Pflegebedürftige und Angehörige müssten sich 2027 auf einen vollständigen Umbau der häuslichen Pflegeleistungen einstellen. Das Bundesgesundheitsministerium will das heutige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzen. Vorgesehen sind monatlich 39 bis 89 Euro mehr. Ein reines Plus wäre das aber nicht, weil künftig auch Verbrauchsprodukte und Teile der bisherigen Ersatzpflege aus neu geordneten Budgets finanziert werden sollen. Für neu eingestufte Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 sieht der Entwurf anfangs sogar nur die halbe Geldleistung vor. Noch ist die Reform nicht beschlossen.
Vier neue Monatsbeträge
Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz soll überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten. An die Stelle des Pflegegelds träte ein Entlastungsbudget, das weiterhin als Geldleistung an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ausgezahlt würde. Voraussetzung bliebe, dass die erforderliche Versorgung zu Hause selbst organisiert und sichergestellt wird.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Geplantes Budget | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 386 € | +39 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 638 € | +39 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 889 € | +89 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.079 € | +89 € |
Für Haushalte, die das Pflegegeld frei als Anerkennung an eine private Pflegeperson weitergeben, sehen diese Werte zunächst günstig aus. Die Begründung des Ministeriums spricht jedoch ausdrücklich von einem ausgabenneutralen Ersatz. Der höhere Betrag entsteht also nicht einfach durch zusätzliches Geld.
Mehr Aufgaben für denselben Topf
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden derzeit mit bis zu 42 Euro im Monat zusätzlich finanziert. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion oder saugende Bettschutzeinlagen. Diese eigenständige Sachleistung soll entfallen. Die bisherigen Ausgaben würden in das Sachleistungs- und Entlastungsbudget eingerechnet.
Schon dieser Punkt relativiert das sichtbare Plus. Wer den Zuschuss für Verbrauchsprodukte heute vollständig nutzt, hat neben 347 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2 weitere Leistungen im Wert von bis zu 42 Euro. Das sind zusammen bis zu 389 Euro. Das geplante Entlastungsbudget läge mit 386 Euro geringfügig darunter, wenn dieselben Produkte daraus bezahlt werden müssten. Der Vergleich ist keine individuelle Verlustberechnung, zeigt aber, warum die beiden Geldbeträge allein wenig aussagen.
Auch die bisherige Verhinderungspflege soll nicht in ihrer heutigen Form fortbestehen. Ersatzpflege könnte nach dem Entwurf unter anderem aus dem Sachleistungsbudget, dem Entlastungsbudget oder einem neuen Überbrückungsbudget bezahlt werden. Der derzeitige gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ließe sich deshalb nicht einfach zusätzlich neben das neue Monatsbudget stellen.
Drei Monate nur die Hälfte
Besonders spürbar wäre eine Startregel für neue Leistungsfälle. Wer erstmals Pflegegrad 2 erhält, bekäme in den ersten drei Monaten nur 193 Euro statt 386 Euro. Bei Pflegegrad 3 wären es 319 Euro statt 638 Euro. Das Ministerium begründet die Halbierung mit einem anfangs hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf, für den neue Angebote geschaffen werden sollen.
Die zusätzliche Organisation verschwindet dadurch allerdings nicht aus dem Haushalt. Gerade kurz nach einer Einstufung müssen häufig Hilfsmittel beschafft, die Versorgung neu verteilt und Ausfälle aufgefangen werden. Angehörige hätten in dieser Phase weniger frei verfügbares Geld, obwohl der Unterstützungsbedarf bereits festgestellt ist. Bestandsbezieher und erstmals eingestufte Menschen würden damit beim Start der Reform unterschiedlich behandelt.
Aus Erhöhung wird Neuverteilung
Der Name Entlastungsbudget klingt nach einer neuen Zusatzleistung. Tatsächlich soll er das Pflegegeld ersetzen und mehrere bisher getrennte Finanzierungswege aufnehmen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob 39 oder 89 Euro mehr auf dem Konto eingehen. Maßgeblich wäre, welche Ausgaben anschließend aus diesem Betrag bezahlt werden müssen und welche eigenständigen Ansprüche daneben erhalten bleiben.
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten unverändert die Beträge und Regeln für 2026. Pflegekassen dürfen das Pflegegeld weder vorsorglich umstellen noch Anträge für Verbrauchshilfsmittel oder Ersatzpflege mit Verweis auf den Entwurf ablehnen. Für 2027 lässt sich dagegen noch kein verlässlicher Leistungsplan aufstellen. Der Text kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern oder vollständig scheitern.