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Altersteilzeit erst ab 58 soll Blockmodell beenden

Mitarbeiter und Chefin unterhalten sich über Altersteilzeit

Altersteilzeit könnte künftig deutlich später beginnen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersgrenze von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben. Noch wichtiger ist ein zweiter Punkt: Das beliebte Blockmodell soll nicht mehr möglich sein.

Damit würde ein Modell wegfallen, das in vielen Betrieben als sanfter Weg in den früheren Ruhestand genutzt wird. Beschäftigte arbeiten dabei zunächst weiter in Vollzeit und werden später vollständig freigestellt. Formal ist es Altersteilzeit. Praktisch wirkt das Blockmodell aber oft wie eine Frühverrentung über den Arbeitsvertrag.

Beschlossen ist die Änderung noch nicht. Der Vorschlag liegt der Bundesregierung aber als Teil des Reformpakets vor und könnte für ältere Arbeitnehmer erhebliche Folgen haben.

Altersteilzeit ist heute ab 55 möglich

Nach aktueller Rechtslage kann Altersteilzeit grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr genutzt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Einen allgemeinen Rechtsanspruch gibt es aber nicht. Altersteilzeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Häufig beruhen die Regelungen auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen.

Für Beschäftigte ist Altersteilzeit attraktiv, weil sie den Übergang in den Ruhestand planbarer macht. Die Arbeitszeit wird reduziert, das Einkommen teilweise aufgestockt, und der Renteneintritt rückt näher, ohne dass sofort vollständig aufgehört werden muss.

Warum das Blockmodell so beliebt ist

In der Praxis ist vor allem das Blockmodell verbreitet. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Phasen geteilt. In der ersten Hälfte arbeitet der Beschäftigte weiter wie bisher. In der zweiten Hälfte arbeitet er gar nicht mehr, erhält aber weiter das vereinbarte Altersteilzeitentgelt.

Beispiel: Eine Altersteilzeit läuft über sechs Jahre. In den ersten drei Jahren arbeitet der Arbeitnehmer voll weiter. In den letzten drei Jahren ist er freigestellt. Das Einkommen wird über die gesamte Laufzeit verteilt und durch den Arbeitgeber teilweise aufgestockt.

Für viele Beschäftigte fühlt sich das wie ein früher Ausstieg an. Genau daran stört sich die Kommission. Sie sieht im Blockmodell keine echte Teilzeitbeschäftigung, sondern eine arbeitsrechtlich organisierte Form der Frühverrentung.

Was die Kommission ändern will

Der Vorschlag hat zwei Teile. Erstens soll Altersteilzeit künftig erst ab 58 Jahren möglich sein. Zweitens soll das Blockmodell entfallen. Übrig bliebe im Kern das Gleichverteilungsmodell.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit reduziert. Wer vorher Vollzeit gearbeitet hat, arbeitet dann beispielsweise über mehrere Jahre mit halber Stundenzahl weiter. Der Beschäftigte bleibt also bis zum Rentenbeginn tatsächlich im Betrieb aktiv.

Die Kommission begründet das mit dem Ziel, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. Das Teilzeitmodell kann aus ihrer Sicht bestehen bleiben, weil es nicht zum frühzeitigen vollständigen Ausstieg führt. Das Blockmodell soll dagegen gestrichen werden, weil es Beschäftigungspotenzial älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt nimmt.

Warum die Altersgrenze auf 58 steigen soll

Auch die Anhebung von 55 auf 58 Jahre ist kein Detail. Sie würde die mögliche Laufzeit der Altersteilzeit verkürzen. Wer bisher schon mit 55 in Altersteilzeit starten konnte, müsste künftig drei Jahre länger warten.

Die Kommission will die Altersgrenze außerdem künftig an die Regelaltersgrenze koppeln. Steigt das gesetzliche Rentenalter weiter, könnte sich auch der frühestmögliche Beginn der Altersteilzeit verschieben.

Dahinter steht dieselbe Logik wie bei anderen Reformvorschlägen: Ältere Beschäftigte sollen nicht zu früh aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Längere Beitragszeiten sollen die Rentenkasse entlasten und zugleich die individuellen Rentenansprüche erhöhen.

Für wen das besonders wichtig wäre

Betroffen wären vor allem Beschäftigte in Branchen, in denen Altersteilzeit tariflich oder betrieblich stark genutzt wird. Dazu gehören große Industrieunternehmen, öffentliche Arbeitgeber und Betriebe mit etablierten Personalabbau- oder Übergangsmodellen.

Besonders heikel wäre die Änderung für Arbeitnehmer, die ihren Ausstieg bereits gedanklich auf ein Blockmodell ausgerichtet haben. Wer damit gerechnet hat, mit Mitte oder Ende 50 in eine Arbeitsphase zu gehen und einige Jahre vor Rentenbeginn freigestellt zu werden, müsste neu planen.

Offen ist, wie ein späteres Gesetz mit bestehenden Vereinbarungen umgehen würde. Politisch entscheidend wären Übergangsregeln. Bereits unterschriebene Altersteilzeitverträge dürften anders zu bewerten sein als bloße Erwartungen auf eine künftige Vereinbarung.

Was das für die Rente bedeutet

Altersteilzeit kann sich auch auf die spätere Rente auswirken. Im Blockmodell wird zwar weiter Entgelt gezahlt, dennoch kann die Altersteilzeit die Rentenanwartschaften beeinflussen. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass das Blockmodell negative Folgen für individuelle Rentenanwartschaften haben kann.

Wenn Beschäftigte künftig länger tatsächlich arbeiten, können längere Beitragszeiten entstehen. Das kann die spätere Rente erhöhen. Gleichzeitig verlieren Arbeitnehmer aber eine bisher beliebte Möglichkeit, den faktischen Ausstieg aus dem Berufsleben vorzuziehen.

Für Arbeitgeber wäre die Änderung ebenfalls relevant. Das Blockmodell wird häufig genutzt, um Personalübergänge zu organisieren. Fällt es weg, müssten Betriebe stärker auf echte Teilzeit, altersgerechte Arbeitsplätze oder andere Übergangsmodelle setzen.

Noch gilt das bisherige Recht

Aktuell bleibt Altersteilzeit ab 55 Jahren möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch das Blockmodell ist weiterhin zulässig.

Der Vorschlag zeigt aber klar, wohin die Reform gehen soll: weniger faktische Frühverrentung, mehr tatsächliche Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Altersteilzeit soll nicht verschwinden, aber sie soll später beginnen und stärker echte Teilzeit bleiben.

Für Beschäftigte kurz vor der Altersteilzeit bedeutet das: Wer konkrete Pläne hat, sollte prüfen, ob bereits eine verbindliche Vereinbarung besteht. Wer nur mit einer späteren Möglichkeit rechnet, muss damit rechnen, dass sich die Spielregeln ändern könnten.