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Wer 2026 ohne Abschlag in Rente gehen kann

Älterer Arbeitnehmer verlässt mit einem Karton persönlicher Gegenstände lächelnd seinen Arbeitsplatz, während Kollegen ihn im Hintergrund verabschieden.

Das Rentenalter in Deutschland steigt seit Jahren schrittweise an und liegt im Jahr 2026 bei 66 Jahren und 4 Monaten für die Regelaltersrente. Doch wer genau kann in diesem Jahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, und welche Bedingungen gelten dabei?

Renteneintrittsalter in Deutschland

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 64,7 Jahre. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahrzehnte fort – zum Vergleich: Im Jahr 2000 lag das Eintrittsalter noch bei 62,3 Jahren. Etwa ein Viertel der neuen Renten wurde jedoch mit Abschlägen versehen, da diese Rentner bereits vor Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gingen. Genau deshalb ist es wichtig, das persönliche Renteneintrittsalter zu kennen und rechtzeitig zu planen, um dauerhafte Abschläge möglichst zu vermeiden.

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Regelaltersgrenze im Jahr 2026

Im Jahr 2026 erreichen Versicherte, die 1960 geboren wurden, die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Das bedeutet, dass diese Personen erstmals im Jahr 2026 ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wann genau diese Regelaltersgrenze erreicht wird (die erste Rentenzahlung erfolgt jeweils im Folgemonat):

GeburtsmonatErreichen der
Regelaltersgrenze
Oktober 1959Dezember 2025
November 1959Januar 2026
Dezember 1959Februar 2026
Januar 1960Mai 2026
Februar 1960Juni 2026
März 1960Juli 2026
April 1960August 2026
Mai 1960September 2026
Juni 1960Oktober 2026
Juli 1960November 2026
August 1960Dezember 2026

Beginn der Rentenzahlung

Die erste Rentenzahlung erfolgt nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 1 SGB VI immer im Monat nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Konkret heißt das: Wer beispielsweise im Juli 2026 die Regelaltersgrenze erreicht, erhält seine erste Rentenzahlung ab August 2026.

„Besonders langjährig Versicherte“ früher in Rente

Wer 2026 nach 45 Beitragsjahren („besonders langjährig Versicherte“) abschlagsfrei früher in Rente gehen möchte, muss die entsprechende Altersgrenze erfüllen. Diese liegt für den Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und 6 Monaten und steigt für den Jahrgang 1962 auf 64 Jahre und 8 Monate an. Folgende Personen können somit 2026 abschlagsfrei früher in Rente gehen:

GeburtsdatumMonat des Rentenbeginns
(45 Beitragsjahre)
06/1961Januar 2026
07/1961Februar 2026
08/1961März 2026
09/1961April 2026
10/1961Mai 2026
11/1961Juni 2026
12/1961Juli 2026
01/1962Oktober 2026
02/1962November 2026
03/1962Dezember 2026

Jahrgang mit Renteneintritt bei 65 Jahren

Alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, erreichen als besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren das abschlagsfreie Rentenalter, das ist auch das aktuelle Ende der Staffelung.

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Persönliches Renteneintrittsalter einsehen

Das persönliche Renteneintrittsalter findet sich auf der jährlichen Renteninformation oder Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung an jeden Versicherten verschickt. Dort werden der frühestmögliche und reguläre Rentenbeginn sowie die voraussichtliche Rentenhöhe angegeben. Wer diese Information aktuell nicht vorliegen hat, kann sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder online abrufen.

Frühzeitige Beratung empfehlenswert

Um sicherzustellen, dass der Rentenbeginn reibungslos abläuft und um alle individuellen Fragen zu klären, empfiehlt sich frühzeitig ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese gibt verbindliche Auskünfte zum individuellen Renteneintritt und den notwendigen Formalitäten – parallel kann man sich auch an Sozialverbände etc. wenden, die hierzu ebenfalls beraten.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales