Noch im August war die Behauptung, Rentner müssten massenhaft einen Lebensnachweis einreichen, eine Falschmeldung. Jetzt gibt es tatsächlich einen Termin, bei dem aus einer versäumten Formalität ein Zahlungsproblem werden kann. Wer 2026 persönlich zum Lebensnachweis aufgefordert wurde und noch nicht reagiert hat, muss den Nachweis bis 25. September beim Renten Service einreichen. Fehlt er dann weiterhin, kann die deutsche Rente ab Ende Oktober ausbleiben. Betroffen ist allerdings nur ein Teil der Rentner mit Auslandsbezug.
25. September entscheidet über die Oktober-Zahlung
Der Renten Service der Deutschen Post nennt den 25. September 2026 inzwischen ausdrücklich als Eingangstermin. In seinen aktuellen Fragen zum digitalen Verfahren wird auch die Folge genannt: Liegt der Lebensnachweis bis dahin nicht vor, kann die Rentenzahlung ab Ende Oktober 2026 ausbleiben.
Damit geht es nicht mehr nur um einen verspäteten Brief. Wer auf die deutsche Rente für Miete, Lebensmittel und laufende Kosten angewiesen ist, kann durch einen fehlenden Nachweis vorübergehend ohne die gewohnte Überweisung dastehen.
Auch nach einer früher versäumten Frist bleibt noch Zeit. Der digitale Lebensnachweis kann bis 25. September über POSTIDENT erledigt werden. Benötigt werden der persönliche QR-Code aus dem Schreiben, ein akzeptiertes Ausweisdokument im Original und die POSTIDENT-App. Das Ergebnis wird nach erfolgreicher Identifizierung automatisch an den Renten Service übertragen.
Nach dem 25. September ist der Papierweg weiterhin möglich. Der entscheidende Unterschied: Dann ist der vom Renten Service genannte Eingangstermin bereits überschritten. Wer eine Unterbrechung der Zahlung vermeiden will, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, dass ein später abgeschicktes Formular noch rechtzeitig verarbeitet wird.
Für rund 1,2 Millionen Auslandsrenten läuft alles automatisch
Die Zahl der Rentenzahlungen ins Ausland klingt zunächst groß. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gehen rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Bei etwa 1,2 Millionen Zahlungen wird der Lebensnachweis jedoch bereits automatisch über einen Datenaustausch mit ausländischen Behörden erledigt. Das funktioniert unter anderem in Italien, Spanien, Österreich und Australien.
Rechnerisch bleiben damit rund 500.000 Rentenzahlungen außerhalb dieses automatischen Austauschs. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt 500.000 Rentner eine Frist versäumen könnten. Entscheidend ist allein, ob der Renten Service für 2026 persönlich zur Abgabe aufgefordert hat.
Wer seine Rentenanpassungsmitteilung ohne solche Unterlagen erhalten hat, muss nichts tun. Auch bei Wohnsitz in Deutschland ist grundsätzlich kein eigener Lebensnachweis nötig. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Rente auf ein Konto im Ausland fließt.
Genau deshalb war die Falschmeldung vom angeblichen Rentenstopp für alle Rentner irreführend. Die aktuelle Frist ist real, sie gilt aber nur für die tatsächlich angeschriebenen Fälle.
Ein erledigter Nachweis kann trotzdem noch Fragen aufwerfen
Selbst nach erfolgreichem POSTIDENT kann ein Erinnerungsschreiben im Briefkasten landen. Das muss nicht heißen, dass der Nachweis fehlt. Hat POSTIDENT die Identifizierung nach dem 31. Juli durchgeführt und anschließend in App und E-Mail als erfolgreich bestätigt, kann sich die Erinnerung mit der Übermittlung überschnitten haben. Dann ist nach Angaben des Renten Service nichts weiter zu tun.
Anders liegt der Fall bei mehreren Schreiben. Wer beispielsweise mehrere deutsche Renten bezieht und dafür mehrere Aufforderungen erhalten hat, muss den digitalen Nachweis mit jedem einzelnen Schreiben durchführen. Ein erfolgreicher QR-Code erledigt nicht automatisch die übrigen Rentenzahlungen.
Auch Angehörige oder Betreuer können den digitalen Nachweis nicht stellvertretend übernehmen. Der QR-Code ist personengebunden. Wer das Verfahren nicht selbst durchführen kann, muss auf die Lebensbescheinigung in Papierform ausweichen.
Für die angeschriebenen Rentner läuft damit nicht Ende Oktober die eigentliche Frist ab. Bis 25. September muss der Nachweis vorliegen. Ende Oktober ist bereits der Zeitpunkt, ab dem sich ein Versäumnis auf dem Konto bemerkbar machen kann.