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Mehr als jeder dritte Bezieher von Grundsicherung im Alter ist Ausländer

Im März 2026 erhielten knapp 280.000 Ausländer Grundsicherung im Alter. Damit hatten 36,2 Prozent aller Bezieher dieser Leistung keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei der Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung lag der Ausländeranteil mit 13,9 Prozent deutlich niedriger. Die neuen Destatis-Daten zeigen zugleich, dass der Zuwachs innerhalb eines Jahres überwiegend auf ausländische Leistungsbezieher entfiel.

36,2 Prozent in der Grundsicherung im Alter

Insgesamt bezogen im März 2026 rund 1,29 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Davon waren 351.600 Ausländer und 940.555 Deutsche. Der Ausländeranteil über beide Leistungszweige hinweg betrug damit 27,2 Prozent.

Die Aufteilung nach Alter verändert das Bild erheblich. Unter den 771.275 Menschen ab der maßgeblichen Altersgrenze waren 279.275 Ausländer. In der Gruppe von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze zählte das Statistische Bundesamt 72.325 ausländische Leistungsbezieher. Diese jüngere Gruppe umfasst die Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Leistungsgruppe im März 2026DeutscheAusländerInsgesamtAusländeranteil
Ab der Altersgrenze492.000279.275771.27536,2 %
18 Jahre bis unter die Altersgrenze448.55572.325520.88013,9 %
Zusammen940.555351.6001.292.15527,2 %

Der Unterschied zwischen den beiden Leistungszweigen ist damit nicht nur absolut. Der Ausländeranteil in der Grundsicherung im Alter war 2,6-mal so hoch wie bei Erwerbsminderung.

Die Altersgruppen sind keine Rentenstatistik. Nicht jeder Bezieher von Grundsicherung im Alter erhält zwingend eine gesetzliche Altersrente. Umgekehrt setzt die Grundsicherung bei Erwerbsminderung keine bewilligte Erwerbsminderungsrente voraus. Entscheidend ist dort die sozialrechtlich festgestellte dauerhafte volle Erwerbsminderung.

Ausländerzahl steigt deutlich schneller

Gegenüber März 2025 nahm die Zahl der ausländischen Bezieher insgesamt um 19.215 oder 5,8 Prozent zu. Bei den deutschen Beziehern betrug der Anstieg 7.205 oder 0,8 Prozent. Von der gesamten Zunahme um 26.425 Personen entfielen damit rechnerisch 72,7 Prozent auf Ausländer.

Auch hier laufen die beiden Leistungszweige auseinander. In der Grundsicherung im Alter stieg die Zahl der Ausländer binnen eines Jahres um 16.380 auf 279.275. Das entspricht einem Plus von 6,2 Prozent. Bei Deutschen lag der Zuwachs bei 12.485 Personen oder 2,6 Prozent.

Wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung erhielten dagegen 5.280 Deutsche weniger Grundsicherung als im März 2025. Die Zahl sank um 1,2 Prozent auf 448.555. Bei Ausländern stieg sie um 2.835 oder 4,1 Prozent auf 72.325.

Quote im Rentenalter neunmal so hoch

Der Anteil an allen Leistungsbeziehern beantwortet noch nicht, wie häufig Menschen innerhalb der jeweiligen Bevölkerungsgruppe Grundsicherung erhalten. Dafür veröffentlicht Destatis eine eigene Empfängerquote. Die aktuellste verfügbare Quote bezieht sich auf Dezember 2024.

Damals erhielten 25,7 Prozent der Ausländer ab der Altersgrenze Grundsicherung im Alter. Unter Deutschen derselben Altersgruppe waren es 2,8 Prozent. Die Quote der Ausländer lag damit gut neunmal so hoch. Unterhalb der Altersgrenze zeigte sich das umgekehrte Verhältnis: Wegen Erwerbsminderung bezogen 0,7 Prozent der ausländischen und 1,1 Prozent der deutschen Bevölkerung dieser Altersgruppe Grundsicherung.

Die Quote von 25,7 Prozent darf nicht ungeprüft auf März 2026 übertragen werden. Für 2025 und 2026 fehlt in der amtlichen Tabelle bislang die aktuelle bevölkerungsbezogene Vergleichszahl. Sicher ist nur, dass sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der Ausländer unter den Beziehern der Grundsicherung im Alter weiter gestiegen sind.

Staatsangehörigkeit erklärt die Ursachen nicht

Die Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung. Sie wird nicht nach eingezahlten Rentenbeiträgen berechnet. Der Bedarf ergibt sich vor allem aus Regelbedarf, anerkannten Wohnkosten und möglichen Mehrbedarfen. Davon werden Einkommen und verwertbares Vermögen abgezogen.

Bei der Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung gilt dieselbe Bedarfslogik. Die Statistik sagt deshalb nicht, ob jemand eine deutsche Rente bezieht, wie lange die Person in Deutschland lebt oder welche Versicherungszeiten vorhanden sind.

Als Ausländer zählt in der Tabelle ausschließlich, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eingebürgerte Menschen werden den Deutschen zugerechnet. Herkunftsländer, Aufenthaltsdauer, Rentenhöhe und Haushaltskosten lassen sich aus der ausgewerteten Tabelle nicht ablesen. Die Zahlen belegen einen deutlichen Unterschied, erklären aber nicht, wodurch er im Einzelfall entsteht.