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52 Prozent haben vor der Altersrente keinen versicherungspflichtigen Job

Nach der letzten Schicht übergibt ein Lagerarbeiter den Handscanner an einen Kollegen.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr vor dem Rentenbeginn war 2025 nur bei 48,05 Prozent der neuen Altersrenten verzeichnet.

Bei weniger als jeder zweiten neuen Altersrente des Jahres 2025 war die betreffende Person am maßgeblichen DRV-Stichtag rentenversicherungspflichtig beschäftigt. 444.872 von insgesamt 925.865 Rentenzugängen fielen in diese Gruppe. Das entspricht 48,05 Prozent bzw. 51,95 Prozent ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zehn Jahre zuvor lag die Quote noch deutlich niedriger. Einen unmittelbaren Wechsel vom letzten Arbeitstag in die Rente belegen die Zahlen allerdings nicht.

Entscheidend ist der 31. Dezember

Die Deutsche Rentenversicherung erfasst in ihrer Statistik nicht den Erwerbsstatus am Tag vor dem Rentenbeginn. Maßgeblich ist der 31. Dezember des Jahres vor dem Leistungsfall. Tabelle 44.00 Z im Statistikband Rente 2025 weist zu diesem Zeitpunkt 694.419 aktiv Versicherte aus. Dazu gehören weit mehr Gruppen als Beschäftigte mit einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Versicherungsstatus am DRV-StichtagFälleAnteil
Versicherungspflichtig Beschäftigte444.87248,05 %
Andere aktiv Versicherte249.54726,95 %
Passiv Versicherte oder ohne Angabe231.44625,00 %
Insgesamt925.865100,00 %

Unter den anderen aktiv Versicherten befanden sich beispielsweise 60.926 Menschen in Altersteilzeit, 56.051 Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB III und 21.283 Pflegepersonen. Hinzu kamen unter anderem freiwillig Versicherte, Selbständige und geringfügig Beschäftigte. Aus der Quote von 48,05 Prozent lässt sich daher nicht ableiten, dass alle übrigen Personen ohne Arbeit waren.

Seit 2015 ist die Quote stark gestiegen

Im Jahr 2015 registrierte die DRV 313.405 versicherungspflichtig Beschäftigte unter 847.787 neuen Altersrenten. Ihr Anteil betrug damals 36,97 Prozent. Bis 2025 kamen 131.467 Fälle hinzu. Die Quote erhöhte sich innerhalb von zehn Jahren um 11,08 Prozentpunkte.

Der Anstieg passt zur höheren Erwerbsbeteiligung älterer Menschen und zu den schrittweise steigenden Altersgrenzen. Welche Ursache im Einzelfall ausschlaggebend war, lässt sich aus der Rentenzugangsstatistik nicht ablesen. Sie zeigt weder die Arbeitszeit noch das Einkommen und unterscheidet innerhalb dieser Kategorie nicht zwischen Vollzeit, Teilzeit und einem rentenversicherungspflichtigen Minijob.

Bei der Rente mit 63 sieht es anders aus

Besonders groß ist der Anteil bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. 70,26 Prozent der neuen Rentner dieser Gruppe waren am Stichtag versicherungspflichtig beschäftigt. Weitere 11,87 Prozent befanden sich in Altersteilzeit. Diese umgangssprachlich als Rente mit 63 bezeichnete Rentenart setzt 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Für jüngere Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze allerdings längst über 63 Jahren.

Unter den neuen Regelaltersrenten waren dagegen nur 28,64 Prozent am Stichtag versicherungspflichtig beschäftigt. 48,37 Prozent galten als passiv versichert oder konnten statistisch nicht zugeordnet werden. Das ist kein Beleg für Altersarmut oder eine lückenhafte Erwerbsbiografie. Die Regelaltersrente verlangt lediglich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und wird deshalb auch nach kurzen deutschen Versicherungszeiten gezahlt.

Die Statistik kennt den letzten Arbeitstag nicht

Bei einem Rentenbeginn im Januar liegt der Stichtag nur wenige Wochen zurück. Beginnt die Altersrente erst im Dezember, können zwischen der statistischen Erfassung und dem Rentenstart fast zwölf Monate liegen. In dieser Zeit kann ein Arbeitsverhältnis enden, neu beginnen oder fortgeführt werden.

Die 48,05 Prozent beschreiben deshalb weder die Zahl der Menschen, die direkt aus dem Beruf in Rente gingen, noch die Zahl derjenigen, die bis zur persönlichen Altersgrenze arbeiteten. Belastbar ist nur die engere Aussage: Am 31. Dezember vor dem Leistungsfall stand nicht einmal jeder zweite spätere Altersrentner in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.