Kaum ist die Mütterrente III beschlossene Sache, fordert Wirtschaftsweise Veronika Grimm schon wieder die Axt.
In einem RND-Interview vom 29. August geht sie frontal auf Konfrontationskurs zur Rentenpolitik der Bundesregierung: Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren reiche schlicht nicht aus. Grimm fordert stattdessen, ein Tabu zu brechen – und die Mütterrente wieder zurückzunehmen sowie die Witwenrente grundlegend zu reformieren.
Für Millionen Betroffene steht dabei echtes Geld auf dem Spiel.
Gesetz gilt ab 2027 – Auszahlung stockt bis 2028
Hintergrund des Vorstoßes: Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von 30 auf 36 Monate. Damit werden Eltern dieser Kinder bei der Dauer der Kindererziehungszeit mit Eltern ab 1992 geborener Kinder gleichgestellt.
Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro bringt das halbe Erziehungsjahr rechnerisch 21,26 Euro brutto mehr pro Monat und Kind:
- Bei 2 Kindern: 42,52 Euro
- Bei 3 Kindern: 63,78 Euro
Einen Haken hat die Reform allerdings: Weil die technische Umsetzung noch nicht rechtzeitig möglich ist, fließt die zusätzliche Mütterrente erst 2028 – dann allerdings rückwirkend für Ansprüche ab Januar 2027. Ein gesonderter Antrag ist bei bereits erfassten Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht nötig.
Rund fünf Milliarden Euro sind dafür ab 2027 jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt. Etwa zehn Millionen Mütter und Väter sind betroffen. Ein Sparhebel von enormer Wucht – weshalb Grimms Forderung politisch so brisant ist.
Wo will Grimm den Schnitt ansetzen?
Die Ökonomin bleibt in ihrem Interview die entscheidende Antwort schuldig: Meint sie nur das Kassieren der noch nicht ausgezahlten Mütterrente III? Oder will sie das Rad komplett zurückdrehen – inklusive der Stufen von 2014 und 2019?
Ein Kahlschlag bei den Vorgängerstufen I und II würde gravierende Eingriffe in laufende Renten bedeuten. Dafür gibt das Interview keine handfeste Grundlage her. Doch allein der Gedanke, ein bereits verabschiedetes Gesetz noch vor der ersten Auszahlung der jüngsten Stufe wieder zu ändern, zeigt die neue Schärfe in der Debatte.
Wie viel Mütterrente und Kindererziehungszeiten derzeit tatsächlich bringen, hängt von der Zahl und dem Geburtsjahr der Kinder sowie vom individuellen Versicherungsverlauf ab.
Witwenrente: Das nächste Ziel
Grimm steht mit ihrem Sparkurs nicht allein. Erst Mitte August legte ihr Ratskollege Martin Werding vor und forderte, die klassische Witwenrente künftig durch ein Rentensplitting zu ersetzen – ein Systemwechsel, der Hinterbliebenen im konkreten DRV-Modell 765 Euro monatlich kosten würde.
Grimm nennt zwar kein eigenes Berechnungsmodell, schlägt aber in dieselbe Richtung. Damit stellen inzwischen zwei Mitglieder des Sachverständigenrates Leistungen auf den Prüfstand, die nicht ausschließlich auf eigenen Rentenansprüchen beruhen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Sachverständigenrat als Gremium die Abschaffung der Witwen- oder Mütterrente beschlossen oder empfohlen hätte.
Was bedeutet das jetzt für Betroffene?
Kurzfristig: gar nichts. Grimm spricht als Einzelperson, nicht im Namen des gesamten Rates, und sie schreibt keine Gesetze. Die Mütterrente III ist beschlossen. Um das Plus ab 2027 wieder zu streichen, müsste der Gesetzgeber die gerade beschlossene Regelung erneut ändern.
Danach sieht es aktuell nicht aus. Doch der politische Testballon ist gestartet – und zeigt, wie rau die Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Rente in den kommenden Haushaltsrunden werden dürfte.