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Fast jeder siebte Rentner arbeitet weiter

14 Prozent der Bezieher einer gesetzlichen Altersrente im Alter von 65 bis 74 Jahren waren 2025 weiterhin erwerbstätig. Ein Jahr zuvor lag der Anteil bei 13 Prozent. Bei den 65- und 66-Jährigen arbeitete sogar fast jeder Fünfte. Die neuen Zahlen zeigen allerdings auch: Weiterarbeit im Ruhestand bedeutet meist keinen Vollzeitjob.

Quote steigt auf 14 Prozent

Die Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 erfassen ausschließlich 65- bis 74-Jährige, die den Bezug einer gesetzlichen Altersrente angegeben haben. Pensionäre und Bezieher anderer Rentenarten gehören nicht zu dieser Auswertung. Grundlage sind Selbstauskünfte aus einer Stichprobe von rund einem Prozent der Bevölkerung.

Rentner arbeiteten mit 16 Prozent häufiger als Rentnerinnen mit 11 Prozent. Der Abstand beträgt fünf Prozentpunkte. Aus den Quoten allein lässt sich jedoch nicht ablesen, ob finanzielle Gründe, Freude an der Arbeit oder andere Motive den Ausschlag gaben. Die Statistik widerspricht damit auch der pauschalen Deutung, jeder Job im Ruhestand sei automatisch ein Beleg für eine zu niedrige Rente.

Der Anstieg von 13 auf 14 Prozent entspricht einem Plus von einem Prozentpunkt. Relativ zur Vorjahresquote sind das rund 7,7 Prozent. Daraus lässt sich trotzdem nicht ableiten, dass binnen eines Jahres 7,7 Prozent mehr Rentner einen Job aufgenommen haben. Die Zusammensetzung der Altersgruppe verändert sich laufend, weil neue Jahrgänge hinzukommen und ältere herausfallen.

Mit dem Alter halbiert sich der Anteil

In den ersten Altersgruppen nach dem üblichen Renteneintritt ist Erwerbsarbeit deutlich häufiger. Von den 65- und 66-jährigen Altersrentnern waren 19 Prozent erwerbstätig. Bei den 73- und 74-Jährigen blieben noch acht Prozent im Beruf. Innerhalb dieser Altersspanne sinkt der Anteil damit um mehr als die Hälfte.

Noch stärker fällt der Unterschied nach Bildungsstand aus. Unter Altersrentnern mit hohem Bildungsniveau arbeiteten 18 Prozent weiter. Bei mittlerem Bildungsniveau waren es zwölf Prozent, bei niedrigem Bildungsniveau zehn Prozent. Körperlich weniger belastende Tätigkeiten und flexiblere Arbeitsmöglichkeiten können dabei eine Rolle spielen. Einen ursächlichen Nachweis liefert die Erhebung dafür nicht.

Zwei Drittel bleiben unter 20 Stunden

40 Prozent der arbeitenden Altersrentner kamen auf weniger als zehn Wochenstunden. Weitere 25 Prozent arbeiteten zehn bis unter 20 Stunden. Am anderen Ende lagen 13 Prozent mit mehr als 40 Wochenstunden. Diese langen Arbeitszeiten konzentrierten sich stark auf Selbstständige: Von ihnen überschritten 28 Prozent die 40-Stunden-Marke, bei abhängig Beschäftigten waren es acht Prozent.

Insgesamt standen 73 Prozent in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, 27 Prozent waren selbstständig. Unter den abhängig Beschäftigten hatten 65 Prozent eine geringfügige Beschäftigung. Für das Berichtsjahr 2025 galt eine Minijobgrenze von 556 Euro monatlich. Seit Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro. Welche Rentenwirkung der Eigenanteil zur Rentenversicherung hat, hängt beim Minijob neben der Rente unter anderem von der Befreiung von der Versicherungspflicht ab.

Aktivrente steckt noch nicht in den Zahlen

Die Auswertung bildet das Jahr vor Einführung der Aktivrente ab. Seit Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze laut Bundesregierung bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Der Freibetrag der Aktivrente gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige und Minijobber fallen nicht darunter.

2.000 Euro Aktivrente steuerfrei – dafür gehen Teile der Steuerabzüge verloren

Gerade deshalb darf der neue Steuerbonus nicht mit der gesamten Gruppe arbeitender Rentner gleichgesetzt werden. Nach der 2025er Struktur gehörten 27 Prozent zu den Selbstständigen. Von den abhängig Beschäftigten waren fast zwei Drittel geringfügig beschäftigt. Erst spätere Mikrozensus-Daten können zeigen, ob die Aktivrente den Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Ruhestand tatsächlich erhöht.