Zum Inhalt springen

Gesundheitscheck ab 45 – so will die Rentenreform Erwerbsminderung verhindern

Mann Mitte 40 sitzt bei Ärztin und lässt sich im Rahmen eines Gesundheitschecks untersuchen

Wer krank wird, verliert oft nicht sofort seine Arbeit. Häufig beginnt es schleichend: Rücken, Psyche, Erschöpfung, lange Krankschreibung, Krankengeld, Reha-Antrag, berufliche Unsicherheit. Am Ende steht manchmal die Erwerbsminderungsrente.

Die Alterssicherungskommission will früher ansetzen. Gesundheitliche Risiken sollen nicht erst dann auffallen, wenn Menschen ihren Beruf kaum noch ausüben können. Prävention und Rehabilitation sollen gestärkt werden, damit mehr Beschäftigte bis zum regulären Rentenalter arbeiten können.

Erwerbsminderungsrente: Wann du Anspruch hast und was wirklich zählt

Gesundheitscheck soll früher warnen

Seit Jahresbeginn 2026 sieht das Rentenrecht ein Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Es kann helfen, Reha-Bedarf zu erkennen, einen individuellen Reha-Prozess zu koordinieren und verschiedene Leistungsträger einzubinden. Die Kommission will dieses Fallmanagement laut ihren Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung eng wissenschaftlich begleiten und weiterentwickeln.

Zusätzlich geht es um eine freiwillige, individuelle und berufsbezogene Gesundheitsvorsorge ab 45 Jahren. Dieser Ü-45-Check soll flächendeckend umgesetzt und ebenfalls wissenschaftlich ausgewertet werden. Später könnte geprüft werden, ob es einen weiteren Check in höherem Alter geben sollte, etwa ab 63.

MaßnahmeZiel
Fallmanagement der RentenversicherungReha-Bedarf früher erkennen und koordinieren
Gesundheitscheck ab 45Risiken im Beruf rechtzeitig sichtbar machen
mögliche spätere Prüfung ab 63rentennahe Jahrgänge gezielter begleiten
bessere Kooperation mit KrankenkassenKrankengeldzeit für Reha und Perspektiven nutzen
stärkeres Reha-Budgettatsächlichen Versorgungsbedarf besser abbilden

Reha soll nicht am Budget scheitern

Der zweite große Punkt betrifft die Rehabilitation. Die Kommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht der Alterssicherungskommission ein Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung, das sich stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert. Der Grund ist einfach: Wenn Reha hilft, Erwerbsminderung zu verhindern, spart das später Rentenausgaben und erhält Arbeitskraft.

Schon heute ist Reha ein großer Bereich der Rentenversicherung. 2024 gab die Deutsche Rentenversicherung brutto rund 8,31 Milliarden Euro für Reha-Leistungen aus. Mehr als 6,67 Milliarden Euro entfielen auf medizinische Rehabilitation, über 1,25 Milliarden Euro auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das geht aus dem Reha-Bericht 2025 der Deutschen Rentenversicherung hervor.

Reha-Ausgaben 2024Betrag
Reha-Leistungen brutto insgesamt8,31 Mrd. €
medizinische Rehabilitationmehr als 6,67 Mrd. €
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenüber 1,25 Mrd. €

Das sind hohe Summen. Trotzdem ist der Ansatz entscheidend: Eine erfolgreiche Reha ist billiger als eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente, wenn sie Arbeit erhält oder eine Rückkehr in Beschäftigung ermöglicht.

Das Präventionsdilemma

Ein Problem benennt die Kommission besonders deutlich: Prävention erreicht nicht immer die Menschen, die sie am dringendsten brauchen. Wer gut informiert ist, einen sicheren Arbeitsplatz hat und sich im System zurechtfindet, nutzt Angebote eher. Menschen mit niedriger Bildung, körperlich belastender Arbeit oder hohem Risiko für Erwerbsminderung kommen dagegen schwerer an.

Genau hier müsste ein Gesundheitscheck ab 45 wirken. Er darf nicht nur ein Angebot für Menschen sein, die sich ohnehin kümmern. Er muss Beschäftigte erreichen, die im Schichtdienst arbeiten, körperlich verschleißen oder wegen psychischer Belastung langsam aus dem Beruf rutschen.

Die Rentenversicherung hat mit Präventionsangeboten bereits Erfahrung. Die Zahl der bewilligten Präventionsleistungen, zu denen das Programm RV Fit gehört, stieg zuletzt deutlich: von 40.814 Bewilligungen im Jahr 2023 auf 56.233 im Jahr 2024, ein Plus von rund 38 Prozent. Das zeigt, dass Prävention wachsen kann, wenn Angebote bekannter und leichter zugänglich werden.

Krankengeldzeit besser nutzen

Besonders wichtig ist die Phase längerer Krankheit. Wer Krankengeld bezieht, ist oft an einem Kipppunkt. Entweder gelingt die Rückkehr in Arbeit, eine Reha oder eine berufliche Neuorientierung. Oder der Weg führt weiter Richtung Erwerbsminderungsrente.

Die Kommission fordert deshalb eine bessere Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Krankengeldzeit soll genutzt werden, um Reha-Möglichkeiten und berufliche Perspektiven zu prüfen. Geschieht das zu spät, steigt die Gefahr, dass eine Erwerbsminderungsrente kaum noch vermeidbar ist.

Erwerbsminderung: Schutzrente soll die Rente mit 63 bei Krankheit ersetzen

Keine Pflicht zur Gesundheitsprüfung

Wichtig ist die Abgrenzung. Der Vorschlag bedeutet nicht, dass alle Beschäftigten ab 45 zu einer Gesundheitsprüfung gezwungen werden sollen. Die Gesundheitsvorsorge soll freiwillig sein. Es geht auch nicht darum, kranke Menschen vom Rentenzugang fernzuhalten, wenn sie wirklich nicht mehr arbeiten können.

Der Ansatz ist ein anderer: Wer noch arbeiten kann, soll früher Unterstützung bekommen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im alten Beruf arbeiten kann, braucht rechtzeitig eine berufliche Perspektive. Und wer trotz allem erwerbsgemindert ist, soll nicht durch unrealistische Anforderungen blockiert werden.

Gerade deshalb gehört der Gesundheitscheck nicht in die Kategorie „Rente kürzen“. Er ist eher der Versuch, Erwerbsminderung zu verhindern, bevor sie dauerhaft wird. Ob das gelingt, hängt aber daran, ob Reha, Prävention und Arbeitsplatzgestaltung tatsächlich besser zusammenspielen.