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Minijob-Steuer soll auf 5 Prozent steigen

Schilder mit der Aufschrift 2%, 5%, Minijob und Steuern. Im Hintergrund verschwommen der Bundestag

Minijobs sollen steuerlich teurer werden. Die Koalition will den Pauschalsteuersatz von zwei auf fünf Prozent erhöhen. Damit steigt eine der wichtigsten Abgaben auf geringfügige Beschäftigung. Für Arbeitgeber wird der Minijob dadurch teurer. Für Beschäftigte kommt es darauf an, ob die höhere Pauschsteuer beim Arbeitgeber bleibt oder vom Lohn abgezogen wird.

Die Änderung ist ein konkreter steuerlicher Schritt. Sie ist aber nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Abschaffung des Minijobs. Der Sonderstatus bleibt nach der bisherigen Planung zunächst erhalten, nur die pauschale Besteuerung würde teurer.

Was die Koalition ändern will

Im Steuerteil der neuen Einigung heißt es, der Pauschalsteuersatz bei sogenannten Mini-Jobs werde von zwei auf fünf Prozent angehoben. Das Bundesfinanzministerium nennt die Erhöhung als Teil der Gegenfinanzierung für die geplanten Steuerentlastungen.

Damit ist politisch ein konkreter Schritt vereinbart. Geltendes Recht ist die höhere Pauschsteuer aber noch nicht. Dafür braucht es eine gesetzliche Umsetzung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.

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Was aktuell noch gilt

Derzeit beträgt die einheitliche Pauschsteuer zwei Prozent des Lohns. Darin sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag enthalten. Der Arbeitgeber zahlt diese Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Eine eigene Abrechnung mit dem Finanzamt ist dafür nicht nötig.

Genau dieses Modell soll nach den Plänen nicht abgeschafft, sondern verteuert werden. Aus zwei Prozent würden fünf Prozent. Der Mechanismus der Pauschbesteuerung bliebe damit zunächst erhalten.

So viel macht die höhere Pauschsteuer aus

Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist der Unterschied gut sichtbar. Zwei Prozent Pauschsteuer bedeuten 12,06 Euro im Monat. Fünf Prozent wären 30,15 Euro. Die Mehrbelastung liegt damit bei 18,09 Euro im Monat.

Beispiel bei 603 € Monatsverdienst2 % heute5 % geplantMehrbelastung
Pauschsteuer pro Monat12,06 €30,15 €18,09 €
Pauschsteuer pro Jahr144,72 €361,80 €217,08 €

Für Arbeitgeber ist das kein riesiger Betrag, aber bei vielen Minijobs summiert sich die Änderung. Bei zehn vollen Minijobs läge die zusätzliche Pauschsteuer rechnerisch schon bei 180,90 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet wären es 2.170,80 Euro.

Wer die Steuer am Ende zahlt

In der Praxis ist entscheidend, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. Häufig trägt der Arbeitgeber die Pauschsteuer zusätzlich zum vereinbarten Lohn. Dann kommt die Erhöhung vor allem beim Betrieb an.

Anders sieht es aus, wenn ein Bruttolohn vereinbart ist und der Arbeitgeber die Pauschsteuer vom Verdienst abzieht. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass ein Abzug vom Lohn möglich ist, wenn dies entsprechend vereinbart wurde. Dann kann die höhere Pauschsteuer auch das Netto des Minijobbers mindern.

Bei einem vollen Minijob von 603 Euro wären das rechnerisch bis zu 18,09 Euro weniger im Monat gegenüber der bisherigen Zwei-Prozent-Pauschsteuer. Entscheidend ist also nicht nur der neue Steuersatz, sondern auch, wer ihn wirtschaftlich trägt.

Was die Erhöhung nicht bedeutet

Die geplante Erhöhung auf fünf Prozent schafft die Pauschbesteuerung nicht automatisch ab. Der Minijob würde nach dieser Änderung weiterhin pauschal besteuert, nur zu einem höheren Satz.

Das ist wichtig, weil parallel eine größere Debatte über den Sonderstatus von Minijobs läuft. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht zu beenden und langfristig auch den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzubauen. Die Minijob-Zentrale stellt dazu aber klar: Diese Empfehlungen sind noch keine Gesetzesänderung.

Die Fünf-Prozent-Regel ist deshalb kein Beleg dafür, dass Minijobs abgeschafft werden. Sie ist aber auch kein Beleg dafür, dass die größere Reform erledigt ist. Sie zeigt zunächst nur: Die Koalition will den Minijob teurer machen, ohne den pauschalen Steuerweg sofort zu streichen.

Die größere Minijob-Reform bleibt offen

Auch die Bundesregierung hat die genaue Ausgestaltung nicht endgültig festgelegt. In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli wurde erklärt, dass die Minijobregel aus dem Rentenpaket über die Sommerpause bis in den Herbst hinein im Detail ausgearbeitet werden soll.

Damit gibt es derzeit zwei Ebenen. Die erste ist konkret: Die Pauschsteuer soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Die zweite ist offen: Wie weit die spätere Minijob-Reform beim Sonderstatus, bei Rentenbeiträgen und bei Sozialabgaben tatsächlich gehen wird.

Für Beschäftigte und Arbeitgeber ist diese Unterscheidung entscheidend. Eine höhere Pauschsteuer verteuert den Minijob, lässt das Grundmodell aber bestehen. Ein vollständiger Wegfall des Sonderstatus wäre dagegen ein viel größerer Einschnitt. Was dann für Nebenjobber drohen könnte, zeigt unsere Analyse unter Minijob-Reform würde Nebenjobs zum Steuerproblem machen.

Für den Moment gilt deshalb: Die Minijob-Steuer soll steigen. Wie weit die größere Minijob-Reform später wirklich geht, ist noch offen. Entscheidend wird der Gesetzentwurf, der die Pläne konkret umsetzt.