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Acht Länder stellen sich gegen das Aus der Rente mit 63

Der Widerstand gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist auf acht Bundesländer angewachsen. Mit Niedersachsen stellt sich nun ein weiteres großes Flächenland gegen diesen Teil der Rentenreform. Damit verläuft der Konflikt quer durch CDU und SPD. Beschlossen ist die Abschaffung noch nicht. Für Versicherte geht es dennoch um eine erhebliche Frage: Wer früh angefangen und 45 Jahre eingezahlt hat, könnte künftig nur noch mit dauerhaften Abschlägen vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Niedersachsen vergrößert die Länderfront

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies verlangt, langjährige Beitragszahlung weiterhin erkennbar zu berücksichtigen. Menschen, die 45 Jahre oder länger gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten, müssten davon auch profitieren. Andernfalls spiegele sich die eigene Lebensleistung nicht ausreichend im Rentensystem wider, erklärte der SPD-Politiker laut einem Bericht des Deutschlandfunks.

Neben Niedersachsen lehnen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die ersatzlose Abschaffung ab. Auch das Saarland und Bremen haben sich gegen diesen Teil des Reformpakets gestellt. Aus der zunächst ostdeutschen Länderfront ist damit ein breiterer Konflikt geworden. Der frühere Widerstand von fünf Bundesländern gegen das Aus der Rente mit 63 hat deutlich an politischem Gewicht gewonnen.

Die Regierung will das Paket vollständig umsetzen

Ausgangspunkt des Streits ist Empfehlung 6 der Alterssicherungskommission. Das Bundesarbeitsministerium führt die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte ausdrücklich als Teil des Reformkonzepts auf. Gleichzeitig soll der früheste Beginn der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre steigen.

Die Bundesregierung behandelt die 33 Empfehlungen bislang als Gesamtpaket. Nach der offiziellen Darstellung zum Bericht der Alterssicherungskommission will der Koalitionsausschuss die Vorschläge vollständig und zügig umsetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Einen veröffentlichten Gesetzentwurf mit Stichtagen und Übergangsregeln gibt es aber weiterhin nicht.

Acht Länder besitzen noch kein sicheres Veto

Politischer Widerstand ist nicht automatisch eine rechtliche Blockade. Ob ein späteres Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig wäre, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Genau diese ist noch offen. Auch das Bundesarbeitsministerium konnte nach Angaben des Deutschlandfunks bislang nicht sagen, ob die Zustimmung der Länder erforderlich sein wird.

Unterschätzen sollte die Bundesregierung die Länderfront trotzdem nicht. Ministerpräsidenten beeinflussen ihre Landesgruppen im Bundestag und die Linie ihrer Parteien. Besonders unangenehm ist für die Koalitionsspitze, dass sowohl CDU- als auch SPD-geführte Länder widersprechen. Der Konflikt lässt sich deshalb nicht als gewöhnlicher Streit zwischen Regierung und Opposition abräumen.

Für Betroffene drohen lebenslange Abschläge

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ ist für jüngere Jahrgänge daher längst irreführend. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet klar zwischen der Rente nach 35 und nach 45 Versicherungsjahren.

Fällt die abschlagsfreie Variante weg, bleibt für einen früheren Ausstieg grundsätzlich die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Jeder Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze kostet 0,3 Prozent der Bruttorente. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt der maximale Abschlag bei einem Beginn mit 63 derzeit 14,4 Prozent. Der Abzug endet nicht mit dem 67. Geburtstag, sondern bleibt lebenslang bestehen. Die genauen Unterschiede erklärt der Überblick zur Rente mit 63 nach 35 oder 45 Versicherungsjahren.

Am geltenden Recht ändert die neue Länderfront zunächst nichts. Sie zwingt die Bundesregierung aber zu einer Entscheidung: Entweder sie hält an der vollständigen Abschaffung fest oder sie schafft Vertrauensschutz, Ausnahmen beziehungsweise einen neuen Vorteil für besonders lange Erwerbsbiografien. Mit acht widersprechenden Ländern ist ein unveränderter Durchmarsch politisch deutlich schwieriger geworden.