Zum Inhalt springen

Laumann stützt Pflicht-Kapitalrente – Beschäftigte sollen 1 Prozent extra zahlen

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann stellt sich hinter einen der teuersten Bausteine der geplanten Rentenreform: die verpflichtende gesetzliche Kapitalrente. Beschäftigte sollen dafür zusätzlich bis zu ein Prozent ihres Bruttolohns einzahlen, der Arbeitgeber noch einmal denselben Anteil. Der volle Zusatzbeitrag läge damit bei zwei Prozent. Die Kommission empfiehlt einen stufenweisen Start ab 2028. Beschlossen ist das Modell noch nicht.

Ein Prozent käme zusätzlich vom Arbeitnehmer

Laumann sagte der Rheinischen Post nach Angaben der dpa, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission seien als Gesamtpaket zu verstehen und sollten vollständig umgesetzt werden. Besonders hob der CDU-Politiker die „gesetzlich verpflichtende und paritätisch finanzierte Kapitalrente“ hervor. Davon würden vor allem Beschäftigte profitieren, die keine Betriebsrente haben.

Kapitalrente soll 2 Prozent Zusatzbeitrag kosten

Der Vorschlag hat allerdings eine unmittelbare Kehrseite: Er verlangt einen zusätzlichen Beitrag. Nach Empfehlung 28 der Alterssicherungskommission sollen insgesamt zwei Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in die neue Kapitalrente fließen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon jeweils die Hälfte.

Der normale Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent bliebe davon zunächst getrennt. Beschäftigte tragen davon aktuell 9,3 Prozent. Würde die Kapitalrente in der empfohlenen Endstufe zusätzlich erhoben, käme für Arbeitnehmer rechnerisch ein weiterer Prozentpunkt hinzu. Der persönliche Rentenversicherungsbeitrag läge dann bei 10,3 Prozent des beitragspflichtigen Lohns, solange andere Reformteile diesen Anstieg nicht ausgleichen.

MonatsbruttoArbeitnehmeranteil Kapitalrente bei 1 %pro Jahr
2.000 €20 €240 €
3.000 €30 €360 €
4.000 €40 €480 €
8.450 €84,50 €1.014 €

Wichtig für die Lohnabrechnung: Ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von beispielsweise 30 Euro bedeutet nicht automatisch 30 Euro weniger Netto. Sozialversicherungsbeiträge können die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Wie die neue Kapitalrente steuerlich behandelt würde, ist aber noch nicht gesetzlich festgelegt. Die Modellwerte zeigen deshalb den zusätzlichen Beitrag, nicht den endgültigen Verlust beim Auszahlungsbetrag.

Die Tabelle ist eine Modellrechnung mit den heutigen 2026er Werten. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 8.450 Euro im Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung ausweist. Für einen möglichen Start 2028 wird eine neue Grenze gelten. Auch die steuerliche Behandlung der neuen Beiträge muss der Gesetzgeber noch konkret festlegen.

Der Einstieg soll nicht auf einmal kommen

Die Kommission will den Zusatzbeitrag deshalb nicht sofort auf zwei Prozent setzen. Vorgeschlagen sind jährliche Schritte von jeweils 0,5 Prozentpunkten, idealerweise beginnend 2028. Bei paritätischer Finanzierung wären davon zunächst 0,25 Prozentpunkte vom Arbeitnehmer zu tragen. In der Endstufe wären es ein Prozentpunkt.

Damit soll verhindert werden, dass die Lohnnebenkosten sprunghaft steigen. Zugleich verweist die Kommission darauf, dass andere Reformvorschläge einen Teil des Anstiegs mittelfristig ausgleichen sollen. Eine Garantie dafür gibt es bislang nicht. Erst ein konkreter Gesetzentwurf wird zeigen, welche Maßnahmen tatsächlich miteinander verrechnet werden.

Das Kapitalkonto wäre kein frei verfügbares Depot

Die Kapitalrente soll die heutige umlagefinanzierte Rente ergänzen, nicht ersetzen. Für Versicherte würden individuelle Kapitalkonten geführt. Das Geld soll zentral über einen öffentlichen Fonds oder über eine begrenzte Auswahl zertifizierter Fonds am Kapitalmarkt angelegt werden. Das bestehende Beitragseinzugsverfahren über die Arbeitgeber soll dafür genutzt werden.

Ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Wertpapierdepot: Das Kapital wäre nach dem Kommissionsmodell nicht frei verfügbar und auch nicht vererbbar. Die Kommission bezeichnet die Kapitalrente ausdrücklich als Teil der Sozialversicherung. Risiken sollen kollektiv ausgeglichen werden. Die normalen Rentenpunkte aus dem versicherten Arbeitsentgelt würden daneben weiter bestehen.

Auch das Rentenniveau von 48 Prozent darf nicht mit der Kapitalrente verwechselt werden. Die Kennzahl misst die umlagefinanzierte Standardrente. Der neue Kapitalbaustein soll langfristig zusätzliches Alterseinkommen schaffen und nach Vorstellung der Kommission die Gesamtversorgung stärken.

Warum die Rentenreform für viele ein Verlustgeschäft ist

Für heutige Rentner ändert sich nichts

Die geplante Pflicht richtet sich an aktiv Versicherte. Der heutige Rentenbestand wäre nach den offiziellen Erläuterungen des Arbeitsministeriums nicht betroffen. Für rentennahe Jahrgänge wäre der Effekt ohnehin begrenzt, weil eine Kapitalanlage ihre Wirkung erst über längere Zeit entfaltet.

Politisch ist Laumanns Vorstoß trotzdem wichtig. Der Streit um die Rente mit 63 dominiert derzeit die Reformdebatte. Mit seiner Forderung nach einer vollständigen Umsetzung stellt der NRW-Arbeitsminister klar, dass es aus seiner Sicht nicht nur um einen späteren Rentenbeginn geht. Das Gesamtpaket würde auch die laufenden Abzüge vom Arbeitslohn verändern.

Entscheidend wird jetzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Erst dann steht fest, ob der Zwei-Prozent-Beitrag tatsächlich kommt, wann er startet und welche Beschäftigten genau er zahlen müssen.