Rund 181.000 größere Betriebe müssen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen vorhalten. Jeder vierte von ihnen besetzte 2024 jedoch keinen einzigen Pflichtplatz. Gleichzeitig stieg die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten 2025 auf 185.000. Dabei sind sie im Durchschnitt sogar besser qualifiziert als andere Arbeitslose.
Ein Viertel bleibt vollständig unter der Quote
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Neue, am 22. Juli veröffentlichte Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen nun, wie weit die Wirklichkeit von diesem Ziel entfernt bleibt.
Von den rund 181.000 beschäftigungspflichtigen Betrieben erfüllten 39 Prozent die Vorgabe vollständig. Weitere 36 Prozent erreichten die Quote zumindest teilweise. Bei etwa 45.000 Arbeitgebern blieben dagegen sämtliche Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.
Zwar ist die Zahl dieser Betriebe gegenüber dem Vorjahr gesunken. Trotzdem bedeutet das Ergebnis, dass ungefähr jeder vierte verpflichtete Arbeitgeber keinen anrechenbaren schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten meldete.
Bis zu 720 Euro im Monat ersetzen keinen Arbeitsplatz
Wer die Beschäftigungsquote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Für Betriebe, die gar keinen Pflichtarbeitsplatz besetzen, wurde 2024 eine zusätzliche Staffel eingeführt. Abhängig von der Betriebsgröße konnten dadurch bis zu 720 Euro im Monat für jeden unbesetzten Pflichtplatz fällig werden.
Offenbar hat die höhere Abgabe eine gewisse Wirkung entfaltet. Besonders bei Arbeitgebern mit mindestens 60 Arbeitsplätzen sank die Zahl der vollständigen Nichtbeschäftiger um 18 Prozent. Gerade große Betriebe erfüllten die Quote dennoch überraschend selten komplett. Nur gut ein Viertel von ihnen besetzte die vorgeschriebene Zahl an Stellen vollständig.
Kleinere Pflichtbetriebe mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen schnitten besser ab. Dort erreichten 49 Prozent die Vorgabe. Eine gesetzliche Zahlungspflicht kann den Zugang zum Arbeitsmarkt also beeinflussen, ersetzt aber keine tatsächliche Beschäftigung.
185.000 Schwerbehinderte waren arbeitslos
Auf der anderen Seite des Arbeitsmarkts verschärfte sich die Lage. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr waren das 9.000 Personen beziehungsweise 5,4 Prozent mehr. Der Anstieg setzte sich damit im dritten Jahr in Folge fort.
Mit zwölf Prozent lag ihre Arbeitslosenquote deutlich über der allgemeinen Quote von 7,6 Prozent. Noch klarer wird der Unterschied bei der Dauer. Rund 83.000 Betroffene waren bereits mindestens ein Jahr ohne Arbeit. Das entspricht 45 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten. Unter den übrigen Arbeitslosen lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei 34 Prozent.
Selbst eine gute Ausbildung gleicht den Nachteil nicht aus. 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung hatten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Bei allen Arbeitslosen zusammen waren es 45 Prozent.
Gute Qualifikation schützt nicht vor längerer Arbeitslosigkeit
Fehlende Abschlüsse erklären die schlechteren Chancen damit nur teilweise. Nach Einschätzung der Arbeitsagentur finden schwerbehinderte Arbeitslose trotz ihrer Qualifikation seltener in einen neuen Job. Hinzu kommt eine ungünstige Altersstruktur. Viele Betroffene erwerben eine Schwerbehinderung erst im Laufe des Berufslebens und sind beim Arbeitsplatzverlust bereits älter.
Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Beschäftigten in den erfassten größeren Betrieben war über 55 Jahre alt. Wer in dieser Lebensphase den Arbeitsplatz verliert, trifft nicht nur auf gesundheitliche Einschränkungen, sondern häufig auch auf Vorbehalte gegenüber älteren Bewerbern.
Unter den 185.000 Arbeitslosen hatten rund 158.000 einen GdB von mindestens 50. Weitere 27.000 Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 waren gleichgestellt. Diese Gleichstellung verbessert den Schutz im Arbeitsleben, eröffnet aber keinen Anspruch auf die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
1,14 Millionen Beschäftigte sind die positive Seite
Vollständig negativ fällt die Bilanz nicht aus. Rund 1,14 Millionen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen waren 2024 bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Das waren 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt wuchs im selben Zeitraum lediglich um 0,4 Prozent.
Besonders viele Arbeitsplätze gab es im verarbeitenden Gewerbe mit 257.000 Beschäftigten und in der öffentlichen Verwaltung mit 219.000. Letztere erfüllte ihre Quote häufiger als jede andere große Branche. 64 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber erreichten die Vorgabe vollständig, weitere 28 Prozent teilweise.
Im Gesundheitswesen sowie im Pflege- und Sozialbereich lag die Erfüllung ebenfalls über dem Durchschnitt. Schwach schnitten dagegen unter anderem Gastgewerbe, Zeitarbeit und bestimmte Dienstleistungsbranchen ab.
Fortschritt und Ausgrenzung bestehen gleichzeitig
Die aktuellen Daten erzählen deshalb zwei gegensätzliche Geschichten. Beschäftigung und Erfüllung der Quote entwickeln sich langsam in die richtige Richtung. Zugleich bleiben Zehntausende Betriebe vollständig ohne besetzten Pflichtplatz, während die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen weiter steigt.
Besonders brisant ist die Kombination aus höherer Qualifikation und längerer Arbeitslosigkeit. Sie spricht dagegen, die Probleme allein mit fehlenden Fachkenntnissen zu erklären. Arbeitsplatzgestaltung, Vorbehalte bei Einstellungen und die Bereitschaft zur Nutzung von Förderungen spielen ebenfalls eine Rolle.
Die Bundesagentur für Arbeit verbindet ihre neuen Zahlen daher ausdrücklich mit dem Hinweis auf ungenutztes Fachkräftepotenzial. Solange jeder vierte verpflichtete Betrieb sämtliche Pflichtplätze frei lässt, bleibt dieses Potenzial für viele Betroffene jedoch nur eine statistische Möglichkeit.