Hunderttausende Neurentner haben 2025 einen früheren Rentenbeginn mit einer dauerhaften Kürzung bezahlt. Bei 256.460 neu berechneten Altersvollrenten zog die Deutsche Rentenversicherung Abschläge ab. Im Durchschnitt lagen 33,49 Abschlagsmonate vor. Daraus ergeben sich rechnerisch 10,05 Prozent weniger Rente – und zwar lebenslang.
Fast jede dritte ausgewertete Altersrente ist betroffen
Die DRV-Statistik erfasst 854.912 Altersvollrenten, für die sich die Abschlagsmonate auswerten ließen. Genau 30 Prozent davon begannen mit einem Abzug. Ein Jahr zuvor waren es 251.013 von 892.440 Renten und damit 28,13 Prozent.
Nicht nur der Anteil ist gestiegen. Auch der durchschnittliche vorgezogene Zeitraum wurde länger. 2024 kamen die betroffenen Neurentner auf 32,15 Abschlagsmonate und rechnerisch 9,65 Prozent Kürzung. 2025 waren es 33,49 Monate und 10,05 Prozent. In den vorliegenden DRV-Statistikbänden seit 2015 wurde die Zehn-Prozent-Marke damit erstmals überschritten.
| Altersrente | Ausgewertete Vollrenten | Mit Abschlag | Anteil | Ø Abschlagsmonate | Rechnerischer Ø Abschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Alle Altersrenten | 854.912 | 256.460 | 30,0 % | 33,49 | 10,05 % |
| Nach 35 Versicherungsjahren | 218.137 | 216.852 | 99,4 % | 35,25 | 10,58 % |
| Bei Schwerbehinderung | 61.007 | 39.422 | 64,6 % | 23,87 | 7,16 % |
Grundlage ist Tabelle 20.00 Z im neuen Statistikband Rente 2025 vom 22. Juli 2026. Die Gesamtzahl von 925.865 neuen Altersrenten ist höher, weil der Band an anderer Stelle auch Fälle enthält, die in der Abschlagstabelle nicht als auswertbare Vollrente mit Rentenberechnung erscheinen. Die 30 Prozent dürfen deshalb nicht ungeprüft auf sämtliche Rentenzugänge übertragen werden.
Die Rente nach 35 Jahren treibt die Zahl
Fast alle Abschlagsfälle entfielen auf zwei Rentenarten. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren wurden 216.852 von 218.137 ausgewerteten Vollrenten gekürzt. Die durchschnittlichen 35,25 Monate entsprechen 10,58 Prozent. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen betraf der Abzug 39.422 von 61.007 Fällen.
Davon zu unterscheiden ist die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Sie kann nur an der dafür vorgesehenen Altersgrenze beginnen und lässt sich nicht noch weiter vorziehen, indem freiwillig ein Abschlag akzeptiert wird. Wer früher starten will, benötigt eine andere Rentenart. Welche Variante hinter dem geläufigen Begriff Rente mit 63 steckt, entscheidet daher über mehrere Prozentpunkte beim Zahlbetrag.
Die Kürzung endet nicht mit 67
Für jeden Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,003. Das entspricht 0,3 Prozent. Der Abzug verschwindet später weder mit 65 noch mit 67. Er wirkt auch auf künftige Rentenerhöhungen, weil die prozentual gekürzte Rente angepasst wird.
Ein früher Rentenbeginn kostet zusätzlich mögliche Entgeltpunkte aus den Monaten, in denen nicht mehr gearbeitet und eingezahlt wird. Dieser zweite Effekt steckt nicht im Abschlag. Wer lediglich 10,05 Prozent von einer hochgerechneten Rente zum Regelalter abzieht, kann den tatsächlichen Abstand deshalb unterschätzen.
Ausgleichen ist ab 50 möglich
Ab dem 50. Geburtstag können Versicherte eine besondere Rentenauskunft anfordern und Abschläge ganz oder teilweise durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Die Zahlung verpflichtet später nicht zum frühen Rentenbeginn. Beginnt die Rente doch erst abschlagsfrei, erhöhen die zusätzlichen Beiträge grundsätzlich den Anspruch.
Billig ist der Ausgleich nicht. Seine Höhe hängt von der erwarteten Rente, dem geplanten Beginn und den jeweils geltenden Rechengrößen ab. Die persönliche Belastung lässt sich daher nicht aus dem statistischen Durchschnitt ableiten. Die genaue Wirkung der Rentenabschläge sollte mit dem individuellen Rentenbeginn und dem voraussichtlichen Bruttobetrag gerechnet werden. Gerade die neue Zehn-Prozent-Marke zeigt, dass wenige zusätzliche Monate inzwischen einen vierstelligen Jahresunterschied ausmachen können.