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Steuer auf 300-Euro-Pauschale für Rentner vor dem BFH

Millionen Rentner bekamen Ende 2022 die Energiepreispauschale von 300 Euro. Wer darauf Einkommensteuer zahlen musste, sollte den laufenden Streit vor dem Bundesfinanzhof im Blick behalten. Der BFH prüft, ob die Besteuerung der Zahlung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt. Ein Erfolg der Kläger würde allerdings nicht bedeuten, dass Rentner noch einmal 300 Euro erhalten. Es geht nur um die Steuer, die auf die damalige Pauschale entfiel.

300 Euro wurden als steuerpflichtige Einnahme behandelt

Die Energiepreispauschale war eine einmalige Entlastung wegen der stark gestiegenen Energiepreise. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten sie Rentner, die am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente hatten und in Deutschland wohnten. Die Auszahlung erfolgte im Dezember 2022 oder Anfang Januar 2023.

Für die Einkommensteuer wurde die Zahlung anders behandelt als eine steuerfreie Sozialleistung. Die 300 Euro wurden als sonstige Einkünfte erfasst. Damit konnte die Pauschale das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Ob eine Rente überhaupt zu einer Steuerzahlung führt, hängt vom Rentenbeginn, dem persönlichen Rentenfreibetrag und den übrigen Einkünften ab. Die Grundlagen dazu zeigt die Rentenbesteuerung.

Drei Rentner scheiterten zunächst vor dem Finanzgericht

Gegen die Besteuerung klagten Rentner vor dem Sächsischen Finanzgericht. Der 2. Senat wies drei Klagen ab. Nach der Mitteilung des Sächsischen Finanzgerichts ging es um die Verfahren 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23. Die Kläger legten Revision ein, deshalb sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig.

Die Klägerseite wandte sich gegen die gesetzliche Einordnung der Pauschale als steuerpflichtige Einnahme und sah darin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Das Finanzgericht folgte dem nicht. Es stellte darauf ab, dass auch Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbstständige ihre Energiepreispauschale grundsätzlich versteuern mussten. Dem Gesetzgeber stehe zudem ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu, um die Entlastung durch die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verteilen.

Bei der Datumsangabe der sächsischen Pressemitteilung steckt allerdings ein offensichtlicher Fehler. Dort ist von Urteilen vom 11. November 2022 die Rede. Der Bundesfinanzhof nennt für das vorangegangene Urteil im Verfahren X R 27/25 den 11. November 2025. Dieses Datum passt auch zu den BFH-Aktenzeichen der anschließenden Revisionen.

BFH stellt die Verfassungsfrage ausdrücklich

Beim Bundesfinanzhof läuft das Verfahren X R 27/25. Es wurde am 19. Juni 2026 in die Datenbank der anhängigen Verfahren aufgenommen. Der BFH formuliert die Streitfrage ausdrücklich so, ob die Besteuerung der an Rentner ausgezahlten Energiepreispauschale als sonstige Einkünfte gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt.

Das ist für Rentner der entscheidende Punkt. Der BFH prüft nicht, ob die 300 Euro überhaupt gezahlt werden durften oder ob ein zweiter Anspruch entstanden ist. Die damalige Einmalzahlung ist abgeschlossen. Auf dem Prüfstand steht allein ihre steuerliche Behandlung.

Ein Erfolg bringt höchstens die darauf gezahlte Steuer zurück

Selbst bei einem Erfolg der Kläger wäre der finanzielle Vorteil deshalb deutlich kleiner als 300 Euro. Wer 2022 wegen seiner gesamten Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen musste, hätte aus einer nachträglichen Steuerfreiheit der Pauschale grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldvorteil. Bei steuerpflichtigen Rentnern hängt die mögliche Entlastung vom persönlichen Steuersatz und vom gesamten Steuerfall ab.

Das ist auch der Grund, warum Bruttorente, Zahlbetrag und Einkommensteuer sauber getrennt werden müssen. Die Rentenversicherung zieht von der gesetzlichen Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Einkommensteuer wird dagegen normalerweise nicht monatlich wie Lohnsteuer einbehalten. Wie diese Ebenen auseinanderzuhalten sind, zeigt die Übersicht zu Rente brutto und netto.

Ob ein späteres BFH-Urteil im eigenen Fall noch Geld bringt, hängt außerdem vom Verfahrensstand des Einkommensteuerbescheids 2022 ab. Ein rechtskräftiger Erfolg in einem Musterfall ändert nicht automatisch jeden längst abgeschlossenen Steuerbescheid. Wer die Besteuerung bereits angegriffen hat oder dessen Bescheid insoweit noch offen ist, befindet sich in einer anderen Ausgangslage als ein Rentner mit vollständig bestandskräftiger Veranlagung. Gerade bei älteren Steuerjahren ist deshalb nicht nur die Rechtsfrage, sondern auch der Status des eigenen Bescheids entscheidend.

Entscheidungstermin steht noch nicht fest

Der Bundesfinanzhof hat für X R 27/25 bislang keinen Entscheidungstermin veröffentlicht. Bis zu einer Entscheidung bleibt die geltende steuerliche Behandlung bestehen. Für Rentner mit noch offenem Steuerfall aus 2022 ist das Verfahren dennoch relevant, denn der BFH muss nun höchstrichterlich klären, ob die Besteuerung der 300-Euro-Pauschale verfassungsrechtlich Bestand hat.