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Pflegegeld-Nachfolger: Wer den Jahresbesuch verpasst, riskiert das Budget

Pflegebedürftige mit einer selbst organisierten häuslichen Versorgung sollen ab 2028 deutlich seltener einen verpflichtenden Beratungsbesuch brauchen. Der aktuelle Entwurf zur Pflegereform sieht für Bezieher des neuen Entlastungsbudgets nur noch eine Pflegebegleitung pro Jahr in der Wohnung vor. Der Termin bleibt aber mehr als eine freiwillige Beratung. Wer ihn nicht abruft, muss mit einer Kürzung rechnen. Im Wiederholungsfall kann die Pflegekasse das Geld vollständig entziehen.

Aus zwei Pflichtterminen soll einer werden

Nach geltendem Recht müssen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Für Pflegegrad 4 und 5 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Beratung vierteljährlich zu nutzen. Verpflichtend sind seit 2026 aber auch dort nur noch zwei Termine pro Jahr.

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz plant ab 2028 einen Systemwechsel. Das heutige Pflegegeld soll bereits 2027 im neuen Entlastungsbudget aufgehen. Wer dieses Geldbudget bezieht, müsste nach dem geplanten § 7c SGB XI nur noch einmal jährlich eine Pflegebegleitung in der häuslichen Umgebung wahrnehmen.

Damit sinkt die Zahl der Pflichttermine. Ihre Bedeutung nimmt aber nicht ab. Die Pflegebegleitperson soll ausdrücklich prüfen, ob die Versorgung zu Hause sichergestellt ist und den Termin gegenüber der Pflegekasse bestätigen.

Ein verpasster Termin kann Geld kosten

Der Entwurf übernimmt die finanzielle Konsequenz aus dem heutigen Recht. Wird die jährliche Pflegebegleitung nicht abgerufen, soll die Pflegekasse das Entlastungsbudget angemessen kürzen. Passiert das erneut, ist ein vollständiger Entzug vorgesehen.

Wie hoch eine erste Kürzung konkret ausfallen soll, legt der Entwurf nicht als festen Prozentsatz fest. Für Pflegebedürftige ist deshalb vor allem die Fristkontrolle wichtig. Ein versäumter Pflichttermin wäre kein folgenloses Organisationsproblem.

Das betrifft nach der geplanten Systematik nur Personen, die das Entlastungsbudget beziehen. Der neue allgemeine Anspruch auf Pflegebegleitung soll dagegen Pflegebedürftigen aller Pflegegrade in häuslicher Pflege sowie ihren Angehörigen offenstehen. Die verpflichtende Jahreskontrolle ist an die Geldleistung gekoppelt.

Bei Versorgungslücken folgt ein zweiter Hausbesuch

Die Pflegebegleitung soll nicht nur Leistungen erklären. Stellt die Pflegebegleitperson fest, dass die häusliche Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist, muss sie geeignete Verbesserungen vorschlagen und einen verpflichtenden Folgetermin in der Wohnung vereinbaren.

Bleibt die Versorgung auch danach unzureichend, muss die Pflegekasse informiert werden und ein Fallmanagement anbieten. Nimmt die pflegebedürftige Person dieses Angebot nicht an oder wird auch der vorgeschriebene Folgetermin nicht zeitnah wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Entlastungsbudget ebenfalls entziehen.

Das ist eine wichtige Abgrenzung. Eine Pflegeberatung ist normalerweise Unterstützung bei Leistungen, Anträgen und der Organisation der Versorgung. Die geplante jährliche Pflegebegleitung verbindet diese Hilfe mit einer Kontrollfunktion, weil an ihr die weitere Geldleistung hängen kann.

Der Pflichttermin muss zu Hause stattfinden

Viele weitere Termine der neuen Pflegebegleitung sollen auf Wunsch auch telefonisch, per Videokonferenz oder über barrierefreie digitale Anwendungen möglich sein. Für den jährlichen Pflichttermin bei Bezug des Entlastungsbudgets macht der Entwurf jedoch eine Ausnahme. Er muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Die Begründung nennt dafür ausdrücklich die Schutzfunktion. Die Pflegebegleitperson soll die tatsächliche Versorgungssituation sehen können. Gerade wenn kein professioneller Pflegedienst regelmäßig in den Haushalt kommt, soll der persönliche Termin sichtbar machen, ob Pflege, Betreuung und Unterstützung dauerhaft funktionieren.

Der Termin kommt nicht automatisch vom bisherigen Pflegedienst

Nach dem Entwurf muss die Pflegekasse nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades einen konkreten Termin und eine Kontaktperson anbieten. Die Pflegebegleitung kann von der Pflegekasse selbst, von beauftragten Dritten oder je nach Landesregelung auch von kommunalen Stellen organisiert werden. Der bisherige ambulante Pflegedienst bleibt deshalb nicht automatisch der zuständige Ansprechpartner.

2027 bleibt ein Übergangsjahr

Die neue Pflegebegleitung soll erst am 1. Januar 2028 starten. Bis Ende 2027 sieht der Entwurf Übergangsregeln für die bisherige Beratung vor. Pflegebedürftige mit neuem Pflegegrad 2 oder 3 sollen nach der erstmaligen Einstufung sogar bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten abrufen können.

Beschlossen ist dieser Systemwechsel noch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin als Referentenentwurf. Bis zu einem verabschiedeten Gesetz gelten die heutigen Regeln zu Pflegegeld und Beratungsbesuchen weiter.