Zum Inhalt springen

Rund 190.000 Pflegebegutachtungen – Eltern stemmen die Versorgung fast allein

Eine Mutter unterstützt ihr Schulkind im Bad beim Zähneputzen und bei der morgendlichen Körperpflege.

Pflegebedürftigkeit wird noch immer meist mit hohem Alter verbunden. Neue Zahlen zeigen jedoch eine andere Seite: Rund 190.000 Kinder und Jugendliche wurden 2025 vom Medizinischen Dienst begutachtet. Zehn Jahre zuvor waren es erst etwa 53.000. Gleichzeitig betrafen fast 93 Prozent dieser Begutachtungen Pflegegeld. In der Regel übernehmen damit die Eltern selbst die tägliche Versorgung, häufig ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst.

Hinter der Statistik stehen keine einzelnen Handgriffe, sondern ein Alltag, der jeden Morgen neu organisiert werden muss. Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Therapien, Orientierung und ständige Beaufsichtigung können weit über das hinausgehen, was bei einem gleichaltrigen Kind üblich ist.

Begutachtungen fast vervierfacht

Innerhalb eines Jahrzehnts stieg die Zahl der Pflegebegutachtungen bei unter 18-Jährigen von rund 53.000 auf etwa 190.000. Der im Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit 2026 wertet bundesweit mehr als drei Millionen Begutachtungen aus, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden.

Die beinahe vervierfachte Zahl belegt nicht, dass Kinder innerhalb weniger Jahre plötzlich viermal häufiger schwer erkrankt sind. Einen wesentlichen Anteil hat der seit 2017 geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff. Vorher standen körperliche Einschränkungen im Vordergrund. Kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen öffneten nur selten den Zugang zu Pflegeleistungen.

Seit der Reform zählt stärker, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Dadurch werden Unterstützungsbedarfe sichtbar, die im alten System häufig durchs Raster fielen. Hinzu kommt, dass Eltern und behandelnde Stellen heute eher wissen, dass ein Pflegegrad auch für Kinder beantragt werden kann.

Pflegegrad 2 und 3 dominieren

Viele Familien stellen den Antrag offenbar erst, wenn die zusätzliche Belastung längst erheblich ist. Bei 43 Prozent der erstmalig begutachteten Kinder empfahlen die Gutachter Pflegegrad 2. Weitere 22,1 Prozent erhielten Pflegegrad 3. Zusammengerechnet erreichten damit fast zwei Drittel bei der ersten Begutachtung einen Pflegegrad, der bereits erhebliche oder schwere Beeinträchtigungen voraussetzt.

Pflegegrad 1 wurde bei 17,5 Prozent der Erstanträge empfohlen. Betrachtet man sämtliche Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen, lag Pflegegrad 2 mit 38,6 Prozent ebenfalls vorn. Pflegegrad 3 folgte mit 25,3 Prozent.

Diese Verteilung widerspricht der Vorstellung, bei Anträgen für Kinder gehe es überwiegend um geringe Hilfen. Pflegegrad 2 oder 3 setzt einen Unterstützungsbedarf voraus, der in mehreren Alltagsbereichen spürbar über die altersübliche Hilfe hinausgeht.

ADHS kann einen Pflegegrad begründen

Am häufigsten führten 2025 hyperkinetische Störungen wie ADHS sowie unterschiedliche Entwicklungsstörungen zur Pflegebedürftigkeit. Dazu gehörten tiefgreifende und kombinierte Entwicklungsstörungen sowie Störungen des Sprechens und der Sprache. Pflegebedürftige Jungen waren mit 65,2 Prozent deutlich häufiger vertreten als Mädchen. Im Durchschnitt trat die festgestellte Pflegebedürftigkeit im Alter von ungefähr acht Jahren ein.

Eine Diagnose allein reicht trotzdem nicht für einen Pflegegrad. Bei Kindern wird die Selbstständigkeit nicht absolut bewertet. Maßstab ist ein gesundes Kind im gleichen Alter. Geprüft wird, wie viel zusätzliche Anleitung, Beaufsichtigung und Hilfe tatsächlich erforderlich ist. Der Medizinische Dienst vergleicht dabei die vorhandenen Fähigkeiten mit der altersüblichen Entwicklung. Bei Kindern unter 14 Jahren findet die Begutachtung grundsätzlich als Hausbesuch statt.

Relevant können nicht nur Körperpflege und Mobilität sein. Auch ständige Orientierung, nächtliche Unruhe, impulsives Verhalten, fehlende Gefahreneinschätzung, Kommunikationsprobleme oder ein umfangreicher Therapie- und Medikamentenplan fließen ein. Entscheidend bleibt der konkrete Verlust an Selbstständigkeit.

Fast 93 Prozent beantragen Pflegegeld

Die Versorgung pflegebedürftiger Kinder findet nahezu vollständig zu Hause statt. Welche Last dabei bei den Familien liegt, zeigt die beantragte Leistungsart:

Beantragte Leistung 2025Anteil
Pflegegeld92,7 %
Kombinationsleistung4,0 %
Pflegesachleistung2,9 %
Vollstationäre Pflege0,1 %

Pflegegeld bedeutet nicht, dass keinerlei professionelle Hilfe vorhanden ist. Therapien, Schulbegleitung oder medizinische Behandlung können daneben bestehen. Die eigentliche häusliche Pflege wird aber ohne regulären Pflegedienst organisiert und bei Kindern in der Regel von den Eltern sichergestellt.

Ab Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld im Jahr 2026 zwischen 347 und 990 Euro. Pflegegrad 2 bringt 347 Euro, Pflegegrad 3 sind 599 Euro, Pflegegrad 4 sind 800 Euro und Pflegegrad 5 sind 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Diese Beträge sind eine Leistung an das pflegebedürftige Kind und kein Lohn für die Eltern. Gemessen an täglicher Betreuung, unterbrochenen Nächten, Therapiefahrten und möglichen Einschränkungen im Beruf bleiben sie eine begrenzte Anerkennung für eine enorme Verantwortung.

Zusätzliche Hilfe nicht verschenken

Ein Pflegegrad eröffnet mehr als den Anspruch auf Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 können Familien 2026 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nutzen. Fällt die hauptsächlich pflegende Person aus oder braucht eine Pause, kann die Verhinderungspflege eine Ersatzperson finanzieren. Während einer tageweisen Ersatzpflege wird das bisherige Pflegegeld für bis zu acht Wochen grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt.

Für den Antrag sollten Eltern nicht nur Diagnosen sammeln. Aussagekräftiger ist eine konkrete Dokumentation des zusätzlichen Hilfebedarfs. Dazu gehören wiederholte Aufforderungen, Beaufsichtigung zum Schutz vor Gefahren, Unterstützung bei Körperpflege und Essen, Hilfen bei Kommunikation sowie der Aufwand für Medikamente und Therapien. Der Pflegegrad-Rechner kann vorab zeigen, in welchen Begutachtungsmodulen solche Einschränkungen berücksichtigt werden.

Die 190.000 Begutachtungen machen sichtbar, was lange als reine Familienaufgabe galt. Viele Eltern leisten Pflege zwischen Frühstück, Schule, Therapie und schlaflosen Nächten. Der erweiterte Pflegebegriff erkennt diese Arbeit heute besser an. Warten müssen Familien deshalb nicht, bis die Belastung kaum noch zu tragen ist.