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Rumänische Rente kann ab Oktober stoppen: Lebensnachweis bis 30. September nötig

Wer eine rumänische gesetzliche Rente bezieht und in Deutschland lebt, muss bis spätestens 30. September 2026 erneut selbst aktiv werden. Die rumänische Rentenkasse verlangt zweimal jährlich eine Lebensbescheinigung. Fehlt der zweite Nachweis, kann die Zahlung bereits ab Oktober ausgesetzt werden. Auf eine neue Aufforderung sollten Betroffene nicht warten: Nach Aufnahme der Rentenzahlung muss die Bescheinigung eigenständig eingereicht werden.

30. September ist keine Erinnerungsfrist

Die Regel gilt für Empfänger rumänischer Renten, die ihren Wohnsitz außerhalb Rumäniens haben. Die Deutsche Rentenversicherung weist für in Deutschland lebende Bezieher ausdrücklich darauf hin, dass das zuständige rumänische Bezirksrentenamt jährlich zwei Lebensbescheinigungen verlangt. Die Termine sind der 31. März und der 30. September.

Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Nachweisverfahren liegt in der Zustellung. Das Bezirksrentenamt fordert die Lebensbescheinigung nach Angaben der DRV nur einmalig im Zusammenhang mit der Aufnahme der Zahlung an. Danach liegt die Frist beim Rentner selbst. Ein ausgebliebener Brief aus Rumänien verschiebt den 30. September deshalb nicht.

Auch die rumänische Nationale Rentenkasse CNPP nennt den halbjährlichen Nachweis als Pflicht der im Ausland lebenden Rentenempfänger. Die Bescheinigung muss von einer zugelassenen Stelle am Wohn- oder Aufenthaltsort bestätigt werden.

Ohne Nachweis kann die Oktober-Rente aussetzen

Die Geldfolge ist deutlich. Geht die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig ein, sieht die rumänische Regelung eine Aussetzung der Rentenzahlung ab dem Monat nach Fristablauf vor. Nach dem 30. September wäre damit bereits Oktober betroffen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Rentenanspruch endgültig verloren ist. Wird die Lebensbescheinigung später nachgereicht, nimmt die rumänische Rentenkasse die Zahlung nach ihren Vorgaben wieder auf. Die Wiederaufnahme erfolgt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Aussetzung und unter Beachtung der allgemeinen Verjährungsfrist. Trotzdem kann eine vermeidbare Zahlungspause entstehen, bis der Nachweis geprüft und verarbeitet ist.

Wer auf die rumänische Rente für laufende Ausgaben angewiesen ist, sollte deshalb nicht bis zum letzten Septembertag warten. Wer den Nachweis per Post schickt, sollte die Laufzeit einplanen und nicht bis zum Fristtag warten.

Bescheinigung muss vorher bestätigt werden

Die CNPP verlangt, dass die Lebensbescheinigung vor einer zuständigen Stelle unterschrieben und bestätigt wird. Als mögliche Stellen nennt die rumänische Rentenverwaltung unter anderem Rentenversicherungsträger, örtliche Verwaltungsbehörden, Konsulate, Notare, Rechtsanwälte und Hausärzte am Wohn- oder Aufenthaltsort. Entscheidend ist, dass die Stelle die persönliche Vorsprache beziehungsweise die Identität nach den Vorgaben bescheinigt.

Für die Übermittlung nennt die CNPP mehrere Wege. Der Nachweis kann an die zuständige territoriale Rentenkasse unter anderem per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden. Maßgeblich sind die Kontaktdaten des Trägers, der die rumänische Rente zahlt. Persönliche Renten- und Identifikationsdaten sollten deshalb nicht an irgendeine allgemeine Adresse geschickt werden.

Deutsche und rumänische Rente nicht verwechseln

Wer Versicherungszeiten in Deutschland und Rumänien gesammelt hat, kann Ansprüche aus beiden Systemen besitzen. Europarecht kann Zeiten für die Prüfung von Mindestversicherungszeiten zusammenführen. Gezahlt und verwaltet wird die jeweilige Teilrente aber weiterhin vom zuständigen Staat. Wie ausländische Zeiten beim deutschen Rentenanspruch berücksichtigt werden können, erklärt renten.net bei der Wartezeit für die gesetzliche Rente.

Genau deshalb darf die rumänische Lebensbescheinigung nicht mit den Regeln für eine deutsche Rente verwechselt werden. Für die rumänische Zahlung an einen in Deutschland lebenden Rentner bleibt der 30. September 2026 der entscheidende Termin. Wer den Nachweis noch nicht erledigt hat, hat im August genügend Zeit – liegen lassen sollte er ihn nicht.