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Merz schließt abruptes Ende der Rente mit 63 aus

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren soll nicht abrupt kommen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 27. August erstmals selbst Übergangszeiten für die Reform zugesagt. Damit steht die politische Richtung weiter fest, aber für rentennahe Jahrgänge verschiebt sich die entscheidende Frage: Nicht mehr nur, ob die bisherige Regel fällt, sondern ab welchem Stichtag und für wen.

Was Merz jetzt zugesagt hat

In der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“ bekräftigte der Kanzler zunächst sein Ziel, Anreize zur Frühverrentung abzubauen. Gleichzeitig sagte er, die Reform werde nicht „von einem Tag auf den anderen“ umgesetzt. Über die angekündigten Übergangszeiten bei der Rentenreform berichtete am selben Abend auch die Tagesschau.

Das ist mehr als die bisherige allgemeine Bereitschaft, über Härtefälle zu reden. Merz legt sich damit selbst darauf fest, dass zwischen geltendem Recht und neuem System eine Übergangsphase liegen soll.

Wie diese aussieht, sagte er nicht. Genau darin liegt jetzt der Konfliktstoff.

Für rentennahe Jahrgänge wird der Stichtag entscheidend

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren.

Fällt dieser Rentenweg künftig weg, macht es einen erheblichen Unterschied, ob beispielsweise ein kompletter Jahrgang geschützt wird, nur bereits konkret geplante Rentenbeginne Bestandsschutz erhalten oder die Regel schrittweise ausläuft. Zu keinem dieser Modelle gibt es bisher einen veröffentlichten Gesetzentwurf.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte einen Tag zuvor bereits Übergangsfristen und Vertrauensschutz ins Spiel gebracht. Mit der Aussage von Merz ist zumindest klarer geworden, dass ein harter Schnitt ohne Übergangszeit politisch kaum noch zu erwarten ist.

144 Euro weniger bei 2.000 Euro Rente

Wie teuer der Stichtag werden kann, zeigt ein einfacher Modellfall. Wer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze eine abschlagspflichtige Altersrente nutzt, muss nach heutigem Recht mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat rechnen. Bei 24 Monaten sind das 7,2 Prozent.

Aus einer angenommenen Bruttorente von 2.000 Euro würden damit 1.856 Euro. Der Unterschied beträgt 144 Euro im Monat oder 1.728 Euro im Jahr. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Die Rechnung sagt noch nichts darüber aus, wie die künftige Reform tatsächlich ausgestaltet wird. Sie zeigt aber, warum Übergangsregeln für Menschen kurz vor dem Ruhestand keine juristische Nebensache sind.

Die Schutzrente löst das Problem nicht für alle

Neben Übergangsregeln empfiehlt die Alterssicherungskommission eine neue Schutzrente. Sie soll Menschen in rentennahen Jahrgängen helfen, die ihren langjährig ausgeübten Beruf wegen schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können. Voraussetzung wäre eine individuelle Gesundheitsprüfung. Die Kommission beschreibt die Schutzrente ausdrücklich als Ersatzregel für gesundheitliche Härtefälle.

Damit würde sie nicht jeden auffangen, der 45 Versicherungsjahre erreicht hat und früher aufhören möchte. Wer gesundheitlich weiter arbeiten kann, hätte nach dem bisherigen Konzept allein wegen seiner langen Versicherungszeit keinen Anspruch auf diese Sonderregelung.

Noch fehlt die wichtigste Zahl

Der nächste entscheidende Punkt ist deshalb kein neues politisches Schlagwort, sondern eine konkrete Zahl: der Stichtag. Erst mit dem Gesetzentwurf wird erkennbar, welche Geburtsjahrgänge oder bereits geplanten Rentenbeginne geschützt werden sollen.

Bis dahin ändert sich am geltenden Recht nichts. Auch die von Merz angekündigte Übergangszeit schafft noch keinen individuellen Anspruch auf Vertrauensschutz. Sie macht aber deutlich, dass das geplante Ende der abschlagsfreien 45-Jahre-Rente nicht ohne zeitlichen Puffer kommen soll.