Die E-Mail sieht amtlich aus, nennt ein neues Datenschutzgesetz und verlangt die sofortige Bestätigung persönlicher Daten. Nur dieses Gesetz gibt es nicht. Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor einer aktuellen Phishing-Masche, die Versicherte auf ein fremdes Internetportal lockt. Dort sollen sie genau die Angaben preisgeben, mit denen sich Konten übernehmen und Zahlungen auslösen lassen.
Besonders tückisch ist der Zeitpunkt. Wer gerade einen Rentenantrag gestellt hat, auf eine Renteninformation wartet oder sein Versicherungskonto klärt, kann die Nachricht leicht für eine echte Rückfrage halten.
Die Mail setzt auf amtlichen Druck
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt seit dem 24. August 2026 ausdrücklich vor dem neuen Köder. Angeblich zwinge ein geändertes Datenschutzgesetz die Empfänger dazu, ihre Daten für ein Internetportal neu einzugeben oder zu bestätigen.
Der Vorwand ist geschickt gewählt. Datenschutz klingt nach Behörde, Gesetz und Pflicht. Eine knapp gesetzte Frist erzeugt zusätzlichen Druck. Wer nicht reagiert, so der unterschwellige Eindruck, könnte den Zugriff auf sein Rentenkonto verlieren oder wichtige Unterlagen nicht erhalten.
Genau hier widerspricht die DRV: Persönliche Daten und Zahlungsinformationen fordert sie nicht per E-Mail, SMS oder unerwartetem Telefonanruf an. Benötigte Angaben kommen schriftlich per Post oder werden über das geschützte Kundenportal abgefragt. Eine Schaltfläche in einer unverlangt eingegangenen Mail gehört nicht zu diesem Verfahren.
Ein Telefonat der Rentenversicherung ist zwar möglich, aber nur in einem engen Rahmen. Wer bei einer Kontenklärung oder einem Rentenantrag seine Nummer für Rückfragen angegeben hat, kann angerufen werden. Daraus wird jedoch keine Aufforderung, Bankdaten am Telefon zu nennen oder über einen zugesandten Link zu bestätigen.
„noreply@drv.de“ ist kein Echtheitsbeweis
Der sichtbare Absendername lässt sich fälschen. Selbst eine Adresse mit dem vertrauten Kürzel „DRV“ muss deshalb nicht zur Rentenversicherung gehören. In ihrer Warnung nennt die DRV „noreply@drv.de“ ausdrücklich als Beispiel für eine Spam-Adresse. Entscheidend ist die vollständige Absenderadresse, nicht der groß eingeblendete Name darüber.
Auch fehlerfreies Deutsch bietet keinen Schutz mehr. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund ahmen Betrüger mit künstlicher Intelligenz inzwischen Gestaltung, Sprachstil und typische Formulierungen nach. Die Köder wechseln dabei laufend: Mal geht es um ein Sicherheitsupdate der Digitalen Rentenübersicht, mal um den Versand einer Renteninformation, mal um eine angebliche Fehlbuchung mit Beitragserstattung. Am Ende wartet immer dieselbe Aufforderung – Link öffnen und Daten eingeben.
Nach dem Klick beginnt der Wettlauf
Solange die Mail nur geöffnet wurde, bleibt die Lage überschaubar. Nicht antworten, keinen Link anklicken und die Nachricht in den Spam-Ordner verschieben. Ob tatsächlich Unterlagen fehlen, lässt sich über die selbst eingegebene Adresse des Kundenportals, einen vorhandenen Bescheid oder die offizielle Servicenummer prüfen. Eine echte Renteninformation muss niemals über einen Link in einer unerwarteten Mail freigeschaltet werden.
Wurden dagegen Bankdaten eingetragen, zählt jede Minute. Bank und Kartenanbieter müssen sofort informiert werden. Eingegebene Passwörter sollten von einem anderen Gerät aus geändert werden. Die DRV empfiehlt außerdem, das betroffene Gerät vom Internet zu trennen, Screenshots der falschen Seite zu sichern und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der aktuelle Betrugsversuch lebt davon, dass ein erfundenes Gesetz glaubwürdiger klingt als eine plumpe Gewinnbenachrichtigung. Der einfachste Gegencheck bleibt deshalb der tatsächliche Kontaktweg: Die Rentenversicherung verlangt keine persönlichen Daten über den Link einer unverlangt eingegangenen E-Mail.