur die Entgeltpunkte, die du während der Altersteilzeit neu erwirbst. Ein vorgezogener Rentenbeginn kann zusätzlich einen dauerhaften Abschlag auslösen. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind das 0,3 Prozent für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 Prozent.

Beispiel: Durch die Altersteilzeit fehlen dir im obigen Modell 0,4 Entgeltpunkte. Beginnst du anschließend eine Altersrente mit Abschlag, wird außerdem deine gesamte bis dahin errechnete Rente gekürzt. Der Abschlag betrifft also nicht nur die vier Jahre Altersteilzeit. Prüfe die beiden Größen getrennt. Unsere Übersicht zu Rentenabschlägen zeigt, wie die Kürzung berechnet wird.

Zählen die Jahre für 35 oder 45 Versicherungsjahre?

Während einer ordnungsgemäßen Altersteilzeit besteht grundsätzlich durchgehend eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Das gilt beim Blockmodell auch in der Freistellungsphase. Die Pflichtbeitragsmonate können deshalb sowohl für die Wartezeit von 35 Jahren als auch für die Wartezeit von 45 Jahren zählen.

Gefährlich ist eine Lücke zwischen dem Vertragsende und dem Rentenbeginn. Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen grundsätzlich nicht zu den 45 Jahren. Ausnahmen bestehen vor allem bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wie verschiedene Zeiten berücksichtigt werden, liest du in unserer Übersicht zur Wartezeit für die Rente.

Eine besondere Altersteilzeitrente gibt es für neue Jahrgänge nicht

Die frühere „Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit“ kann nur noch von Versicherten beansprucht werden, die vor 1952 geboren sind. Für heutige Neuverträge spielt sie deshalb praktisch keine Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung nennt diese Grenze in ihrer Übersicht zur Anhebung der Altersgrenzen.

In Bestandsstatistiken taucht die alte Rentenart trotzdem weiter auf. Ende 2025 wurden in der zusammengefassten Bestandsgruppe noch 1.273.192 Renten mit einem durchschnittlichen monatlichen Zahlbetrag von 1.657 Euro geführt. Das sind überwiegend lang laufende Altfälle und keine Zahl der heutigen Altersteilzeitbeschäftigten. Die Werte stammen aus dem Statistikband Rente 2025 der Deutschen Rentenversicherung.

Steuern und Sozialversicherung während der Altersteilzeit

Das regelmäßige Altersteilzeitentgelt ist normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die gesetzliche oder tarifliche Aufstockung bleibt dagegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei und beitragsfrei. Auch die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind steuerfrei.

Steuerfrei bedeutet bei der Aufstockung nicht wirkungslos. Sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt rechnet den Betrag nicht direkt zum zu versteuernden Einkommen hinzu, berücksichtigt ihn aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für deine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Dadurch kann es zu einer Nachzahlung kommen. Das Bundesfinanzministerium erläutert die steuerliche Behandlung in seinen Hinweisen zu Altersteilzeit-Aufstockungen.

Bei Arbeitnehmern führt der Bezug regelmäßig zu einer Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen im Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro betragen. Lege deshalb besonders im ersten Jahr eine Reserve zurück, bis du die tatsächliche Steuerwirkung kennst.

Im Blockmodell bleibt die Sozialversicherung auch während der Freistellungsphase bestehen. Du erhältst weiter das vereinbarte Entgelt aus dem Wertguthaben. Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen grundsätzlich weiter. Nach dem Monat, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst, gelten in der Arbeitslosenversicherung Besonderheiten. Eine Altersteilzeit über diesen Punkt hinaus sollte deshalb nur nach fachlicher Prüfung vereinbart werden.

Krankheit, Urlaub und ein vorzeitiges Ende des Blockmodells

Längere Krankheit kann die Arbeitsphase verschieben

Während der Entgeltfortzahlung muss der Arbeitgeber auch die Aufstockung und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge leisten. Läuft die Entgeltfortzahlung aus und du beziehst Krankengeld, hängt die weitere Aufstockung außerhalb alter Förderfälle von der Vereinbarung deines Arbeitgebers oder einer kollektiven Regelung ab.

Im Blockmodell kommt ein zweites Problem hinzu. Während einer langen Krankheit in der Arbeitsphase kann Wertguthaben fehlen. Zahlt der Arbeitgeber nach Ende der Entgeltfortzahlung nicht weiter und stockt er das fehlende Guthaben nicht freiwillig auf, kann Nacharbeit oder eine Verlängerung erforderlich werden. Der Vertrag sollte deshalb ausdrücklich regeln, wie Krankheit vor Beginn der Freistellungsphase behandelt wird.

In der Freistellungsphase entsteht kein neuer gesetzlicher Urlaub

Im Blockmodell besteht während der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht. Für diese Zeit entsteht nach der Rechtsprechung grundsätzlich kein neuer gesetzlicher Erholungsurlaub. Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr von der Arbeits- in die Freistellungsphase, wird der Jahresurlaub nach den Tagen mit Arbeitspflicht berechnet. Das folgt aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2019, Az. 9 AZR 481/18.

Kläre vor Beginn der Freistellung, wann Resturlaub genommen wird und was mit noch offenen Ansprüchen geschieht. Eine pauschale Zusage von Urlaubstagen ohne Bezug zur Arbeitsverteilung kann später zu Streit führen.

Bei einem Störfall wird aus Freizeit wieder Geld

Endet ein Blockmodell vorzeitig, kann das angesparte Wertguthaben nicht mehr wie geplant für bezahlte Freizeit verwendet werden. Typische Gründe sind Kündigung, Tod, dauerhafte Erwerbsminderung oder Insolvenz. Das Guthaben wird dann als Arbeitsentgelt abgerechnet. Auf den beitragspflichtigen Teil werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet diese Situation als Störfall. Im Vertrag sollte stehen, wie das Guthaben bewertet wird, wann es ausgezahlt wird und was im Todesfall an die Erben geht. Zusätzlich solltest du prüfen, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, eine betriebliche Versorgung oder eine Abfindung durch die Altersteilzeit beeinflusst wird.

Nebenjob und Mehrarbeit sind nicht beliebig möglich

Regelmäßige Mehrarbeit kann die vorgeschriebene Halbierung der Arbeitszeit gefährden. In der Arbeitsphase eines Blockmodells ist zusätzliche Arbeit nur dann unproblematisch, wenn der Ausgleich noch innerhalb dieser Phase erfolgt. Eine regelmäßige Beschäftigung während der Freistellungsphase kann den Status der Altersteilzeit ebenfalls gefährden. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet dazu praktische Fragen zu Mehrarbeit und Nebenjobs.

Lass einen geplanten Nebenjob vorab von Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung prüfen. Das gilt besonders, wenn der Verdienst über einer geringfügigen Beschäftigung liegt oder die Tätigkeit schon vor Beginn der Altersteilzeit bestand.

Altersteilzeit oder direkt in Rente gehen?

Altersteilzeit und „Rente mit 63“ lösen unterschiedliche Probleme. Die Altersteilzeit verändert dein laufendes Arbeitsverhältnis. Die vorgezogene Altersrente beendet es in der Regel und startet den Rentenbezug.

FrageAltersteilzeitVorgezogene Altersrente
Wer entscheidet?Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren das ModellDer Versicherte beantragt die Rente bei erfüllten Voraussetzungen
RechtsstatusSozialversicherungspflichtiges ArbeitsverhältnisRentenbezug, eventuell neben weiterer Beschäftigung
Laufendes EinkommenReduziertes Arbeitsentgelt plus AufstockungGesetzliche Rente, eventuell Arbeitsentgelt aus einem Nebenjob
Neue RentenpunkteIm Standardfall auf rund 90 Prozent des früheren VerdienstesNicht allein durch den Rentenbezug, möglich bei weiterer versicherungspflichtiger Tätigkeit
Möglicher AbschlagKein Abschlag allein durch den AltersteilzeitvertragJe nach Rentenart und Startdatum bis zu 14,4 Prozent dauerhaft
Früher keine ArbeitspflichtIm Blockmodell ab Beginn der FreistellungsphaseAb Rentenbeginn

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ist abschlagsfrei. Ihr Beginn liegt für jüngere Jahrgänge aber später als 63. Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre voraus und kann früher beginnen, dann meist mit Abschlag. Unsere Seite zur Rente mit 63 ordnet beide Rentenarten nach Geburtsjahr ein.

Eine weitere Alternative kann eine Teilrente mit reduzierter Beschäftigung sein. Dafür brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitszeitänderung, aber keinen Altersteilzeitvertrag. Der Unterschied ist wesentlich: Bei der Teilrente läuft bereits ein Rentenbezug. Bei der Altersteilzeit noch nicht.

Wann kann sich Altersteilzeit lohnen?

Die Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit lassen sich nicht allein am niedrigeren Monatsnetto ablesen. Du tauschst Einkommen und einen Teil des weiteren Rentenaufbaus gegen weniger Arbeitszeit oder eine frühere Freistellung. Wie viel dir diese freie Zeit wert ist, kann keine allgemeine Prozentzahl beantworten.

Finanziell wird das Modell attraktiver, wenn dein Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 20 Prozent aufstockt, höhere Rentenbeiträge zahlt und Sonderzahlungen oder die betriebliche Altersversorgung weitgehend schützt. Auch eine kurze, lückenlose Brücke zu einer abschlagsfreien Altersrente kann günstig sein.

Teuer kann eine lange Laufzeit mit bloßer Mindestaufstockung werden. Das gilt besonders, wenn Bonus, Schichtzulagen oder Zusatzversorgung stark sinken und anschließend noch ein dauerhafter Rentenabschlag folgt. Bei Einkommen nahe oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fällt die rentenrechtliche Abfederung zudem nicht zwingend so aus wie in der einfachen 90-Prozent-Rechnung.

Vergleiche deshalb nicht nur einen Monat. Stelle für die gesamte Laufzeit das voraussichtliche Netto, die verlorenen Sonderzahlungen, die Beiträge zur Betriebsrente und die spätere gesetzliche Rente gegenüber. Beim Blockmodell gehört auch der Wert der vollständig freien Phase in diese Entscheidung.

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Für Tarifbeschäftigte gilt ebenfalls das Altersteilzeitgesetz. Die früheren Tarifverträge TV FlexAZ für kommunale Arbeitgeber und TV FALTER für den Bund erfassen keine neuen Altersteilzeitverhältnisse, die ab 2023 begonnen haben. Eine individuelle Vereinbarung bleibt möglich, schafft aber keinen allgemeinen Anspruch.

Prüfe im öffentlichen Dienst zusätzlich die Zusatzversorgung. Bei neuen Vereinbarungen kann das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ohne freiwillige Verbesserung deutlich niedriger sein als in älteren Tarifmodellen. Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg erläutert diesen Unterschied für Altersteilzeitvereinbarungen ab 2023.

Für Beamte gilt das Altersteilzeitgesetz nicht. Bund und Länder regeln mögliche Altersteilzeit im jeweiligen Beamtenrecht. Voraussetzungen, Bewilligungszeitraum und Versorgungsfolgen können deshalb deutlich von den Regeln für Arbeitnehmer abweichen.

Diese Punkte gehören vor der Unterschrift auf den Tisch

Ein guter Altersteilzeitvertrag beantwortet nicht nur die Frage nach dem monatlichen Zahlbetrag. Er verbindet Arbeitsrecht, Sozialversicherung und den späteren Rentenantrag. Prüfe mindestens diese Punkte:

  • Beginn und Ende: Stimmen beide Daten mit der schriftlich bestätigten Rentenauskunft überein?
  • Arbeitszeit: Welche frühere Wochenarbeitszeit ist die Basis und wie werden Schichten, Mehrarbeit und Zeitkonten behandelt?
  • Modell: Wann beginnen Arbeits- und Freistellungsphase und unter welchen Bedingungen dürfen sie sich verschieben?
  • Entgelt: Welche Bestandteile zählen zur Aufstockung und steigt der Betrag bei Tarif- oder Gehaltserhöhungen?
  • Sonderzahlungen: Was geschieht mit Bonus, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sachbezügen?
  • Rentenversicherung: Zahlt der Arbeitgeber nur die gesetzliche Mindestleistung oder mehr?
  • Betriebsrente: Wie verändern sich Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und späterer Anspruch?
  • Krankheit: Wer füllt fehlendes Wertguthaben nach Ende der Entgeltfortzahlung auf?
  • Urlaub: Wie wird der Anspruch im Wechseljahr berechnet und wann wird Resturlaub genommen?
  • Insolvenzschutz: Womit ist das Wertguthaben gesichert und wann erhältst du einen neuen Nachweis?
  • Störfall: Wie werden Kündigung, Erwerbsminderung, Tod und ein ungeplanter Rentenbeginn abgerechnet?
  • Steuer: Wie hoch ist die voraussichtliche Wirkung des Progressionsvorbehalts?

Lass dir von der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Rentenauskunft mit den in Frage kommenden Altersrenten und auf Wunsch eine Probeberechnung erstellen. Vergleiche darin mindestens drei Werte: die Rente bei unveränderter Beschäftigung, die Rente nach der geplanten Altersteilzeit und die Rente am beabsichtigten Startdatum einschließlich eines möglichen Abschlags. Erst wenn Vertragsende, Wartezeit und Rentenbeginn zusammenpassen, ist die Altersteilzeit eine belastbare Brücke in den Ruhestand.