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Sozialportal soll Grundsicherung und Pflegehilfe bündeln

Betroffener schaut sich auf dem Portal Sozialplattform.de auf dem Computer um

Wer im Alter Grundsicherung braucht, Pflegekosten nicht mehr bezahlen kann oder wegen einer Behinderung Unterstützung beantragt, landet schnell in einem Geflecht aus Sozialamt, Kommune und verschiedenen Online-Portalen. Künftig soll ein zentraler digitaler Zugang die Suche nach der zuständigen Stelle und den Weg zum Antrag vereinfachen.

Entschieden hat das am 15. Juli 2026 ein gemeinsames Gremium von Bund, Ländern und Kommunen: Die bereits bestehende Sozialplattform wird zum zentralen digitalen Sozialportal ausgebaut. Anträge sollen darüber langfristig vollständig digital bearbeitet werden können – vom Ausfüllen bis zum Bescheid.

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Der Beschluss kam früher als geplant

Hinter der Entscheidung steht das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“, das seit dem 20. Mai 2026 arbeitet und monatlich bis Ende 2027 tagen soll. Vorsitz führen das Bundesarbeitsministerium und das Bundesdigitalministerium, beteiligt sind die Bundesagentur für Arbeit, die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie die drei kommunalen Spitzenverbände.

Bemerkenswert ist das Tempo. Die Festlegung fiel bereits in der dritten Sitzung, keine drei Monate nach dem Auftakt. Das Arbeitsministerium spricht selbst davon, damit werde eine zentrale Empfehlung der Sozialstaatskommission vorzeitig umgesetzt. Die Kommission hatte im Januar 2026 lediglich empfohlen zu prüfen, welches bestehende Portal sich für den Ausbau eignet.

Grundsicherung soll leichter erreichbar werden

Besonders wichtig ist der Bereich Alter und Erwerbsminderung. Schon heute führt die Plattform zu Anträgen auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung kommt infrage, wenn die eigene Rente und weiteres Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reichen.

Auch Hilfe zur Pflege ist auf der Plattform zu finden. Sie kann notwendig werden, wenn die Pflegeversicherung und das eigene Geld nicht ausreichen, um häusliche Pflege oder einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen. Hinzu kommen Eingliederungshilfe, Blindenhilfe, Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt.

Bislang hängt die tatsächliche Online-Nutzung stark davon ab, welche Kommune zuständig ist und welche Verfahren dort bereits angeschlossen sind. Über die Postleitzahl wird deshalb zunächst die richtige Behörde gesucht. Der neue Beschluss soll aus diesem Flickenteppich schrittweise einen einheitlichen Zugang machen.

Antrag und Bescheid sollen komplett digital laufen

Der Plan geht weiter als ein Online-Formular, das am Ende ausgedruckt oder in der Behörde erneut erfasst werden muss. Vorgesehen ist eine durchgängige digitale Bearbeitung. Daten sollen elektronisch übermittelt, Nachweise digital eingereicht und Bescheide ebenfalls online zugestellt werden können.

Für die Anmeldung dient das Bürgerkonto BundID. Später soll zusätzlich die europäische digitale Identitäts-Wallet genutzt werden können. Außerdem wird eine Anbindung der Deutschland-App verfolgt.

Besonders bei Grundsicherung und Pflegehilfe könnte das einen spürbaren Unterschied machen. Viele Antragsteller sind gesundheitlich eingeschränkt, pflegen Angehörige oder können nicht ohne Weiteres mehrfach beim Sozialamt vorsprechen. Jeder zusätzliche Behördengang wird dann zur Belastung.

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Bereits vorhandene Daten sollen nicht immer neu verlangt werden

Ein weiterer Baustein ist der Zugriff auf Registerdaten. Die Sozialplattform dient als Pilotprojekt für den Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System, über das Behörden vorhandene Angaben unter festgelegten Voraussetzungen digital abrufen können. Bürger sollen dieselben Daten dadurch nicht bei jedem Antrag erneut einreichen müssen.

In der Praxis wäre das ein großer Schritt. Wer Grundsicherung beantragt, muss bislang zahlreiche Angaben zu Einkommen, Rente, Miete, Vermögen und Krankenversicherung belegen. Bei Hilfe zur Pflege kommen Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und die tatsächlichen Pflegekosten hinzu.

Der neue Zugang ändert allerdings nichts an den Anspruchsvoraussetzungen. Einkommen und Vermögen werden weiterhin geprüft. Auch die zuständigen Sozialämter und Kommunen bleiben für die Entscheidung verantwortlich. Digitalisiert wird zunächst der Weg zur Leistung, nicht das Leistungsrecht selbst.

Noch gibt es keinen bundesweiten Sofortstart

Mit der Entscheidung steht das Ziel fest, die vollständige Umsetzung aber noch nicht. Der Beschluss eines Gremiums ist kein Gesetz. Die Plattform soll schrittweise ausgebaut und für Behörden verbindlicher werden – die dafür nötige Verbindlichkeit muss laut Arbeitsministerium erst hergestellt werden. Ein Datum, ab dem jede Sozialleistung in jeder Kommune vollständig digital beantragt und bearbeitet werden kann, wurde nicht genannt.

In den kommenden Monaten sollen unter anderem ein verbindlicher Datenstandard und konkrete Schnittstellen festgelegt werden. Betrieben und finanziert wird die Sozialplattform bereits von einer Allianz aus 14 Bundesländern.

Wer heute einen Antrag stellen möchte, kann deshalb schon auf der Sozialplattform prüfen, ob der passende Online-Antrag für den eigenen Wohnort verfügbar ist. Fehlt die digitale Anbindung, bleibt weiterhin der Antrag beim örtlichen Sozialamt oder der zuständigen Behörde.

Ein Portal löst nicht jedes Problem

Der digitale Zugang kann Anträge vereinfachen, beseitigt aber nicht automatisch lange Bearbeitungszeiten oder komplizierte Nachweispflichten. Gerade ältere Menschen und Personen mit Behinderung dürfen außerdem nicht auf einen rein digitalen Weg verwiesen werden.

Bestehende Zugänge sollen deshalb erhalten bleiben. Wer ein Online-Verfahren nicht nutzen kann oder möchte, muss den Antrag weiterhin schriftlich oder persönlich stellen können. Auch bestehende Fachportale sollen nach Angaben des Arbeitsministeriums nicht abgeschafft, sondern vernetzt werden.

Beratung bleibt ebenfalls notwendig, weil viele Leistungen voneinander abgegrenzt werden müssen. Bei einer kleinen Altersrente kann etwa Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege infrage kommen. Welche Leistung passt, hängt von Wohnform, Pflegebedarf, Einkommen und weiteren Umständen ab. Ein zentrales Portal kann dabei Orientierung geben, ersetzt aber nicht jede Prüfung.