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Wohngeld-Kürzung könnte Tausende Rentner in die Grundsicherung drängen

Älterer Mann mit Unterlagen vor dem Eingang eines Sozialamts. Das Motiv verdeutlicht die möglichen Folgen geplanter Wohngeld-Kürzungen für Rentner mit niedrigen Einkommen.

Steigende Mieten, hohe Nebenkosten und oft nur eine kleine Altersrente: Für viele Rentner ist das Wohngeld längst zu einer wichtigen finanziellen Unterstützung geworden. Doch genau diese Leistung steht nun auf dem Prüfstand. Die Bundesregierung plant im Zuge der Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2027 Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz könnte dadurch rund jeder dritte bisherige Wohngeldhaushalt seinen Anspruch verlieren. Für manche Rentner bliebe dann nur noch die Grundsicherung im Alter der Sozialhilfe als Auffangnetz.

Rentner sind längst die größte Gruppe unter den Wohngeldempfängern

Wie wichtig das Wohngeld inzwischen für viele Senioren geworden ist, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung: Im Jahr 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld – in mehr als der Hälfte von ihnen, genauer in 52 Prozent, lebten Rentner. Insgesamt erhielten rund 638.000 Senioren den Zuschuss zu ihren Wohnkosten.

Damit stellen Rentner inzwischen die größte Gruppe unter den Wohngeldempfängern. Für viele von ihnen ist das Wohngeld kein zusätzlicher Bonus, sondern ein entscheidender Baustein, damit die Rente zusammen mit dem Zuschuss ausreicht, um die laufenden Wohnkosten zu finanzieren.

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Zwei Milliarden Euro sollen beim Wohngeld eingespart werden

Hintergrund der Reform sind die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2027. Bund und Länder sollen ihre Ausgaben für das Wohngeld künftig zusammen um zwei Milliarden Euro pro Jahr senken – eine Summe, die sich direkt auf den Kreis der Anspruchsberechtigten auswirken dürfte.

Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz könnte dadurch rund jeder dritte bisherige Wohngeldhaushalt seinen Anspruch verlieren. Betroffen wären vor allem Menschen, deren Einkommen bislang nur knapp innerhalb der geltenden Anspruchsgrenzen liegt.

Wie die neuen Einkommensgrenzen im Einzelnen aussehen sollen, ist bislang noch offen. Klar ist jedoch bereits: Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig ein deutlich kleinerer Personenkreis Wohngeld erhalten als bisher.

Wenn das Wohngeld wegfällt, bleibt oft nur die Grundsicherung

Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten. Voraussetzung dafür ist, dass der übrige Lebensunterhalt grundsätzlich aus eigenem Einkommen – etwa der Altersrente – bestritten werden kann.

Fällt dieser Zuschuss künftig weg und reicht die Rente anschließend nicht mehr aus, um Miete und Lebensunterhalt zu finanzieren, kann stattdessen ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) bestehen. Anders als das Wohngeld ist das jedoch eine Sozialleistung zur Sicherung des gesamten Lebensunterhalts und mit einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung verbunden.

Ob ein Rentner nach einem Wegfall des Wohngelds tatsächlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, hängt immer von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Eine automatische Umstellung von einer Leistung zur anderen gibt es nicht.

Für viele Rentner geht es um mehr als 200 Euro im Monat

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, richtet sich unter anderem nach Einkommen, Wohnkosten, Haushaltsgröße und der Mietstufe des Wohnortes. Einheitliche Pauschalen gibt es deshalb nicht – welche Voraussetzungen für Rentner im Detail gelten, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Beispielrechnungen für das Jahr 2026 zeigen aber, wie groß die finanzielle Entlastung im Einzelfall sein kann:

Ein alleinstehender Rentner in Berlin (Mietstufe 4) mit einer monatlichen Miete von 600 Euro erhält bei einer Nettorente von 1.100 Euro derzeit rund 241 Euro Wohngeld. Bei 1.200 Euro Nettorente sind es noch etwa 190 Euro, bei 1.300 Euro 138 Euro und selbst bei 1.400 Euro können noch rund 86 Euro gezahlt werden.

Gerade bei kleineren Renten kann dieser Zuschuss darüber entscheiden, ob die Wohnkosten noch aus eigener Kraft bezahlt werden können oder das Haushaltsbudget dauerhaft unter Druck gerät.

Bestehende Bescheide bleiben vorerst gültig

Wer als Rentner bereits Wohngeld erhält, muss durch die angekündigten Kürzungen zunächst keine unmittelbaren Einschnitte befürchten. Bestehende Bewilligungen bleiben nach Angaben des Bundesbauministeriums gültig.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, in Einzelfällen auch für 24 Monate. Erst wenn anschließend ein neuer Antrag gestellt werden muss, würden die dann geltenden gesetzlichen Regelungen greifen.

Bis zur Reform ist es noch ein weiter Weg

Bislang handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf. Dieser befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und muss anschließend vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach folgen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat.

Bis dahin gelten die bisherigen Wohngeldregelungen unverändert weiter. Rentner, die die aktuellen Voraussetzungen erfüllen, können weiterhin Wohngeld beantragen. Erst wenn die Reform beschlossen ist, entscheidet sich, wer den Zuschuss auch künftig noch erhält und wer stattdessen auf andere Sozialleistungen angewiesen sein könnte.