11,8 Milliarden Euro hat der Bund 2025 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben nur noch um 2,9 Prozent. Das ist der schwächste Zuwachs seit neun Jahren. Gleichzeitig erreichte die Zahl der älteren Leistungsbezieher zum Jahresende einen neuen Höchststand. Der gebremste Kostenanstieg bedeutet deshalb nicht, dass weniger Menschen auf Grundsicherung angewiesen waren.
Nach zwei teuren Jahren flacht der Anstieg ab
Die am 21. August veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen einen deutlichen Bruch zur Entwicklung der Vorjahre. 2024 waren die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung noch um 13,3 Prozent auf 11,4 Milliarden Euro gestiegen. 2025 kamen nur noch 2,9 Prozent hinzu.
Destatis nennt dafür einen zentralen Grund: Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze erstmals seit Einführung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes im Jahr 2011 unverändert. In den beiden Jahren zuvor waren sie deutlich angehoben worden. Der starke Kostenschub aus höheren Regelbedarfen fiel 2025 damit aus.
Die Grundsicherung bleibt trotzdem der größte Ausgabenblock der Sozialhilfe. 54,9 Prozent der gesamten Nettoausgaben nach dem SGB XII entfielen 2025 auf diese Leistung. 2022 lag der Anteil noch bei 59,0 Prozent. Der Rückgang des Anteils erklärt sich vor allem dadurch, dass andere Sozialhilfeleistungen zuletzt stärker verteuert wurden. Allein die Hilfe zur Pflege stieg 2025 um 13,3 Prozent auf sechs Milliarden Euro.
Wohngeld-Kürzung könnte Tausende Rentner in die Grundsicherung drängen
Mehr ältere Menschen brauchen die Leistung
Die Ausgabenentwicklung darf nicht mit der Zahl der Leistungsbezieher verwechselt werden. Nach einer weiteren Destatis-Auswertung erhielten im Dezember 2025 insgesamt 1,284 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Das waren 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Die beiden Gruppen entwickeln sich allerdings gegensätzlich. 764.065 Menschen oberhalb der maßgeblichen Altersgrenze erhielten Grundsicherung im Alter. Ihre Zahl stieg binnen eines Jahres um 3,4 Prozent und erreichte einen neuen Höchststand. Bei Menschen unterhalb der Altersgrenze mit dauerhaft voller Erwerbsminderung sank die Zahl dagegen um 0,5 Prozent auf 519.795.
Damit wächst der ältere Teil des Systems weiter, obwohl der jährliche Ausgabenanstieg insgesamt deutlich gebremst wurde. Eine kleine gesetzliche Rente führt dabei nicht automatisch zu einem festen Grundsicherungsbetrag. Entscheidend sind Regelbedarf, anerkannte Wohn- und Heizkosten, Mehrbedarfe sowie anrechenbares Einkommen und Vermögen.
Wie unterschiedlich die finanzielle Lücke ausfallen kann, zeigt die Bedarfsstatistik für September 2025. Über alle Leistungsbezieher lag der durchschnittliche monatliche Nettobedarf bei 742 Euro. Bei Menschen oberhalb der Altersgrenze waren es 666 Euro, bei dauerhaft voll Erwerbsgeminderten unterhalb der Altersgrenze 853 Euro. Der Unterschied entsteht unter anderem, weil in der älteren Gruppe im Durchschnitt mehr eigenes Einkommen angerechnet wurde. Diese Werte sind keine Mindest- oder Pauschalbeträge, sondern Durchschnittswerte nach der individuellen Bedarfs- und Einkommensprüfung.
Mehr als jeder dritte Bezieher von Grundsicherung im Alter ist Ausländer
Erwerbsminderung ist nicht automatisch Grundsicherung
Auch die knapp 520.000 Leistungsbezieher unterhalb der Altersgrenze dürfen nicht mit der Zahl der EM-Rentner gleichgesetzt werden. Für Grundsicherung bei Erwerbsminderung muss eine dauerhafte volle Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage vorliegen. Eine befristete volle EM-Rente oder eine Arbeitsmarktrente führt nicht automatisch in dieses Leistungssystem.
Die neuen Ausgabenzahlen zeigen damit vor allem eine Verschiebung: Der Kostensprung der Jahre 2023 und 2024 ist vorerst gebremst, der Bedarf im Alter verschwindet aber nicht. Für 2025 stehen 11,8 Milliarden Euro Ausgaben einem neuen Höchststand bei älteren Leistungsbeziehern gegenüber. Ob diese Entkopplung anhält, hängt 2026 und 2027 vor allem von Regelsätzen, Wohnkosten und der weiteren Zahl der Leistungsberechtigten ab.