Der Umbau der Minijobs ist politisch einen wichtigen Schritt weiter – und die Bundesregierung räumt bereits eine klare Folge ein: Bleiben Bruttoverdienst und Arbeitszeit unverändert, würde der Nettolohn grundsätzlich sinken. Wie groß der Verlust ausfällt, kann sie bislang nicht sagen. Für Rentner ist das besonders relevant, weil geringfügige Beschäftigung unter arbeitenden Ruheständlern weit verbreitet ist.
Neu ist dabei nicht die Reformidee selbst, sondern ihr politischer Stand. Im Juni hatte die Alterssicherungskommission empfohlen, den Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. In einer vom Bundestag am 16. September veröffentlichten Antwort der Bundesregierung vom 10. September 2026 heißt es nun, der Koalitionsausschuss habe entschieden, die Empfehlungen der Kommission als Gesamtpaket umzusetzen. An der gesetzlichen Ausgestaltung werde gearbeitet.
Damit ist die Reform noch kein geltendes Recht. Der politische Kurs ist aber klarer als noch im Sommer – und mit ihm auch die Richtung der finanziellen Folge.
Weniger Netto ist einkalkuliert – nur die Höhe nicht
Heute gelten für Minijobs besondere Regeln bei Steuern und Sozialabgaben. Zusätzlich besteht im Minijob grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, von der sich Beschäftigte befreien lassen können. Nach dem Kommissionsmodell soll diese Befreiungsmöglichkeit entfallen. Darüber hinaus soll auch der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus zurückgenommen werden.
Genau daraus folgt der zentrale Punkt der neuen Regierungsantwort. Wo künftig mehr reguläre Sozialversicherungsbeiträge anfallen, bleibt bei gleichem Brutto weniger Netto übrig. Die Bundesregierung bestätigt das ausdrücklich. Zusätzlich könne je nach Ausgestaltung und persönlicher Situation eine individuelle Besteuerung hinzukommen.
Gefragt wurde zugleich, wie stark sich der Nettolohn bei verschiedenen Einkommen und Steuerklassen verändert und was bei einem Minijob an der heutigen Grenze von 603 Euro übrig bliebe. Darauf liefert die Bundesregierung keine konkrete Zahl. Auch für Rentner oder Erwerbsminderungsrentner liegen keine Modellrechnungen vor.
Das ist mehr als eine technische Lücke. Solange nicht feststeht, welche Beiträge künftig konkret erhoben werden und welche Ausnahmen bestehen bleiben, lässt sich die Belastung nicht seriös beziffern. Der politische Beschluss reicht also bereits weit genug, um die Richtung zu kennen – für den tatsächlichen Geldverlust fehlt aber noch das Gesetz.
Rentner trifft es besonders
Die Reform trifft eine Beschäftigungsform, die im Ruhestand besonders häufig genutzt wird. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren 2025 knapp 14 Prozent der 65- bis 74-jährigen Bezieher einer gesetzlichen Altersrente erwerbstätig. Fast die Hälfte der arbeitenden Rentner gab an, geringfügig beschäftigt zu sein.
Für diese Gruppe könnte der Umbau deshalb stärker ins Gewicht fallen als für viele andere Beschäftigte. Gleichzeitig setzt die Aktivrente seit 2026 einen gegenteiligen Anreiz: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Arbeitslohn im Monat begünstigt, während Minijobs von diesem Steuerbonus bislang ausgeschlossen sind.
Wie beide Regelungen künftig zusammenspielen, ist noch offen. Entscheidend wird sein, welchen Status geringfügige Beschäftigung nach der Reform tatsächlich erhält und ob daraus neue Zugänge oder neue Ausschlüsse bei der Aktivrente entstehen. Dazu legt die Bundesregierung bislang keine Details vor.
Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt deshalb das bisherige Minijob-Recht maßgeblich. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro, 2027 steigt sie nach geltendem Recht auf 633 Euro. Die neue Regierungsantwort ändert daran noch nichts. Sie verschärft aber den politischen Befund: Die Abschaffung des Sonderstatus ist nicht mehr nur eine Empfehlung der Rentenkommission – und die Bundesregierung weiß bereits, dass Beschäftigte grundsätzlich Netto verlieren würden, ohne bislang sagen zu können, wie viel.