Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Ab 603,01 Euro beginnt grundsätzlich der Midijob. Ganz so simpel ist die Grenze in der Praxis aber nicht. Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der regelmäßige Verdienst.
Für Minijobber und Arbeitgeber ist das wichtig, weil ein Wechsel in den Midijob die Abrechnung verändert. Statt pauschaler Minijob-Regeln gilt dann Sozialversicherungspflicht im Übergangsbereich. Dadurch entstehen zwar Abzüge, dafür aber auch vollerer Schutz in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Jahresgrenze zählt mit
Ein Minijob darf 2026 regelmäßig bis zu 603 Euro im Monat bringen. Auf das Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro. Wer in einem Monat mehr verdient, verliert den Minijob-Status deshalb nicht automatisch.
Schwankender Verdienst ist möglich, solange der durchschnittliche Monatsverdienst eingehalten wird. Verdient jemand zum Beispiel in einem Monat 710 Euro und in einem anderen Monat entsprechend weniger, kann die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleiben. Entscheidend ist, ob die Jahresgrenze passt und die Schwankungen noch zum natürlichen Verlauf des Minijobs gehören.
Genau darauf weist auch die Minijob-Zentrale hin. Sie nennt für 2026 die Jahresgrenze von 7.236 Euro und erklärt zugleich, dass einzelne Monate oberhalb von 603 Euro möglich sein können.
Minijob-Steuer soll auf 5 Prozent steigen
Auch über der Jahresgrenze gibt es Ausnahmen
Eine zweite Konstellation ist besonders wichtig: unvorhersehbares Überschreiten. Dann kann der Verdienst in einzelnen Monaten sogar dazu führen, dass die Jahresgrenze von 7.236 Euro überschritten wird, ohne dass der Minijob sofort wegfällt.
Das gilt aber nur unter engen Voraussetzungen. Das Überschreiten muss gelegentlich und unvorhersehbar sein. Gelegentlich bedeutet: höchstens zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres. Außerdem darf der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze erreichen, 2026 also maximal 1.206 Euro.
Typisches Beispiel ist eine spontane Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit oder von Anfang an geplante Zusatzstunden sind dagegen nicht unvorhersehbar. Wer regelmäßig mehr arbeitet, kann sich nicht dauerhaft auf diese Ausnahme stützen.
| Fall | Folge |
|---|---|
| regelmäßig bis 603 € im Monat | Minijob bleibt möglich |
| schwankender Verdienst, aber höchstens 7.236 € im Jahr | Minijob kann weiter bestehen |
| unvorhersehbar mehr Verdienst in höchstens zwei Monaten | Minijob kann trotz Überschreitung bleiben, maximal 1.206 € im Monat |
| dauerhaft mehr als 603 € im Monat | Übergangsbereich kann greifen |
Ab 603,01 Euro beginnt der Midijob
Liegt der regelmäßige Verdienst über der Minijob-Grenze, beginnt 2026 ab 603,01 Euro der Übergangsbereich. Dieser reicht bis 2.000 Euro im Monat. Umgangssprachlich ist dann vom Midijob die Rede.
Midijob bedeutet nicht einfach „Minijob plus ein bisschen mehr Lohn“. Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil ist im Übergangsbereich reduziert und steigt mit dem Einkommen an. Für die Rentenansprüche wird der Verdienst aber grundsätzlich voll berücksichtigt.
Für Beschäftigte ohne anderen Hauptjob kann das ein Vorteil sein. Beim Minijob gelten Sonderregeln. Beim Midijob entstehen dagegen echte Ansprüche in der Sozialversicherung, etwa bei Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rente.
Für die Rente macht die Befreiung einen Unterschied
Minijobber sind in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Sie können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wer die Befreiung wählt, spart den Eigenanteil, baut aber auch weniger Rentenansprüche auf.
Gerade deshalb lohnt sich vor einem Wechsel oder vor einer Befreiung ein genauer Blick auf die Rentenwirkung. Mit dem Minijob-Rentenrechner lässt sich überschlagen, wie hoch der eigene Rentenbeitrag ist und was der Minijob für spätere Rentenansprüche bringen kann.
Minijobber bekommen eine zweite Chance für die Rente
Die Grenze ist keine reine Monatszahl
Für 2026 bleibt die 603-Euro-Grenze der zentrale Orientierungspunkt. Wer aber nur auf den einzelnen Monat schaut, kann die Regel falsch verstehen. Mal mehr als 603 Euro ist nicht automatisch schädlich, wenn der Jahresrahmen eingehalten wird. Auch eine spontane Vertretung kann ausnahmsweise unschädlich sein.
Problematisch wird es, wenn der höhere Verdienst regelmäßig wird. Dann ist der Minijob keine geringfügige Beschäftigung mehr, sondern kann in den Midijob rutschen. Für Beschäftigte bedeutet das weniger Netto als im klassischen Minijob, aber auch mehr soziale Absicherung.