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Im Urlaub plötzlich ohne Nachteilsausgleich – die EU-Karte kommt erst 2028

Eine Rollstuhlfahrerin zeigt am Eingang eines Museums im EU-Ausland ihren Schwerbehindertenausweis.

In Deutschland öffnet der Schwerbehindertenausweis viele Türen. Im EU-Ausland kann seine Wirkung dagegen schon am Eingang eines Museums, Schwimmbads oder Freizeitparks enden. Eine europaweit anerkannte Karte soll diese Lücke schließen. Bis sie tatsächlich eingesetzt werden muss, vergehen jedoch noch fast zwei Jahre.

Ein Urlaubstag beginnt mit Vorfreude und endet in einer Diskussion an der Kasse. Der deutsche Ausweis wird nicht anerkannt, die Begleitperson soll den vollen Eintritt zahlen oder für einen vorgesehenen Nachteilsausgleich wird ein anderer Nachweis verlangt. Solche Situationen sind möglich, weil der deutsche Schwerbehindertenausweis außerhalb Deutschlands bislang nicht automatisch als einheitlicher europäischer Nachweis gilt.

Das bedeutet nicht, dass Menschen mit Schwerbehinderung im Ausland grundsätzlich leer ausgehen. Viele Einrichtungen akzeptieren den deutschen Ausweis freiwillig. Einen verlässlichen Anspruch allein aufgrund des deutschen Dokuments gibt es aber nicht überall. Welche Vergünstigungen bestehen und welcher Nachweis dafür genügt, richtet sich bisher häufig nach den Regeln des jeweiligen Landes oder sogar des einzelnen Anbieters.

Die neue EU-Karte soll die Lücke schließen

Die Europäische Union hat deshalb einen Europäischen Behindertenausweis beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln ab dem 5. Juni 2028 anwenden. Vorgesehen ist eine physische Karte mit QR-Code. Eine digitale Fassung soll hinzukommen, sobald die technischen Voraussetzungen dafür feststehen.

Der Europäische Behindertenausweis ersetzt den deutschen Schwerbehindertenausweis nicht. Er ergänzt den nationalen Nachweis für Reisen und vorübergehende Aufenthalte in anderen EU-Staaten. Die Feststellung einer Behinderung bleibt weiterhin Sache der einzelnen Länder. In Deutschland entscheiden also auch künftig die zuständigen Behörden über Grad der Behinderung und Merkzeichen.

Gleiche Behandlung heißt nicht überall dieselbe Ermäßigung

Die EU-Karte soll ihren Inhabern im besuchten Land den Zugang zu denselben besonderen Bedingungen ermöglichen, die dort für Menschen mit anerkannter Behinderung gelten. Dazu können ermäßigte oder kostenlose Eintritte, bevorzugter Zugang, persönliche Assistenz, die Mitnahme von Assistenzhunden oder die Nutzung von Mobilitätshilfen gehören.

Der entscheidende Punkt: Die Karte schafft keine identischen Vorteile für Menschen mit Schwerbehinderung in ganz Europa. Bietet ein Land oder eine Einrichtung keinen bestimmten Nachteilsausgleich an, entsteht durch die Karte auch kein neuer. Sie soll vor allem verhindern, dass vorhandene Vergünstigungen an einem nicht anerkannten ausländischen Nachweis scheitern.

Nach Angaben der EU-Kommission könnten rund 30 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung die neue Karte erhalten. Für Reisende wäre das ein spürbarer Fortschritt. Statt an jeder Kasse erklären zu müssen, was ein deutscher GdB oder das Merkzeichen B bedeutet, soll ein einheitlicher Nachweis genügen.

Keine EU-Rente, kein Pflegegeld und kein europaweiter GdB

Der Name kann größere Erwartungen wecken, als die Karte erfüllt. Der Europäische Behindertenausweis greift nicht in die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten ein. Er begründet weder einen Anspruch auf eine Rente noch auf Pflegegeld, Sozialleistungen oder eine bestimmte medizinische Versorgung im Ausland.

Auch ein deutscher GdB wird dadurch nicht zu einem europaweit einheitlichen Grad der Behinderung. Die Länder dürfen ihre eigenen Voraussetzungen und Bewertungsverfahren behalten. Die Karte dient bei kurzen Aufenthalten als Anerkennungsnachweis für besondere Bedingungen. Sie vereinheitlicht nicht die Behindertenpolitik der gesamten EU.

Beim Parken gilt eine andere Karte

Parallel wird der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung neu geregelt. Er darf nicht mit dem Europäischen Behindertenausweis verwechselt werden. Der deutsche Schwerbehindertenausweis allein berechtigt auch künftig nicht dazu, einen Behindertenparkplatz zu nutzen.

Dafür ist ein gesonderter Parkausweis für Menschen mit Behinderung erforderlich. Der bekannte blaue EU-Parkausweis kann bereits heute grenzüberschreitend genutzt werden. Die neue europäische Ausführung soll die nationalen Parkausweise ablösen und die Anerkennung sowie den Schutz vor Fälschungen verbessern. Eine physische Parkkarte wird verpflichtend, eine digitale Ergänzung bleibt möglich.

Bis 2028 bleibt Reisenden nur die Vorbereitung

Wer vor Juni 2028 ins EU-Ausland reist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass der deutsche Schwerbehindertenausweis überall genügt. Vor dem Besuch einer Sehenswürdigkeit oder der Buchung einer Aktivität lohnt sich eine kurze Anfrage beim Anbieter. Dabei sollte auch geklärt werden, ob eine Begleitperson kostenlos mitkommt und welche Dokumente vorgelegt werden müssen.

Der deutsche Ausweis und ein vorhandener blauer Parkausweis gehören trotzdem ins Reisegepäck. Manche Vergünstigungen werden bereits freiwillig gewährt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die Regeln des Reiselandes. Die deutsche Freifahrt im Nahverkehr lässt sich nicht automatisch auf Busse und Bahnen in einem anderen EU-Staat übertragen.

Die EU-Karte verspricht ab 2028 mehr Verlässlichkeit. Bis dahin bleibt ausgerechnet für Menschen, die auf barrierefreie Abläufe angewiesen sind, eine unnötige Unsicherheit bestehen. Europas Grenzen sind für Reisende meist kaum noch sichtbar. Beim Nachweis einer Behinderung können sie jedoch noch immer sehr deutlich werden.