Die große Rentenreform soll noch 2026 ins parlamentarische Verfahren. Doch ausgerechnet für die ersten Jahre danach fehlt die entscheidende Rechnung: Die Bundesregierung kann derzeit nicht beziffern, welches Rentenniveau Menschen mit Rentenbeginn 2032 oder 2040 erwartet. Auch die Kosten des geplanten Übergangsschutzes bleiben offen. Für Versicherte jenseits der heutigen Haltelinie gibt es damit ein politisches Versprechen, aber noch keine belastbare Zahl.
Wie groß diese Lücke ist, zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Das Papier datiert vom 14. September 2026. Vier Tage später machte der Bundestag die Kernaussage öffentlich. Gefragt wurde nicht allgemein nach der Zukunft der Rente, sondern nach konkreten Rentenzugängen.
2027 lässt sich berechnen, ab 2032 wird es offen
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2027 verweist die Regierung noch auf den geltenden Rentenversicherungsbericht. Dann greift die gesetzliche Haltelinie: Das Sicherungsniveau vor Steuern darf bis einschließlich 2031 nicht unter 48 Prozent sinken.
Bei den Jahrgängen 2032 und 2040 bricht die Antwort ab. Das Bundesarbeitsministerium arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, heißt es. Weil die genaue Ausgestaltung noch ausstehe, seien Aussagen zum Rentenniveau unter der künftigen Rechtslage nicht möglich.
Damit kündigt die Regierung keine Kürzung an. Sie räumt vielmehr ein, dass sich ihr Reformkurs noch nicht in Werte übersetzen lässt, mit denen Beschäftigte ihren Ruhestand planen könnten. Selbst ein Prozentsatz für das künftige System fehlt. Ein persönlicher Eurobetrag lässt sich daraus erst recht nicht ableiten.
Ohnehin ist das Rentenniveau keine Garantie von 48 Prozent des letzten Gehalts. Es vergleicht die verfügbare Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Trotzdem zeigt die Kennzahl, ob die gesetzliche Rente den Löhnen folgt oder relativ zurückfällt. Genau diese Orientierung fehlt für die Zeit ab 2032.
Mehrere Zahnräder sollen gleichzeitig ineinandergreifen
Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll dann eine neue Rentenlogik beginnen. Der Nachhaltigkeitsfaktor würde wieder angewendet und zugleich verschärft. Sein Gewicht, der sogenannte Parameter Alpha, soll von 0,25 auf 0,33 steigen. Verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern, könnte die Demografie das jährliche Rentenplus stärker bremsen.
Als Gegengewicht ist eine gesetzliche Kapitalrente vorgesehen. Sie braucht allerdings Zeit, bevor nennenswerte Erträge entstehen. Wer schon kurz nach dem Systemwechsel in Rente geht, hätte diese lange Ansparphase nicht. Deshalb soll ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor die Lücke überbrücken und das Niveau beim Rentenzugang absichern.
Wie diese Zahnräder ineinandergreifen, ist noch nicht ausgerechnet. Die Abgeordneten wollten wissen, wie der Übergangsfaktor für neue Rentner ab 2032 ausgestaltet wird und welche jährlichen Kosten er bis 2045 verursacht. Auf dem Fragenkatalog standen außerdem die Folgen zusätzlicher Kapitalrentenbeiträge für die Rentenanpassung sowie mögliche Auswirkungen auf Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Statt einzelner Antworten fasst die Bundesregierung den gesamten Block zusammen: Die gesetzlichen Regeln würden noch erarbeitet, ihren Wirkungen könne nicht vorgegriffen werden. Eine Kostenschätzung für die Schutzbrücke nennt sie nicht. Offen bleibt somit auch, wie stark der Bundeshaushalt belastet würde.
Das Ziel steht, aber die Rechenregel fehlt
An einem Grundsatz hält die Regierung fest. Renten sollen weiterhin den Löhnen folgen und nicht nur die Inflation ausgleichen. Nach ihrer Rechnung hat sich die Nettostandardrente von 1957 bis 2025 preisbereinigt auf das 2,2-Fache erhöht. Wäre sie ausschließlich an die Preise gekoppelt worden, läge ihre reale Höhe noch auf dem Stand von 1957.
Diese Rückschau spricht für die Lohnbindung, beantwortet aber nicht die Frage nach 2032. Die Kommission will zwar verhindern, dass das Gesamtniveau aus Umlagerente und Kapitalrente schlechter ausfällt als nach geltendem Recht. Solange Nachhaltigkeitsfaktor, Kapitalbeitrag und Übergangsschutz nicht gesetzlich miteinander verzahnt sind, bleibt das eine Zielmarke.
Für die persönliche Planung verläuft die Grenze deshalb mitten durch den Kalender. Bis 2031 sind 48 Prozent gesetzlich abgesichert. Was danach kommt, soll noch 2026 politisch auf den Weg gebracht werden, ist finanziell aber nicht beziffert. Wer später in Rente geht, kann dieses Versprechen heute noch nicht wie eine feste Zahl in seine Kalkulation eintragen.