Für einen Teil der Auslandsrentner endet am 31. Juli 2026 eine wichtige Frist. Wer zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung zur Abgabe eines Lebensnachweises aufgefordert wurde, muss rechtzeitig reagieren. Ohne den Nachweis droht eine Unterbrechung der Rentenzahlung. Rentner in Deutschland und Empfänger ohne Aufforderung müssen dagegen nichts veranlassen.
Der Renten Service verlangt, dass der Lebensnachweis spätestens am 31. Juli 2026 eingegangen ist. Das Datum bezeichnet damit nicht nur den letzten Tag für den Versand. Bei einem Brief aus dem Ausland kann die verbleibende Postlaufzeit entscheidend werden.
Die Aufforderung wurde seit Mitte Juni zusammen mit der Anpassungsmitteilung zur Rentenerhöhung 2026 verschickt. Der Nachweis soll verhindern, dass eine Rente nach dem Tod des Berechtigten weitergezahlt wird. § 119 SGB VI überträgt dem Renten Service Aufgaben bei der Auszahlung und Prüfung der Zahlungsvoraussetzungen.
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Nur eine ausdrückliche Aufforderung löst die Pflicht aus
Nicht jeder Rentner im Ausland muss jährlich eine Lebensbescheinigung vorlegen. Mit zahlreichen Staaten werden Sterbedaten inzwischen automatisch ausgetauscht. Fehlt der Aufforderungsbogen in der Rentenanpassungsmitteilung, ist für 2026 kein eigener Nachweis erforderlich.
Wer in Deutschland wohnt, muss normalerweise ebenfalls nicht tätig werden. Die Meldebehörden übermitteln die notwendigen Daten. Eine Besonderheit kann allerdings bestehen, wenn die deutsche Rente auf ein ausländisches Konto fließt. Auch dann ist eine Aufforderung zum Lebensnachweis möglich.
Pauschale Warnungen, nach denen alle Rentner bis Ende Juli ihre weitere Existenz bestätigen müssten, sind daher falsch. Darauf hat die Rentenversicherung in einem Faktencheck ausdrücklich hingewiesen. Entscheidend ist allein, ob den persönlichen Unterlagen eine Aufforderung beigefügt war.
Bei mehreren Renten kann ein Nachweis nicht genügen
Bezieht eine Person mehrere deutsche Renten, können mehrere Aufforderungen im Brief liegen. Das betrifft beispielsweise eine eigene Altersrente und eine Witwenrente mit unterschiedlichen Postrentennummern. In diesem Fall muss für jede ausdrücklich aufgeführte Rente ein eigener Lebensnachweis erbracht werden.
Ein ausgefülltes Formular nur für eine der Zahlungen schützt die andere deshalb nicht automatisch. Vor der Rücksendung sollte geprüft werden, wie viele Aufforderungen vorliegen und ob sämtliche Postrentennummern erfasst sind. Gerade bei mehreren Zahlungen kann sonst trotz fristgerechter Reaktion ein Teil der monatlichen Rente gefährdet sein.
E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert
Für den Nachweis auf Papier reicht eine einfache Unterschrift nicht aus. Die rentenberechtigte Person muss das Formular eigenhändig unterschreiben und von einer zugelassenen Stelle bestätigen lassen. Dazu gehören unter anderem Behörden, deutsche Botschaften und Konsulate, Banken, Krankenkassen, Krankenhäuser, Notare sowie ausländische Rentenversicherungsträger.
Anschließend muss das Original per Brief an den Renten Service in Leipzig geschickt werden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax wird nach den aktuellen Hinweisen zur Lebensbescheinigung 2026 nicht anerkannt. Ein eingescanntes und pünktlich versandtes Formular erfüllt die Vorgabe daher nicht.
Gesundheitliche Einschränkungen führen nicht automatisch zu einem Fristaufschub. Kann der Rentner das Formular nicht selbst ausfüllen oder unterschreiben, muss dies im vorgesehenen Abschnitt bestätigt werden. Ist ein persönliches Erscheinen bei der bescheinigenden Stelle aus gesundheitlichen Gründen unmöglich, kann eine andere Person vorsprechen. Auch diese Vertretung muss im Formular dokumentiert werden.
Digital geht es nur persönlich
Alternativ steht der digitale Lebensnachweis über POSTIDENT zur Verfügung. Dafür wird der persönliche QR-Code aus dem Schreiben benötigt. Nach erfolgreicher Identifizierung wird das Ergebnis automatisch an den Renten Service übermittelt. Ein zusätzlicher Brief ist dann nicht erforderlich.
Für Pflegebedürftige und technisch unerfahrene Rentner enthält das Verfahren jedoch eine harte Grenze. Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigte dürfen den digitalen Nachweis nicht stellvertretend erledigen. Nutzt eine andere Person den QR-Code, gilt der Lebensnachweis als nicht erbracht. Das geht aus den Fragen zum digitalen Lebensnachweis hervor.
Unterstützung beim Smartphone oder bei der Einrichtung einer E-Mail-Adresse ist möglich. Die eigentliche Identifizierung muss der Rentenempfänger jedoch selbst durchlaufen. Benötigt werden ein akzeptiertes Ausweisdokument im Original und die aktuelle POSTIDENT-App. Fotos oder Kopien des Ausweises genügen nicht.
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Ein verlorener Brief macht die Pflicht nicht unwirksam
Ist die Aufforderung nicht angekommen oder wurde der QR-Code verlegt, sollte nicht bis zum Fristende gewartet werden. Für das digitale Verfahren kann der persönliche Code aus dem Vorjahr weiterhin funktionieren. Daneben lässt sich online ein Ersatzzugang anfordern. Das Papierformular steht ebenfalls in mehreren Sprachen zum Download bereit.
Die Frist bleibt trotzdem der 31. Juli 2026. Wer zur Vorlage verpflichtet ist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass zunächst eine weitere Erinnerung kommt. Der Lebensnachweis ist nach den Angaben des Renten Service gerade dafür notwendig, die Rente ohne Unterbrechung weiterzuerhalten.
Eine verspätete Bescheinigung lässt den zugrunde liegenden Rentenanspruch nicht automatisch verschwinden. Sie kann aber dazu führen, dass die Auszahlung zunächst angehalten wird, bis der Renten Service wieder von einer fortbestehenden Zahlungsvoraussetzung ausgehen kann. Für Betroffene ist damit nicht nur ein Formular, sondern die pünktliche Überweisung des gesamten monatlichen Einkommens betroffen.