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Streit um Rente mit 63 bringt Rentenreform ins Wackelt

Aktenordner zur Rentenreform und zur Rente mit 63 liegen vor zwei diskutierenden Regierungsvertretern.
Der Streit um die Rente mit 63 könnte die geplante Rentenreform der Bundesregierung ins Wanken bringen.

Die Rentenreform der Bundesregierung droht an einem einzigen Punkt zu zerbrechen. CSU-Chef Markus Söder warnte am Sonntag im ARD-Sommerinterview offen vor einem Scheitern des gesamten Vorhabens, falls die Koalition das Paket wegen der Rente mit 63 wieder aufschnürt. Auf dem Spiel steht damit nicht nur die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, sondern das komplette Reformpaket, das noch 2026 beschlossen werden soll. Entschieden ist bislang nichts. Gewachsen ist nur der Streit.

Söder warnt vor dem Aus für das ganze Paket

Söder mahnte, die Koalition dürfe nicht das gesamte Paket wieder aufschnüren, sonst fehle am Ende eine Antwort auf die demografische Entwicklung. Ausgelöst hatte den Streit der Vorstoß mehrerer ostdeutscher Ministerpräsidenten, die abschlagsfreie Frührente zu erhalten. Für den bayerischen Ministerpräsidenten kommt dieser Widerstand zur Unzeit, weil das Reformpaket bereits auf den Weg gebracht sei. Es geht damit nicht mehr nur um eine einzelne Rentenart, sondern um das wichtigste Reformvorhaben der Regierung.

Warum ein einzelner Streitpunkt die Reform kippen kann

Der Grund liegt im Zuschnitt der Reform. Die von der Regierung eingesetzte Kommission hat ihre 33 Rentenvorschläge bewusst als zusammenhängendes Paket vorgelegt, das die Regierung möglichst vollständig umsetzen will. Arbeitsministerin Bärbel Bas sprach von einem Gesamtkunstwerk. Die Maßnahmen bauen aufeinander auf und finanzieren sich zum Teil gegenseitig. Löst man einen teuren Baustein wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren heraus, gerät die Kalkulation des ganzen Pakets ins Rutschen. Genau davor warnt der CSU-Abgeordnete Florian Dorn, der selbst in der Kommission saß. Ein Streichen der Abschaffung könne das Paket gefährden, sagte er dem Handelsblatt. Die abschlagsfreie Rente koste die Beitrags- und Steuerzahler jährlich mehrere Milliarden Euro.

Noch schärfer fällt das Urteil von DIW-Präsident Marcel Fratzscher aus. Er nennt die Abschaffung der Rente mit 63 das finanziell wichtigste Element der Reform. Ohne diesen Baustein sei die Rentenreform tot, sagte er der Rheinischen Post, dann müsse die Regierung die Rentenfinanzierung neu aufsetzen. Fratzscher verweist zugleich auf die Verteilungswirkung. Von der abschlagsfreien Frührente profitierten überdurchschnittlich oft Besserverdienende und Männer, seltener Menschen mit drohender Altersarmut.

Die Union muss sich zuerst selbst einigen

Bemerkenswert ist, woher der Widerstand kommt. Mit Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen stellen sich drei CDU-Ministerpräsidenten gegen einen Kurs, den eine unionsgeführte Bundesregierung vertritt. Gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sie im Bundesrat eine Länderfront gegen die Abschaffung der Rente mit 63 gebildet. Sie halten dagegen, dass 45 Beitragsjahre für einen abschlagsfreien Ausstieg genügen müssten. Arbeitsministerin Bas verlangt deshalb zuerst Klarheit in der Union. Sie würde sich einem Aufschnüren nicht widersetzen, wenn die Union das wolle, sehe dafür bisher aber keine gemeinsame Linie. Die SPD stünde einem Erhalt der Frührente nicht im Weg. Historisch ist die Aufstellung fast verkehrt herum. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren geht auf die SPD zurück, während die Union sie lange kritisch begleitet hat. Rückendeckung für die Abschaffung kommt aus dem Bundeskabinett, etwa von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Was ein Wegfall die Betroffenen kostet

Die Rente mit 63 beginnt ohnehin längst nicht mehr mit 63. Für aktuelle Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, für den Jahrgang 1964 und alle Jüngeren bei 65 Jahren.

Für die Versicherten geht es um spürbare Beträge. Bundesweit entfallen rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten auf diese Rentenart, jedes Jahr nutzen sie zwischen 250.000 und 280.000 Menschen neu. Der Bericht der Alterssicherungskommission veranschlagt eine Entlastung von etwa 6,5 Milliarden Euro je Rentenzugangsjahrgang, sofern die Betroffenen ihren Ruhestand um ein Jahr aufschieben. Diese Zahl ist ausdrücklich eine Modellrechnung, keine Prognose. Eine Untersuchung des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung kommt mit anderen Annahmen langfristig auf knapp zehn Milliarden Euro je Jahrgang und rechnet mit 125.000 Erwerbstätigen mehr.

Fällt die Rentenart weg, bleibt vielen nur die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Sie kostet Abschläge. Wer 24 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert 0,3 Prozent je Monat, zusammen 7,2 Prozent. Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.500 Euro sind das 108 Euro im Monat. Die Kürzung gilt dauerhaft, also auch nach der Regelaltersgrenze. Bei einer Bezugsdauer von zwanzig Jahren summiert sich das auf rund 25.900 Euro. In der Praxis dürften viele den Eintritt nur teilweise verschieben, das DIW rechnet mit durchschnittlich rund zehn Monaten Aufschub.

Entschieden ist noch nichts

Noch liegt kein Gesetzentwurf vor. Deshalb stehen weder ein Stichtag für einzelne Jahrgänge noch ein möglicher Vertrauensschutz bei der Rentenreform fest. Wer einen frühen Rentenbeginn plant, muss vorerst nichts überstürzen, sollte die Entwicklung aber verfolgen. Nach bisheriger Planung will die Koalition das Paket nach der Sommerpause im Bundestag beraten und bis Ende 2026 verabschieden. Ob die Rente mit 63 dann noch enthalten ist, entscheidet sich zuerst innerhalb der Union.