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Fast 4 Millionen Rentner bekommen noch Renten, die es für Jüngere nicht mehr gibt

Wer heute neu in Rente geht, kann diese beiden Rentenarten gar nicht mehr bekommen. Für jüngere Jahrgänge sind sie seit Jahren geschlossen. Trotzdem spielen sie in der Rentenkasse noch immer eine erstaunlich große Rolle – sogar eine größere als die viel diskutierte Rente mit 63.

Erst der Blick in den aktuellen Rentenbestand zeigt, wie groß dieser Altbestand noch ist. Ende 2025 liefen weiterhin Altersrenten für Frauen sowie Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Zusammen kommen beide Rentenarten auf knapp 3,84 Millionen laufende Zahlungen.

Damit entfällt noch gut jede fünfte Altersrente auf Zugangswege, die für heutige Neurentner längst nicht mehr existieren. Das ist kein Randphänomen aus einer alten Statistik, sondern prägt den Rentenbestand bis heute.

Vor zehn Jahren war noch jede dritte Altersrente betroffen

Wie langsam dieser Austausch funktioniert, zeigt der Vergleich mit 2015. Damals gab es noch rund 3,82 Millionen Altersrenten für Frauen und 2,30 Millionen Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Zusammen waren das gut 6,12 Millionen Renten.

Seitdem ist ihre Zahl um rund 2,28 Millionen oder 37 Prozent gesunken. Gleichzeitig wuchs der gesamte Bestand an Altersrenten von 18,03 auf 19,09 Millionen. Der Anteil der beiden alten Rentenarten fiel damit von knapp 34 auf gut 20 Prozent.

Fast vier Millionen Fälle bleiben trotzdem eine gewaltige Größenordnung. Zum Vergleich: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, meist als Rente mit 63 bezeichnet, kam Ende 2025 auf rund 2,89 Millionen laufende Renten. Die zwei ausgelaufenen Zugangswege liegen zusammen noch fast eine Million darüber.

Eine davon ist die Altersrente für Frauen. Sie war kein Zuschlag für Frauen und auch keine grundsätzlich höhere Rente. Frauen, die vor 1952 geboren wurden, konnten unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen. Dafür brauchten sie mindestens 15 Versicherungsjahre und mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeiträgen nach dem 40. Geburtstag.

Die zweite Rentenart knüpfte an Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit an. Auch hier gilt die Geburtsgrenze vor 1952. Hinzu kamen weitere Voraussetzungen zu Versicherungszeiten, Pflichtbeiträgen und der vorherigen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit.

Bei den Zahlbeträgen unterscheiden sich beide Gruppen deutlich. Die Altersrente für Frauen lag Ende 2025 im Durchschnitt bei 1.142 Euro im Monat. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit waren es 1.657 Euro. Über alle Altersrenten hinweg lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei 1.195 Euro.

Die Differenz ist allerdings kein Beleg dafür, dass die eine Rentenart finanziell besser gestellt wurde. Wie hoch die einzelne Rente ausfiel, hing auch dort vor allem von Versicherungszeiten, Entgeltpunkten und möglichen Abschlägen ab. Die Rentenart regelte vor allem, wann und unter welchen Voraussetzungen der Ruhestand beginnen konnte.

Für jüngere Versicherte ist dieser Teil des Rentenrechts erledigt. Wer heute früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, muss andere Voraussetzungen erfüllen, etwa für die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren.

Genau deshalb ist die Bestandszahl so auffällig: Was für Neurentner längst nicht mehr existiert, prägt die laufenden Zahlungen der Rentenversicherung noch immer millionenfach. Gesetzlich geschlossen heißt im Rentenrecht eben nicht, dass eine Rentenart auch schnell von den monatlichen Überweisungen verschwindet.