Auf dem Bescheid sieht es nach einer Erhöhung aus. Aus 125 Euro Entlastungsbetrag wurden 2025 immerhin 131 Euro. Doch mit diesen 131 Euro ließen sich nur noch Leistungen im Wert von 101 Euro des Jahres 2017 bezahlen. Fast ein Fünftel der Kaufkraft ist verschwunden.
Neue Berechnungen der Bundesregierung zeigen, dass dies kein Einzelfall ist. Pflegegeld, Tagespflege, Ersatzpflege und der Zuschuss für einen barrierearmen Umbau haben seit 2017 deutlich an realem Wert verloren. Im laufenden Jahr 2026 gelten die 2025 angehobenen Beträge weiter. Die Lücke wurde damit bislang nicht geschlossen.
Aus 125 Euro werden real nur noch 101 Euro
Der Bundestagsdrucksache 21/4070 liegt eine einfache Frage zugrunde: Was sind die höheren Pflegeleistungen nach Abzug der Inflation tatsächlich noch wert? Die Antwort fällt für viele Leistungen ernüchternd aus.
| Pflegeleistung | Betrag 2017 | Betrag 2025/2026 | Kaufkraft 2025 in Preisen von 2017 | Realer Verlust |
|---|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 125 € | 131 € | 101 € | 24 € / 19,2 % |
| Pflegegeld bei Pflegegrad 5 pro Monat | 901 € | 990 € | 773 € | 128 € / 14,2 % |
| Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5 pro Monat | 1.995 € | 2.299 € | 1.808 € | 187 € / 9,4 % |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege | 3.224 € | 3.539 € | 2.761 € | 463 € / 14,4 % |
| Tagespflege bei Pflegegrad 5 pro Monat | 1.995 € | 2.085 € | 1.608 € | 387 € / 19,4 % |
| Zuschuss zur Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.180 € | 3.224 € | 776 € / 19,4 % |
Die Spalte zur Kaufkraft zeigt, welchen Wert der jeweilige Betrag im Vergleich zum Preisniveau von 2017 noch hat. Die Rechnung beruht auf der allgemeinen Inflation. Steigen die Preise eines Pflegedienstes, einer Tagespflege oder eines anerkannten Entlastungsangebots stärker als die Verbraucherpreise, kann der Verlust im konkreten Alltag noch größer ausfallen.
Der Entlastungsbetrag schrumpft in Stunden
Der Entlastungsbetrag wird nicht frei ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und kann etwa für anerkannte Alltagshilfen, Betreuung oder bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes eingesetzt werden. Wenn eine Stunde Hilfe teurer wird, bedeutet das deshalb nicht weniger Geld auf dem Konto. Es bedeutet weniger Zeit.
Aus zwei Stunden Unterstützung werden vielleicht nur noch anderthalb. Eine Begleitung zum Arzt muss privat bezahlt werden. Der Besuchsdienst kommt seltener. Für Angehörige, die diese Stunden für Einkäufe, Schlaf oder einen eigenen Termin benötigen, ist der Kaufkraftverlust unmittelbar spürbar.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 weiterhin 131 Euro pro Monat. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Diese Übertragbarkeit hilft bei größeren Einsätzen, ersetzt aber keine Anpassung an gestiegene Preise.
Pflegegeld verlor rund 14 Prozent
Auch das Pflegegeld wurde 2024 und 2025 erhöht. Bei Pflegegrad 5 stieg es seit 2017 nominal von 901 auf 990 Euro. Inflationsbereinigt waren die 990 Euro im Jahr 2025 jedoch nur noch 773 Euro wert. Das sind 128 Euro weniger Kaufkraft im Monat als 2017.
Die Zahlen stammen aus einer weiteren Antwort der Bundesregierung. Der reale Rückgang liegt in allen vier Pflegegeldstufen bei rund 14 Prozent. Dabei ist Pflegegeld kein Stundenlohn für Angehörige. Es soll die selbst organisierte häusliche Pflege unterstützen. Gerade deshalb trifft die Entwertung Haushalte, in denen unbezahlte Pflege ohnehin mit Fahrtkosten, weniger Erwerbsarbeit und zusätzlichen Ausgaben verbunden ist.
Eine Pflegepause wird rechnerisch 463 Euro kleiner
Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Jahr bereit. Gegenüber den addierten Höchstbeträgen von 2017 ist das nominal ein Plus von 315 Euro. Nach Abzug der Inflation bleibt jedoch eine Kaufkraft von 2.761 Euro. Gemessen an 2017 fehlen real 463 Euro.
Dieser Verlust trifft ausgerechnet die Leistungen, die eine Pause ermöglichen sollen. Wird eine Ersatzpflege teurer oder verlangt die Kurzzeitpflege höhere Sätze, reicht der gemeinsame Topf für weniger Tage oder Stunden. Ein gesetzlicher Höchstbetrag garantiert außerdem noch keinen freien Platz.
Beim Wohnungsumbau fehlen real 776 Euro
Besonders sichtbar wird die Entwertung beim Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Der Höchstbetrag stieg 2025 von 4.000 auf 4.180 Euro je Maßnahme. In der Kaufkraft von 2017 entsprechen die 4.180 Euro aber nur 3.224 Euro. Für eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder eine Rampe fehlen damit real 776 Euro.
Die offiziellen Tabellen wirken technisch. Im Pflegealltag stehen hinter ihnen kürzere Betreuung, weniger Tagespflege, mehr Eigenanteil und ein Umbau, der vielleicht noch ein Jahr warten muss. Steigende Zahlen auf einem Bescheid sind eben noch keine Entlastung. Entscheidend ist, wie viel Hilfe sich davon tatsächlich bezahlen lässt.