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Neue Altersrenten von Frauen liegen monatlich 376 Euro zurück

Zwei Balken vergleichen die durchschnittlichen neuen Altersrenten von Frauen und Männern im Jahr 2025.
Frauen erhielten bei neu begonnenen Altersrenten 2025 durchschnittlich 1.039 Euro im Monat, Männer 1.415 Euro.

Frauen starteten 2025 mit einer deutlich niedrigeren gesetzlichen Altersrente als Männer. Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag neuer Altersrenten lag bei Frauen bei 1.039 Euro, bei Männern bei 1.415 Euro. Das sind 376 Euro Unterschied im Monat und 4.512 Euro im Jahr. Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen zugleich, dass sich die Lücke seit 2015 verkleinert hat.

Rentenlücke bleibt vierstellig

Der durchschnittliche Zahlbetrag der Frauen erreichte 2025 nur 73,4 Prozent des Männerwertes. Anders ausgedrückt: Frauen bekamen beim Rentenstart im Mittel 26,6 Prozent weniger aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vor zehn Jahren fiel der Abstand noch größer aus. 2015 lagen neue Altersrenten von Männern bei durchschnittlich 1.048 Euro und von Frauen bei 652 Euro. Bis 2025 stieg der Wert der Männer nominal um 35 Prozent, der Frauenwert um 59 Prozent. Die monatliche Differenz ging trotzdem lediglich von 396 auf 376 Euro zurück.

Der Vergleich zeigt eine Annäherung, aber keine geschlossene Lücke. Preissteigerungen sind in diesen nominalen Beträgen nicht herausgerechnet. Aus den höheren Zahlbeträgen lässt sich deshalb nicht ablesen, wie stark die Kaufkraft der neuen Renten tatsächlich gewachsen ist.

Im Westen ist der Abstand besonders groß

Hinter dem Bundesdurchschnitt stehen erhebliche regionale Unterschiede. Im ungewichteten Durchschnitt der acht westdeutschen Flächenländer betrug die Differenz zwischen Männern und Frauen rund 455 Euro. In den fünf ostdeutschen Flächenländern waren es nur rund 57 Euro.

Besonders deutlich wird das an den Länderwerten. Männer erreichten in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.521 Euro. Frauen kamen dort auf 1.017 Euro. In Brandenburg lagen Männer mit 1.344 Euro und Frauen mit 1.271 Euro wesentlich näher beieinander.

Die Statistik erklärt diese Unterschiede nicht. Naheliegend ist jedoch ein Zusammenhang mit den jeweiligen Erwerbs- und Einkommensverläufen. Für die gesetzliche Rente zählt vor allem, wie viele Rentenpunkte aus versichertem Einkommen über das gesamte Erwerbsleben zusammenkommen. Teilzeit, längere Unterbrechungen und niedrige Löhne schlagen sich deshalb noch Jahrzehnte später im Rentenbetrag nieder.

Zahlbetrag ist nicht gleich verfügbares Einkommen

Die 1.039 und 1.415 Euro sind Rentenzahlbeträge. Beiträge der Rentner zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurden bereits abgezogen. Einkommensteuer ist dagegen noch nicht berücksichtigt.

Ebenso wenig erfasst die Zahl weitere Einkünfte. Betriebsrenten, private Vorsorge, eine zusätzliche Hinterbliebenenrente, Erwerbseinkommen und das Einkommen eines Partners bleiben außen vor. Eine niedrige gesetzliche Altersrente beweist daher nicht automatisch Altersarmut. Für den Vergleich der eigenen Rente mit statistischen Mittelwerten ist außerdem entscheidend, dass die Durchschnittsrente nicht mit der Standardrente verwechselt wird.

Auch mit dem Rentenbestand darf der Wert nicht vermischt werden. Die Statistik betrachtet ausschließlich Altersrenten, die 2025 neu begannen. Bereits seit Jahren laufende Renten gehören nicht dazu. Der Mittelwert beschreibt zudem keine typische Einzelrente und sagt nichts darüber aus, wie viele Empfänger oberhalb oder unterhalb des Betrags liegen.

Neue Renten holen nur langsam auf

Jüngere Rentnerinnen starten heute im Durchschnitt mit höheren Ansprüchen als noch vor zehn Jahren. Das spricht dafür, dass sich veränderte Erwerbsbiografien bereits in der Rentenstatistik bemerkbar machen. Der verbliebene Jahresabstand von 4.512 Euro zeigt aber auch, wie langsam sich jahrzehntelange Unterschiede abbauen.

Der Deutsche Bundestag veröffentlichte die neuen Werte am 31. Juli 2026 aus Antworten der Bundesregierung auf 16 Kleine Anfragen zu den Bundesländern. Für künftige Jahrgänge wird entscheidend bleiben, ob sich die Unterschiede bei versichertem Einkommen und Beitragszeiten weiter verringern.