Die Versicherungsbiografie reicht für die Grundrente, auf dem Konto kommt trotzdem kein Zuschlag an. Ende 2025 traf das auf 1.226.311 Altersrenten zu. Einkommen zehrte den berechneten Grundrentenzuschlag vollständig auf. Gemessen an allen 2,55 Millionen Altersrenten mit einem grundsätzlichen Anspruch blieb damit fast jede zweite ohne zusätzliches Geld.
1,23 Millionen Zuschläge bleiben aus
Der neue Statistikband der Deutschen Rentenversicherung trennt erstmals für Ende 2025 auch noch nicht abgeschlossene Einkommensprüfungen ab. Von 2.547.688 Altersrenten mit Anspruch auf den Grundrentenzuschlag erhielten 1.312.798 tatsächlich einen Zahlbetrag. Bei 1.226.311 Renten führte das berücksichtigte Einkommen zu einem Zuschlag von null. Weitere 8.579 Prüfungen waren am Stichtag noch offen.
| Ergebnis der Prüfung | Altersrenten | Anteil |
|---|---|---|
| Grundrentenzuschlag wird gezahlt | 1.312.798 | 51,5 % |
| Kein Zuschlag wegen Einkommen | 1.226.311 | 48,1 % |
| Einkommensprüfung noch offen | 8.579 | 0,3 % |
| Insgesamt | 2.547.688 | 100,0 % |
Wer einen Zahlbetrag erhielt, bekam im Durchschnitt 105,30 Euro Grundrentenzuschlag im Monat. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag dieser Gruppe lag einschließlich Zuschlag bei 1.058,18 Euro vor einer möglichen Steuer. Die Zahlen stammen aus Tabelle 6.00 G des Statistikbands Rente 2025.
Mehr Renten erfüllen die Voraussetzungen
Gegenüber Ende 2024 stieg die Zahl der grundsätzlich anspruchsberechtigten Altersrenten um rund 144.600 oder 6,0 Prozent. Die Zahl der tatsächlich gezahlten Zuschläge wuchs von 1.220.085 auf 1.312.798 und damit um 7,6 Prozent. Zugleich nahm aber auch die Zahl der wegen Einkommen vollständig entfallenen Zuschläge um rund 43.300 zu.
Die Grundrente ist keine Mindestrente und garantiert keinen festen Gesamtbetrag. Zunächst prüft die Rentenversicherung mindestens 33 Jahre mit anrechenbaren Grundrentenzeiten und die Höhe der früheren Verdienste. Erst danach folgt die Einkommensanrechnung. Eine lange Erwerbsbiografie kann deshalb einen Zuschlag rechnerisch begründen, ohne dass am Ende ein Euro ausgezahlt wird.
Die Grenze ist kein Ausschlussbetrag
Für Unverheiratete bleiben 2026 monatlich bis zu 1.492 Euro Einkommen ohne Anrechnung. Zwischen 1.492 und 1.909 Euro werden 60 Prozent des übersteigenden Betrags abgezogen. Einkommen oberhalb von 1.909 Euro wird mit dem darüberliegenden Teil vollständig angerechnet.
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten gemeinsame Grenzen von 2.327 und 2.744 Euro. Das Einkommen des Partners kann den eigenen Zuschlag daher mindern oder beseitigen. Die zweite Grenze ist trotzdem kein pauschaler Ausschlussbetrag. Ob der Zuschlag wirklich auf null fällt, hängt von seiner vorher berechneten Höhe und vom anrechenbaren Einkommen oberhalb der beiden Stufen ab.
Zur Einkommensprüfung zählen insbesondere das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge. Vermögen wie ein selbst bewohntes Haus wird nicht geprüft. Die Regeln und Rechenschritte der Grundrente 2026 unterscheiden sich damit deutlich von der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung.
2026 zählt meist das Einkommen von 2023
Besonders tückisch ist der zeitliche Abstand. Für die Überprüfung zum 1. Januar 2026 meldete das Finanzamt regelmäßig das Einkommen aus 2023. Fehlen dafür Daten, wird auf 2022 zurückgegriffen. Ein inzwischen weggefallener Arbeitslohn oder ein aktueller Einkommenseinbruch kann deshalb nicht sofort berücksichtigt werden.
Die Rentenversicherung prüft den Zuschlag jährlich neu. Ein heute auf null gesetzter Betrag muss daher nicht dauerhaft entfallen. Umgekehrt kann ein später gestiegenes Einkommen einen bisher gezahlten Zuschlag reduzieren. Die DRV erläutert die Einkommensanrechnung und nennt auch Einnahmen, die nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag ist nicht nötig
Anspruch und Einkommensanrechnung werden grundsätzlich automatisch geprüft. Wer bereits einen Bescheid erhalten hat, sollte dort aber kontrollieren, welches Einkommensjahr und welche Einkünfte angesetzt wurden. Kapitalerträge können eine eigene Mitteilung erfordern, wenn sie wegen Abgeltungsteuer nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Für die 1,23 Millionen Nullfälle entscheidet damit nicht die Zahl der Arbeitsjahre allein, sondern eine zweite Rechnung mit teils mehrere Jahre alten Einkommensdaten.