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Pflegegrad komplett abgelehnt – vor Gericht hält die 7,5-Punkte-Bewertung nicht

Ein Mann des Jahrgangs 1937 mit massiven Schwindelbeschwerden und deutlich erhöhtem Sturzrisiko bekam zunächst überhaupt keinen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst kam auf nur 7,5 Punkte. Selbst Pflegegrad 1 beginnt erst bei 12,5 Punkten. Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg bewertete ein unabhängiger Pflegesachverständiger den Hilfebedarf grundlegend anders. Am 15. Juli 2026 erkannte die AOK Bayern in einem gerichtlichen Vergleich Pflegegrad 2 rückwirkend ab Mai 2025 an. Damit öffnete sich der Zugang zu Leistungen, die bei häuslicher Pflege 2026 unter anderem 347 Euro Pflegegeld im Monat umfassen können.

7,5 Punkte ließen den Antrag komplett scheitern

Nach der Fallveröffentlichung der Kanzlei Mathias Klose, die den Kläger vertrat, standen bei ihm insbesondere massive Schwindelbeschwerden im Vordergrund. Später wurden sie neurologisch unter anderem im Zusammenhang mit einem Parkinsonsyndrom beschrieben. Unsicheres Gehen, ein erhöhtes Sturzrisiko und Einschränkungen bei zahlreichen alltäglichen Verrichtungen prägten danach den Alltag.

Der Medizinische Dienst sah trotzdem keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung. Mit 7,5 Gesamtpunkten blieb die Bewertung fünf Punkte unter der Schwelle zu Pflegegrad 1. Die Pflegekasse lehnte den Antrag vollständig ab. Auch im Widerspruchsverfahren änderte sich das Ergebnis trotz weiterer ärztlicher Unterlagen nicht.

Der Fall ist nicht mit einem veröffentlichten Urteil gleichzusetzen. Eine gerichtliche Begründung mit allgemeinen Rechtssätzen gibt es nicht, weil das Verfahren später durch Vergleich beendet wurde. Die konkreten Angaben zum Ablauf, zum Gutachten und zum Vergleich stammen aus der Veröffentlichung der Klägerkanzlei zum Verfahren S 2 P 87/25.

Gerichtsgutachter sah Pflegegrad 2 ab Mai 2025

Nach der Klage holte das Sozialgericht Regensburg ein unabhängiges Pflegesachverständigengutachten ein. Dessen Ergebnis lag weit von der ursprünglichen Bewertung entfernt. Nach dem Gutachten bestanden bereits ab Mai 2025 die Voraussetzungen für Pflegegrad 2.

Im Termin am 15. Juli 2026 schlossen die Beteiligten daraufhin einen Vergleich. Die AOK Bayern erkannte Leistungen nach Pflegegrad 2 ab Mai 2025 an. Gerade diese Verfahrensart ist für die Einordnung wichtig: Das Gericht hat die Pflegekasse nicht durch Urteil verurteilt. Die Anerkennung erfolgte im Vergleich, nachdem die gerichtliche Beweisaufnahme zu einer deutlich höheren Einschätzung gekommen war.

Die Diagnose allein bringt keinen Pflegegrad

Bei der Pflegebegutachtung zählt nicht der Name einer Erkrankung, sondern der Verlust an Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst Bund bewertet dafür sechs Lebensbereiche. Dazu gehören unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags. Die Ergebnisse werden gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengeführt. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten und reicht bis unter 47,5 Punkte.

Pflegegrad-Rechner

Ein hohes Sturzrisiko ist damit noch keine automatische Eintrittskarte in einen Pflegegrad. Es kann aber erhebliche Folgen haben, wenn eine zweite Person regelmäßig sichern, anleiten oder einzelne Handlungen übernehmen muss. Genau diese Übersetzung von Beschwerden in konkrete Hilfe ist bei einem Antrag auf einen Pflegegrad wichtiger als eine möglichst lange Diagnoseliste.

Von keiner Leistung zu Pflegegrad 2 ist ein großer Sprung

Mit Pflegegrad 2 stehen bei häuslicher Versorgung 2026 unter den jeweiligen Voraussetzungen 347 Euro Pflegegeld im Monat oder ambulante Pflegesachleistungen bis 796 Euro zur Verfügung. Das Bundesgesundheitsministerium nennt außerdem für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.

Welche Leistungen der Kläger tatsächlich genutzt hat und welche Nachzahlung sich aus der rückwirkenden Anerkennung ab Mai 2025 ergibt, geht aus der veröffentlichten Fallbeschreibung nicht hervor. Eine konkrete Nachzahlung lässt sich deshalb nicht zuverlässig beziffern. Sicher ist nur, dass die vollständige Ablehnung zunächst sämtliche an Pflegegrad 2 geknüpften Leistungen blockiert hatte.

Nach der Ablehnung zählt das Gutachten

Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Pflegebescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de empfiehlt, dafür das Gutachten anzufordern und genau zu prüfen, welche Einschränkungen fehlen oder anders bewertet wurden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, ist anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Pflegegrad abgelehnt: So gehst du gegen den Bescheid vor

Mehr ärztliche Unterlagen allein lösen das Problem nicht automatisch. Im Regensburger Fall blieb der Widerspruch trotz zusätzlicher medizinischer Dokumente erfolglos. Erst das unabhängige Gerichtsgutachten kam zu einer anderen Bewertung. Für die Prüfung eines Bescheids lohnt sich deshalb der Blick auf jede einzelne Alltagstätigkeit: Wo ist personelle Hilfe nötig, wie oft wird sie gebraucht und welche Folgen wurden im Gutachten möglicherweise nicht abgebildet?